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   BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14   

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BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14 (https://dejure.org/2015,9215)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14 (https://dejure.org/2015,9215)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 BvR 2811/14 (https://dejure.org/2015,9215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Entscheidung gem § 522 Abs 2 S 1 ZPO unter ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechttschutzgarantie durch die Zurückweisung der Berufung bei der Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Entscheidung gem § 522 Abs 2 S 1 ZPO unter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung der Rechttschutzgarantie durch die Zurückweisung der Berufung bei der Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1052
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    bb) Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO haben im Zivilprozess Einfluss auf die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Berufung, wenn der einstimmige Beschluss über die Zurückweisung der Berufung den Instanzenzug abschließt (vgl. zu § 522 ZPO a.F.: BVerfGK 5, 189 ; 12, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 ).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung, die gegebenenfalls gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO einer Entscheidung des Berufungsgerichts im Beschlusswege entgegensteht, kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 151, 221 ; 152, 181 ; 154, 288 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, WM 2010, S. 936 Rn. 3; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    a) aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).

    Es begründet zwar keinen Anspruch auf eine weitere Instanz; die Entscheidung über den Umfang des Rechtsmittelzugs bleibt vielmehr dem Gesetzgeber überlassen (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 89, 381 ; 107, 395 ).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen stellende Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren, war schon zu dem vorgenannten Zeitpunkt in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Nachweise zum Streitstand bei BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 Rn. 39 ff. sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26 Rn. 37 ff.; zuvor schon bei Göhrmann, BKR 2013, S. 275 ; Becher/Krepold, BKR 2014, S. 45 mit Fn. 111; Maier, VuR 2013, S. 397; Strube/Fandel, BKR 2014, S. 133 ).

    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht kein anderes, für den Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen stellende Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren, war schon zu dem vorgenannten Zeitpunkt in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Nachweise zum Streitstand bei BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 Rn. 39 ff. sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26 Rn. 37 ff.; zuvor schon bei Göhrmann, BKR 2013, S. 275 ; Becher/Krepold, BKR 2014, S. 45 mit Fn. 111; Maier, VuR 2013, S. 397; Strube/Fandel, BKR 2014, S. 133 ).

    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht kein anderes, für den Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO)

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung, die gegebenenfalls gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO einer Entscheidung des Berufungsgerichts im Beschlusswege entgegensteht, kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 151, 221 ; 152, 181 ; 154, 288 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, WM 2010, S. 936 Rn. 3; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 ).

  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Dies dokumentiert auch die Pressemitteilung (Nr. 89/2014) des Bundesgerichtshofs, die am 4. Juni 2014 - mithin zeitlich vor dem Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts - veröffentlicht wurde und die für den 28. Oktober 2014 eine Verhandlung über zwei divergierende landgerichtliche Urteile ankündigte, die unter anderem wegen grundsätzlicher Bedeutung der Verjährungsfrage die Revision zugelassen hatten (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 4. September 2013 - 2 S 48/13 -, juris, Rn. 29; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 S 127/13 -, BeckRS 2014, 11270) und die erkennbar stellvertretend für eine Vielzahl weiterer in den Instanzen und beim Bundesgerichtshof anhängiger Gerichtsverfahren standen.
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    a) aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Grundsätzliche Bedeutung, die gegebenenfalls gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO einer Entscheidung des Berufungsgerichts im Beschlusswege entgegensteht, kommt einer Sache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: BGHZ 151, 221 ; 152, 181 ; 154, 288 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, WM 2010, S. 936 Rn. 3; BVerfGK 17, 196 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, VersR 2014, S. 609 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14
    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht kein anderes, für den Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 3598/08

    Keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

  • KG, 07.08.2015 - 8 U 191/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Neugewährung eines Kapitalnutzungsrechts als

    Ein solcher Verstoß käme nur dann in Betracht, wenn hierdurch der Zugang zu den durch die ZPO eröffneten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden würde (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 - und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 - juris).

    Das BVerfG hat dies nur in solchen Fällen angenommen, in denen die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbar war (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 -, Rn. 16 und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 14, juris).

    Auch insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall von den zitierten Entscheidungen des BVerfG (vgl. Beschluss v. 26.4.2005 - 1 BvR 1924/04 -, Rn. 18, juris (Pressemitteilung des BGH über Bedenken gegen die bisherige Rechtsprechung) und Beschluss v. 25.3.2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 20, juris (zahlreiche Nachweise zu dem Streitstand in Rechtsprechung und Literatur)).

  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16

    Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung für das

    Er beeinflusst vielmehr auch die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtsweges und die Beschreitung des Instanzenzugs von Bedeutung sind (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2811/14 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17

    Keine hinreichende Darlegung einer Divergenz höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGK 15, 127 ; 17, 196 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2811/14 -, Rn. 15).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschwerdebefugnis;

    Als Rechtsmittel im Sinne des § 522 Abs. 3 ZPO kommt folglich grundsätzlich nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO in Betracht (vgl. BVerfG, WM 2015, 1052, 1053; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 522 Rn. 39; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 522 Rn. 24; Heßler, in: Zöller, ZPO, § 522 Rn. 44), dabei ist die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu beachten.
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 46/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde -

    Als Rechtsmittel im Sinne des § 522 Abs. 3 ZPO kommt folglich grundsätzlich nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO in Betracht (vgl. BVerfG, WM 2015, 1052, 1053; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 522 Rn. 39; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 522 Rn. 24; Heßler, in: Zöller, ZPO, § 522 Rn. 44) Dabei ist allerdings die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu beachten.
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