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   BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11   

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BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 (https://dejure.org/2012,12969)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 (https://dejure.org/2012,12969)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 (https://dejure.org/2012,12969)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 S. 1 ZPO

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungsspielraum der Fachgerichte bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht i.S.d. § 114 S. 1 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des Fachgerichts zu Ermittlungen im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung sowie zur Beseitigung von Substantiierungsmängeln - hier: Bitte um Entbindung behandelnder Ärzte von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 384
  • NJW 2012, 2870
  • NVwZ 2012, 1391
  • NZS 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Das aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ) ist nicht verletzt.

    Unbemittelte müssen nur solchen Bemittelten weitgehend gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).

    Es entspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wenn die Gewährung von Prozesskostenhilfe in § 114 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG - davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Auslegung und Anwendung des § 114 Satz 1 ZPO obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Allerdings darf die Rechtsverfolgung nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden; das Prozesskostenhilfeverfahren soll die Rechtsschutzgleichheit gewährleisten, aber nicht die Hauptsacheentscheidung vorwegnehmen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Unbemittelte müssen nur solchen Bemittelten weitgehend gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG steht einer Besserstellung der Unbemittelten gegenüber Bemittelten entgegen (vgl. BVerfGK 16, 406 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, NZS 2011, S. 462 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2011 - 1 BvR 2735/11 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Unbemittelte müssen nur solchen Bemittelten weitgehend gleichgestellt werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Zwar ist eine begrenzte Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Zwar ist eine begrenzte Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069, m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Es verstößt aber gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH bei

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 -, NZS 2010, S. 29), ist damit nicht überschritten.
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Dem dienen zum einen Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris, Rn. 15), zum anderen aber auch die Befugnis des Gerichts, vor der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen (§ 73a Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
    Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG steht einer Besserstellung der Unbemittelten gegenüber Bemittelten entgegen (vgl. BVerfGK 16, 406 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, NZS 2011, S. 462 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2011 - 1 BvR 2735/11 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 14.12.2011 - 1 BvR 2735/11

    Versagung von Beratungshilfe für Beantragung einer Erwerbsminderungsrente

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2008 - 1 BvR 2504/06 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 -, Rn. 18; stRspr).
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Es verstößt dann gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl - auch im Hinblick auf Zweifel an ihren Darlegungen - eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04 -, www.bverfg.de, Rn. 30; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11 -, www.bverfg.de, Rn. 18).
  • BSG, 07.12.2023 - B 4 AS 44/23 C
    Nicht ausreichend ist nur eine entfernte Erfolgsaussicht (BVerfG vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 ua - BVerfGE 81, 347 [357]; BVerfG [Kammer] vom 25.4.2012 - 1 BvR 2869/11 - BVerfGK 19, 384 [386]) .

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG auch einer Besserstellung desjenigen, der seine Prozessführung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten muss und daher von vorneherein kein Kostenrisiko trägt, gegenüber dem Bemittelten, der sein Kostenrisiko wägen muss, entgegensteht (BVerfG [Kammer] vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 - BVerGK 16, 406 [408]; BVerfG [Kammer] vom 2.9.2010 - 1 BvR 1974/08 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 7 RdNr 13; BVerfG [Kammer] vom 14.12.2011 - 1 BvR 2735/11 - juris RdNr 7; BVerfG [Kammer] vom 25.4.2012 - 1 BvR 2869/11 - BVerfGK 19, 384 [386]) .

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