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   BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18   

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https://dejure.org/2018,10680
BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18 (https://dejure.org/2018,10680)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18 (https://dejure.org/2018,10680)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 2 BvQ 28/18 (https://dejure.org/2018,10680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers und der Erteilung einer Duldung zwecks Eheschließung: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils bei Möglichkeit späterer Einreise (§§ 5 Abs 2, 11 Abs 8 ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend die Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers nach Deutschland und die Erteilung einer Duldung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers und der Erteilung einer Duldung zwecks Eheschließung: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils bei Möglichkeit späterer Einreise (§§ 5 Abs 2, 11 Abs 8 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1
    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffend die Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers nach Deutschland und die Erteilung einer Duldung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers und der Erteilung einer Duldung zwecks Eheschließung: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils bei Möglichkeit späterer Einreise (§§ 5 Abs 2, 11 Abs 8 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14

    Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Danach obliegt es einem Beschwerdeführer auch, die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen schon im Ausgangsverfahren vollständig vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 33 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2010 - 1 BvR 851/10 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 2432/12 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2432/12

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Geltendmachung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Danach obliegt es einem Beschwerdeführer auch, die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen schon im Ausgangsverfahren vollständig vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 33 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2010 - 1 BvR 851/10 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 2432/12 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Danach obliegt es einem Beschwerdeführer auch, die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen schon im Ausgangsverfahren vollständig vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 33 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2010 - 1 BvR 851/10 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 2432/12 -, juris, Rn. 1).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung hinaus alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ).
  • VG Göttingen, 04.10.2019 - 1 B 292/19

    Abschiebung; Beistandsgemeinschaft; Haager Kinderschutzübereinkommen;

    Zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes der Familie genügt es im vorliegenden Fall auch nicht, den Antragsteller auf die Möglichkeit von Telefonaten oder Bildtelefonaten oder auf einen Antrag auf Verkürzung der Dauer seines Einreise- und Aufenthaltsverbots (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.05.2014 - 8 ME 39/14 -, juris Rn. 20 a. E.) sowie auf die Möglichkeit des Antrags auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.04.2018 - 2 BvQ 28/18 -, juris Rn. 11).
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