Rechtsprechung
BVerfG, 25.06.2007 - 1 BvR 1293/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zu den Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der ursprünglichen Beschwer
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde nach Wegfall der Beschwer bzw. Voraussetzungen eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses; Verfassungsmäßigkeit der Herausgabe von Gratistageszeitungen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde gegen Klage auf Unterlassung der - inzwischen seit Jahren eingestellten - Verteilung einer Gratiszeitung abweisende Fachgerichtsentscheidungen (zuletzt Urteil des BGH vom 20. November 2004 = WM 2005, 88)
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens betreffend die Verteilung kostenloser Tageszeitungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
BVerfG trifft keine Entscheidung über Zulässigkeit von Gratiszeitungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Verfassungsbeschwerde gegen Verteilung kostenloser Tageszeitungen nicht angenommen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Verteilung kostenloser Tageszeitungen nicht angenommen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2007, 1906
- afp 2007, 440
Wird zitiert von ...
- VG Lüneburg, 02.09.2009 - 3 A 238/08
Rechtmäßigkeit eines Platzverweises; Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen …
Eine Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, künftig werde ein Lebenssachverhalt eintreten, der mit dem erledigten Sachverhalt so viele tatsächliche Überschneidungen aufweist, dass von einem erneuten Auftreten der zunächst erledigten konkreten Beschwer gesprochen werden kann ( BVerfG, Beschl. v. 25.06.2007 - 1 BvR 1293/04 -, [...] ).