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   BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99   

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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 (https://dejure.org/2001,1002)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 (https://dejure.org/2001,1002)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 (https://dejure.org/2001,1002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Benachrichtigungspflicht von observierten Kontakt- und Begleitpersonen nach dem Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei - mangels Betroffenheit unzulässige Verfassungsbeschwerden

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Datenerhebung - Observation - Abhörmaßnahmen - Unmittelbare Betroffenheit - Berufsgeheimnisträger - Strafverteidiger - Kontakt- oder Begleitperson

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Observation von RAen durch die Polizei, Begriff der Kontakt- und Begleitperson

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2001, 135

  • Judicialis

    SOG § 10; ; StPO § 100 f Abs. 2; ; StP... O § 100 c Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 53; ; StPO § 53 a; ; HbgGDVP § 10 Abs. 1 Satz 2; ; HbgGDVP § 9 Abs. 3; ; HbgGDVP § 10 Abs. 6; ; HbgGDVP § 10; ; HbgGDVP § 9 Abs. 3 Satz 2; ; HbgGDVP § 10 Abs. 2; ; HbgGDVP § 1 Abs. 6; ; HbgGDVP § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; HbgGDVP § 1 Abs. 4; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; GG Art. 79 Abs. 3; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenerhebung und -speicherung durch die Polizei; Unmittelbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2001)

    BVG lässt Klagen gegen polizeiliche Beschattung von "Begleitpersonen" von Straftätern nicht zu

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1037 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1261
  • StV 2001, 627
  • DVBl 2001, 1057
  • DÖV 2001, 777
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    So ist bedeutsam, ob die Maßnahme auf einen tatbestandlich eng umgrenzten Personenkreis zielt (dazu vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 1057) oder ob sie eine große Streubreite hat und Dritte auch zufällig erfassen kann.
  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz zu erheben, das zu heimlichen Maßnahmen berechtigt, entfällt deshalb unter dem Gesichtspunkt der Unmittelbarkeit jedenfalls in der Regel nur, wenn die spätere Kenntniserlangung des Betroffenen durch eine aktive Informationspflicht des Staates rechtlich gesichert ist (so in BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 -, NVwZ 2001, S. 1261 ).
  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Vor diesem Hintergrund besteht an der Akteneinsicht im Maßregelvollzug auch deshalb ein besonders starkes verfassungsrechtlich geschütztes Interesse, weil der Betroffene ohne sie seinen Anspruch auf Löschung oder Berichtigung falscher Informationen gegenüber der die Informationen erhebenden und verarbeitenden Stelle nicht verwirklichen (vgl. BVerfGE 100, 313 , dort im Rahmen von Ausführungen zu Art. 10 GG; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1086/99 -, DVBl 2001, S. 1057 ; OLG Hamm, NStZ 2002, S. 615 ) und sich nicht vergewissern kann, ob die Akten auch im Übrigen so geführt sind, dass seine grundrechtlichen Ansprüche in Bezug auf Behandlung und eventuelle Beendigung der Unterbringung nicht beeinträchtigt werden.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Daher ist die lediglich eingeschränkte Gewährung bzw. das gänzliche Fehlen eines Unterrichtungsanspruchs nicht nur an der Rechtsweggarantie, sondern auch am Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu messen (vgl. BVerfGE 100, 313 [361] zu Art. 10 GG; ähnlich BVerfG [1. Senat 1. Kammer], NVwZ 2001, 1261 [1263]: Unterrichtungsanspruch aus informationellem Selbstbestimmungsrecht "in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG"; vgl. ferner BbgVerfG, LKV 1999, 450 [455, 457]; MVVerfG, LKV 2000, 345 [354]; Albers, Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, 2001, S. 246 f.; a.A. Huber in: von Mangoldt/Klein/Starck, aaO., Art. 19 Abs. 4 Rn 375: Maßstab ausschließlich Rechtsschutzgarantie).
  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Erforderlich ist die Datenerhebung im Sinne des § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PolG NRW daher nur dann, wenn konkrete Tatsachen für einen objektiven Bezug der Kontakt- oder Begleitpersonen zu der angenommenen Straftat und damit für ihre Einbeziehung in den Handlungskomplex der Straftatenbegehung als potenzielle Mittäter oder Gehilfen, insbesondere eine Verwicklung in den Hintergrund oder das Umfeld der Straftaten, vorliegen, vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 -, NVwZ 2001, 1261 (zum Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei); Hansen, Eingriffsrecht Nordrhein-Westfalen, 2002, S. 83 Rdnr. 38; Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel F, Rdnr. 344; Shirvani, a.a.O., VerwArch 2010, 86 ff., 102 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 1 S 1639/00

    Information über verdeckte Ermittler; Unterrichtung; Gefährdung des Ermittlers

    Um die Erlangung nachträglichen Rechtsschutzes tatsächlich zu ermöglichen, sieht § 22 Abs. 8 PolG als grundrechtssichernde Verfahrensbestimmung die Rechtspflicht der zuständigen Behörde zur nachträglichen Unterrichtung des Betroffenen von der Maßnahme vor (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92 -, NVwZ 2001, 1261, 1262 f. zur Unterrichtungspflicht nach § 9 Abs. 3 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei).

    Da das Hinausschieben der Unterrichtung die Rechtsschutzmöglichkeit verzögert, ist ein solches Hinauszögern auf das unbedingt Erforderliche zu begrenzen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.04.2001, a.a.O. zum Unterbleiben einer Unterrichtung im Falle des sich anschließenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens).

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92, 1 BvR 1086/99 -, NVwZ 2001, 1261 = juris Rn. 50 f.; Tegtmeyer/Vahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 9. Aufl. 2004, § 16 Rn. 6.
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95

    Mangels Darlegung einer eigenen und gegenwärtigen Beschwer bzw mangels

    Eine Kenntnisnahme ist hier aber - und nur darauf kommt es in diesem Zusammenhang an - hinreichend gewährleistet (dazu vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 1057 ff.).
  • BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 2721/05

    Erfolglose gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der

    Die Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde sind unter diesen Voraussetzungen erfüllt, wenn der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Rechtsnormen beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 BvR 1104/92 u.a. -, NVwZ 2001, S. 1261 ).
  • OVG Bremen, 08.07.2002 - 1 B 155/02

    Rasterfahndung aus Anlass des Terroranschlags vom 11.09.2001 in New York -

    Auch nach der Übermittlung der Daten an das BKA muss der weitere Weg, den diese Daten dort nehmen, jedenfalls im Nachherein transparent gemacht werden können (zur Bedeutung des datenschutzrechtlichen Transparenzgebots vgl. BVerfG - 1. Kammer -, B. v. 25.04.2001, NordÖR 2001, S. 225).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2007 - 4 LB 5/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 4 LB 4/07
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