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   BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09   

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https://dejure.org/2010,5262
BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09 (https://dejure.org/2010,5262)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09 (https://dejure.org/2010,5262)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 (https://dejure.org/2010,5262)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 355 Abs 1 S 1 BGB, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur Kaufpreiszahlung trotz - konkludent - erklärtem Widerruf iSv § 355 Abs 1 S 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Widerruf nach § 355 Abs. 1 BGB als Einwendung des materiellen Rechts; Konkludente Erklärung des Widerrufs durch Rücksendung der Waren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur Kaufpreiszahlung trotz - konkludent - erklärtem Widerruf iSv § 355 Abs 1 S 1 BGB

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur Kaufpreiszahlung trotz - konkludent - erklärtem Widerruf iSv § 355 Abs 1 S 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf nach § 355 Abs. 1 BGB als Einwendung des materiellen Rechts; Konkludente Erklärung des Widerrufs durch Rücksendung der Waren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör und die Urteilsbegründung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 96, 205 ).

    Abs. 103 Abs. 1 GG bietet zwar keinen Schutz dagegen, dass der Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 96, 205 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Der Gegenstandswert wird unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu entwickelten Kriterien (vgl. BVerfGE 79, 357 sowie 79, 365) mit Rücksicht auf das Obsiegen der Beschwerdeführerin auf 8.000 EUR festgesetzt.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Willkür liegt aber vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    b) Es ist nicht auszuschließen, dass die Berücksichtigung der Widerrufserklärung der Beschwerdeführerin zu einer für diese günstigeren Entscheidung geführt hätte, so dass die angegriffene Entscheidung auch auf dem Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 62, 392 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    b) Es ist nicht auszuschließen, dass die Berücksichtigung der Widerrufserklärung der Beschwerdeführerin zu einer für diese günstigeren Entscheidung geführt hätte, so dass die angegriffene Entscheidung auch auf dem Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 60, 250 ; 62, 392 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Willkür liegt aber vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, schließt es jedoch aus, diese aus Gründen, die außerhalb des Prozessrechts liegen, unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, schließt es jedoch aus, diese aus Gründen, die außerhalb des Prozessrechts liegen, unberücksichtigt zu lassen (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Gründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG Beschluss vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11 mwN; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216) .

  • BSG, 01.04.2019 - B 12 R 21/18 B

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen nach einer Betriebsprüfung

    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11).
  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

    d) Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang beanstandet, er habe "es danach auch als medizinischen Erfahrungssatz in den Raum gestellt, dass die bei ihm nachträglich diagnostizierte periphere arterielle Verschlusserkrankung aufgrund ihrer langfristigen Entwicklung mit Blick auf ihren nachträglich festgestellten Ausdehnungsgrad bereits vor dem rentenrechtlich relevanten Stichtag in erheblichem Umfang vorgelegen haben müsse", das LSG sei hierauf jedoch nicht eingegangen (vgl Beschwerdebegründung S 28) , fehlt es bereits an hinreichendem Vortrag, warum sich das Berufungsgericht hiermit auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte ausdrücklich auseinandersetzen müssen (vgl BVerfG Beschlüsse vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6) .

    Auch damit ist ein Gehörsverstoß (in Gestalt einer Erwägensrüge) nicht in der erforderlichen Weise dargetan, denn es wird aus dem Vorbringen des Klägers nicht ersichtlich, aus welchen Umständen sich ergibt, dass es sich hierbei um ein zentrales Element seiner Rechtsverfolgung gehandelt habe, zu dem sich das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung (s oben unter 3e) hätte ausdrücklich äußern müssen (vgl BVerfG Beschlüsse vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6) .

    Denn das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht zur ausdrücklichen und ausführlichen Bescheidung eines jeden Vorbringens der Beteiligten in den Urteilsgründen (BVerfG Beschluss vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 20, 23; BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11 mwN) .

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