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   BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06   

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https://dejure.org/2006,17411
BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06 (https://dejure.org/2006,17411)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 2 BvR 459/06 (https://dejure.org/2006,17411)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 (https://dejure.org/2006,17411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gemäß § 93a Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG); Differenzierung und unterschiedliche Rechtsfolge hinsichtlich einer möglichen Verfristung im Falle einer Anhörungsrüge oder Gehörsrüge

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, da sie offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, JURIS, sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -).

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - vgl. auch BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05 -, JURIS; BSG, Beschluss vom 29. November 2005 - B 1 KR 94/05 B -, JURIS; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, S. 2171 ).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 11 ME 131/05

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - vgl. auch BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05 -, JURIS; BSG, Beschluss vom 29. November 2005 - B 1 KR 94/05 B -, JURIS; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, S. 2171 ).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - vgl. auch BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05 -, JURIS; BSG, Beschluss vom 29. November 2005 - B 1 KR 94/05 B -, JURIS; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, S. 2171 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BSG, 29.11.2005 - B 1 KR 94/05 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - vgl. auch BFH, Beschluss vom 17. Juni 2005 - VI S 3/05 -, JURIS; BSG, Beschluss vom 29. November 2005 - B 1 KR 94/05 B -, JURIS; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, S. 2171 ).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, da sie offensichtlich aussichtslos war (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, JURIS, sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 15 A 77/06
    Auszug aus BVerfG, 25.04.2006 - 2 BvR 459/06
    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Januar 2006 - 15 A 77/06.A -,.
  • BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine

    Eine offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG und ist nicht geeignet, die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 1998 - 2 BvR 1278/98 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2006 - 2 BvR 459/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Mai 2007 - 1 BvR 730/07 -, juris, Rn. 10 ff.).
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