Rechtsprechung
BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Telemedicus
Haftung für Pressespiegel
- Telemedicus
Haftung für Pressespiegel
- webshoprecht.de
Störerhaftung eines Verlegers für Pressespiegel
- Wolters Kluwer
Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits; Unterlassung einer Veröffentlichung von Auszügen einer andernorts ...
- kanzlei.biz
Sorgfältige Presseschau
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Haftung für Pressespiegel
- sewoma.de
(Verbreiter-)Haftung für Pressespiegel unterliegt Schranken
- kanzlei.biz
Sorgfältige Presseschau
- presserecht-aktuell.de
BGB § 823 Abs. 2; BGB § 1004; StGB § 186; GG Art. 5
Pressespiegel dürfen Artikel gekürzt, nicht aber verfälscht wiedergeben - presserecht-aktuell.de
Pressespiegel dürfen Artikel gekürzt, nicht aber verfälscht wiedergeben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Grenzen der Pressefreiheit; Pflicht zur Überprüfung von Tatsachenbehauptungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde wegen Haftung für in einer Presseschau veröffentlichte Fremdbeiträge nicht zur Entscheidung angenommen
- internet-law.de (Kurzinformation)
Haftung für Pressespiegel
- wb-law.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht gegen uneingeschränkte Verbreiterhaftung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Presseschau - und die Haftung für Fremdbeiträge
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Verbreiterhaftung für Fremdbeiträge in Presseschau
- kanzleikompa.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Bundesverfassungsgericht zeigt Landgericht Hamburg die gelbe Karte
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Haftung für in einer Presseschau veröffentlichte Fremdbeiträge
- juraexamen.info (Zusammenfassung)
Kürzungen personenbezogener Fremdbeiträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verleger haftet als Verbreiter für fremde Beiträge in Presseschau
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde wegen Haftung für Fremdbeiträge in Presseschau nicht angenommen
Besprechungen u.ä. (2)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
BVerfG schränkt Verbreiterhaftung ein
- kanzleikompa.de (Auszüge und Kurzanmerkung)
Bundesverfassungsgericht zeigt Landgericht Hamburg die gelbe Karte
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 80/01
- OLG Hamburg, 04.06.2002 - 7 U 72/01
- BGH, 17.12.2002 - VI ZR 232/02
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 470
- WM 2009, 1706
- DVBl 2009, 1166
- afp 2009, 480
Wird zitiert von ... (135) Neu Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [293]; - 94, 1 [8]; - 97, 391 [401]; - 99, 185 [196]; - 114, 339 [348]).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [16 f.]; - 93, 266 [293 ff.]; - 99, 185 [196 ff.]; - 114, 339 [348 f.]).
Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 90, 241 [253]; - 97, 391 [403]; - 99, 185 [196 f.]).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 90, 241 [254]; - 99, 185 [197]).
Damit wäre ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der bereits aus Gründen der Meinungsfreiheit vermieden werden muss (vgl. BVerfGE 99, 185 [197]).
Gegen die Entwicklung derartiger Pflichten bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken, sofern der Umfang dieser Sorgfaltspflichten im Einklang mit den grundgesetzlichen Anforderungen bemessen wird (vgl. BVerfGE 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; - 61, 1 [8]; - 85, 1 [15, 17]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
aa) Geht es wie hier um Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Äußerung nicht sicher feststeht, hängt die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Äußerung maßgeblich von der Beachtung der pressemäßigen Sorgfaltspflichten ab (vgl. BVerfGE 99, 185 [198]).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 61, 1 [10 f.]; - 85, 1 [13]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [292]; - 94, 1 [8]; - 114, 339 [348]).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [293]; - 94, 1 [8]; - 97, 391 [401]; - 99, 185 [196]; - 114, 339 [348]).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [16 f.]; - 93, 266 [293 ff.]; - 99, 185 [196 ff.]; - 114, 339 [348 f.]).
Gegen die Entwicklung derartiger Pflichten bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken, sofern der Umfang dieser Sorgfaltspflichten im Einklang mit den grundgesetzlichen Anforderungen bemessen wird (vgl. BVerfGE 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; - 61, 1 [8]; - 85, 1 [15, 17]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
Je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, umso höhere Anforderungen sind an die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu stellen (vgl. BVerfGE 114, 339 [353 f.]).
Der Äußernde darf sich weder selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützen und hierbei verschweigen, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 [130 f.]; - 114, 339 [354]) noch eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 114, 339 [355]).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren (vgl. BVerfGE 85, 1 [22]), etwa weil der Verbreitende sie für begrüßenswert hält, weil er ihr ablehnend gegenübersteht oder weil er sie aus sich heraus für bemerkenswert erachtet.
Handelt es sich - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung zulässig ist, insbesondere ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 [12 f.]; - 95, 28 [34]; - 97, 391 [400];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 [1209 f.]).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 61, 1 [10 f.]; - 85, 1 [13]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [292]; - 94, 1 [8]; - 114, 339 [348]).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [16 f.]; - 93, 266 [293 ff.]; - 99, 185 [196 ff.]; - 114, 339 [348 f.]).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; - 61, 1 [8]; - 85, 1 [15, 17]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
Eine unbewiesene Tatsachenbehauptung herabsetzenden Charakters wird nicht deswegen zulässig, weil sie auch von anderen unwidersprochen aufgestellt worden ist (vgl. BVerfGE 85, 1 [22];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 [1211]).
Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 85, 1 [22]; BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590]).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; - 90, 241] 247]; - 94, 1 [7]).
Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass nur die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; - 61, 1 [8]; - 90, 241 [247 f.]).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 61, 1 [10 f.]; - 85, 1 [13]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [292]; - 94, 1 [8]; - 114, 339 [348]).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [293]; - 94, 1 [8]; - 97, 391 [401]; - 99, 185 [196]; - 114, 339 [348]).
Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 90, 241 [253]; - 97, 391 [403]; - 99, 185 [196 f.]).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (vgl. BVerfGE 90, 241 [254]; - 99, 185 [197]).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; - 90, 241] 247]; - 94, 1 [7]).
Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass nur die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; - 61, 1 [8]; - 90, 241 [247 f.]).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 61, 1 [10 f.]; - 85, 1 [13]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [292]; - 94, 1 [8]; - 114, 339 [348]).
Doch ist in der Rechtsprechung eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Kriterien und Vorzugsregeln für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [16 f.]; - 93, 266 [293 ff.]; - 99, 185 [196 ff.]; - 114, 339 [348 f.]).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; - 61, 1 [8]; - 85, 1 [15, 17]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
- BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Sie haben andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Wahrheitspflicht Ausdruck der Schutzpflicht ist, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 85, 1 [22]; BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590]).
Macht die Presse von ihrem Recht, die Öffentlichkeit zu unterrichten, Gebrauch, ist sie schon um des Ehrenschutzes des Betroffenen willen zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]).
Der Äußernde darf sich weder selektiv und ohne dass dies für die Öffentlichkeit erkennbar wäre, allein auf dem Betroffenen nachteilige Anhaltspunkte stützen und hierbei verschweigen, was gegen die Richtigkeit seiner Behauptung spricht (vgl. BVerfGE 12, 113 [130 f.]; - 114, 339 [354]) noch eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache als feststehend hinstellen (vgl. BVerfGE 114, 339 [355]).
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Handelt es sich - wie hier - um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung zulässig ist, insbesondere ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (vgl. BVerfGE 85, 1 [12 f.]; - 95, 28 [34]; - 97, 391 [400];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 - NJW-RR 2000, S. 1209 [1209 f.]).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [293]; - 94, 1 [8]; - 97, 391 [401]; - 99, 185 [196]; - 114, 339 [348]).
Wahre Tatsachen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 90, 241 [253]; - 97, 391 [403]; - 99, 185 [196 f.]).
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Allerdings ist auch ein Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590];… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03 - NJW 2007, S. 2686 [2687]).Dabei ist die Presse in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]; - 85, 1 [22]; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589 [590]).
Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2003 - 1 BvR 2243/02 - NJW 2004, S. 589).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Die Behauptung einer Tatsache ist streng genommen zwar keine Meinungsäußerung, fällt aber gleichwohl in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, weil und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]; - 90, 241] 247]; - 94, 1 [7]).
Werden im Zuge der Anwendung verfassungsrechtlich unbedenklicher Normen des Zivilrechts jedoch grundrechtlich geschützte Positionen berührt, müssen die Zivilgerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen und ihrer Bedeutung und Tragweite Rechnung tragen, damit der wertsetzende Gehalt der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 61, 1 [10 f.]; - 85, 1 [13]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [292]; - 94, 1 [8]; - 114, 339 [348]).
Dies verlangt bei Anwendung der die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG beschränkenden zivilrechtlichen Normen regelmäßig eine Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung andererseits, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [212]; - 90, 241 [248]; - 93, 266 [293]; - 94, 1 [8]; - 97, 391 [401]; - 99, 185 [196]; - 114, 339 [348]).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass nur die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; - 61, 1 [8]; - 90, 241 [247 f.]).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; - 61, 1 [8]; - 85, 1 [15, 17]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Schockwerbung I
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
- BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten …
- BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64
Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden …
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67
Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
- BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
- EGMR, 29.03.2001 - 38432/97
THOMA v. LUXEMBOURG
- EGMR, 14.12.2006 - 76918/01
VERLAGSGRUPPE NEWS GMBH v. AUSTRIA
- EGMR, 30.03.2004 - 53984/00
RADIO FRANCE ET AUTRES c. FRANCE
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64
Südkurier
- BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17
jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines …
Deshalb kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung selbst dann in den Schutzbereich des Grundrechts fallen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 58;… Grabenwarter in Maunz/Dürig, GG, Art. 5 Rn. 87 ff. [Stand: Januar 2013]; siehe auch OLG Hamburg, CR 2012, 188, 191).Von einer rein technischen Verbreitung, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedenfalls fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Bewertungsportals jedenfalls dadurch, dass das Portal - auch über die Anzeige des Notendurchschnitts - aus Sicht des Nutzers den Anspruch erhebt, ein vollständiges Bild über die abgegebenen und den vorgegebenen Richtlinien entsprechenden Nutzerbewertungen zu zeichnen.
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Von einer rein technischen Verbreitung fremder Meinungen, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Netzwerks dadurch, dass die Beklagte auf den Kommunikationsprozess der Nutzer durch die Vorgabe von Verhaltensregeln in den Gemeinschaftsstandards einwirkt. - BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Entgegen der Auffassung der Revisionen haben die Beklagten zu 1 und 2 insoweit nicht lediglich fremde Äußerungen - solche der Beklagten zu 3 - verbreitet (…vgl. zur Verbreiterhaftung: Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, AfP 2010, 72 Rn. 13; BVerfG AfP 2009, 480 Rn. 69, jeweils mwN).So genügt es für die Annahme eines Zu-Eigen-Machens nicht, dass ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview verbreitet, ohne sich ausdrücklich von ihr zu distanzieren (…Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, AfP 2010, 72 Rn. 11 mwN; BVerfGK 10, 485, 492; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 69;… EGMR, Urteile vom 29. März 2001 - 38432/97 Rn. 64 - Thoma/Luxemburg;… vom 30. März 2004 - 53984/00 Rn. 37 ff. - Radio France/Frankreich;… vom 14. Dezember 2006 - 76918/01 Rn. 33 ff. - Verlagsgruppe News GmbH/Österreich).
Dies ist beispielsweise bei dem Abdruck einer Presseschau der Fall (vgl. BVerfG NJW 2004, 590, 591; AfP 2009, 480 Rn. 67;… Senatsurteil vom 17. November 2009 - VI ZR 226/08, VersR 2010, 220 Rn. 11 mwN).
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (…vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 12; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN;… NJW 2012, 1500 Rn. 39).
Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (…vgl. Senatsurteile vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 34;… vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 12; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62, jeweils mwN).
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87, VersR 1988, 405; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 23 mwN;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 35;… vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, AfP 2013, 57 Rn. 26, 28 mwN; BVerfGE 114, 339, 353; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62;… EGMR, Entscheidung vom 4. Mai 2010 - 38059/07, Effectenspiegel AG gegen Deutschland, juris Rn. 42).
Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1211; AfP 2009, 480 Rn. 64), noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten.
- BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13
Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …
Deshalb kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung selbst dann in den Schutzbereich des Grundrechts fallen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 58;… Grabenwarter in Maunz/Dürig, GG, Art. 5 Rn. 87 ff. [Stand: Januar 2013]; siehe auch OLG Hamburg, CR 2012, 188, 191).Von einer rein technischen Verbreitung, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG jedenfalls fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Bewertungsportals jedenfalls dadurch, dass das Portal - auch über die Anzeige des Notendurchschnitts - aus Sicht des Nutzers den Anspruch erhebt, ein vollständiges Bild über die abgegebenen und den vorgegebenen Richtlinien entsprechenden Nutzerbewertungen zu zeichnen.
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12
Autocomplete
bb) Es bedarf aber wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523;… vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, VersR 2008, 695 Rn. 13 und - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 12;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, VersR 2009, 555 Rn. 17;… vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, VersR 2009, 1545 Rn. 16;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12; BVerfGE 114, 339, 348 mwN; 120, 180, 200 f.;… BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 17; AfP 2009, 480 Rn. 61).Äußerungen von unwahren Tatsachen müssen nicht hingenommen werden (…vgl. Senatsurteile vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, VersR 2012, 994 Rn. 37;… vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, VersR 2013, 63, Rn. 12, jeweils mwN; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN;… NJW 2012, 1500 Rn. 39).
- BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
aa) Geht es um Tatsachenbehauptungen, die, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, grundsätzlich vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erfasst sind (…Senatsurteile vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, AfP 2012, 53 Rn. 14 - Die INKA Story;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, AfP 2009, 137 Rn. 11;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 16; BVerfGE 99, 185, 197; jeweils mwN), hängt die Abwägung maßgeblich von ihrem Wahrheitsgehalt ab (BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62).Von dem Schutz der Meinungsfreiheit nicht erfasst werden hingegen Tatsachenbehauptungen, die in dem Bewusstsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden oder deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (…Senatsurteile vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06, AfP 2009, 55 Rn. 15;… vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 34; vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97, BGHZ 139, 95, 101; BVerfGE 90, 241, 247; 99, 185, 197; BVerfGK 1, 343, 345; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62; NJW 2013, 217, 218).
Der gebotene Ausgleich zwischen den Anforderungen der Meinungsfreiheit und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes wird dann aber dadurch hergestellt, dass demjenigen, der nachteilige Tatsachenbehauptungen über andere aufstellt, Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt auferlegt werden, die sich im Einzelnen nach den Aufklärungsmöglichkeiten richten und etwa für Medien strenger sind als für Privatleute (BVerfGE 99, 185, 197 f.; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN;… Senatsurteile vom 20. November 2007 - VI ZR 144/07, VersR 2008, 1081 Rn. 12;… vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 15 mwN - Chefjustiziar ).
- BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14
Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine …
Der Umfang der Sorgfaltspflichten richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und den Aufklärungsmöglichkeiten der Äußernden und ist für Äußerungen der Presse strenger als für Äußerungen von Privatpersonen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, www.bverfg.de, Rn. 64;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 456/95 -, www.bverfg.de, Rn. 30 ff.;… BGH, ZUM 2010, S. 339 ). - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14
Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …
Damit wäre ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der bereits aus Gründen der Meinungsfreiheit vermieden werden muss (BVerfG, AfP 2009, 480 ff.). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
(1) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (…vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17; AfP 2009, 480 Rn. 61 f., jeweils mwN).Weiterhin ist zu beachten, dass das vom Kläger begehrte Verbot einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Pressefreiheit hätte, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, aaO Rn. 21 - Online-Archiv I;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, aaO Rn. 24 - Online-Archiv II;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, aaO Rn. 22;… vom 1. Februar 2011 - VI ZR 345/09, aaO Rn. 22; BVerfGE 93, 266, 292; 99, 185, 197; BVerfG AfP 2009, 480 Rn. 62; vgl. ferner BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 353).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Von einer rein technischen Verbreitung fremder Meinungen, deren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fraglich ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 470 Rn. 59), unterscheidet sich der Betrieb des Netzwerks dadurch, dass die Beklagte auf den Kommunikationsprozess der Nutzer durch die Vorgabe von Verhaltensregeln in den Gemeinschaftsstandards einwirkt. - OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16
Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?
- BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08
Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08
AnyDVD
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 16 A 770/17
Fahrerbewertungsportal muss geändert werden
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost …
- BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
- BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13
Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren; …
- BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen …
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
- OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16
Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren …
- OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
Ansprüche gegen den Betreiber einer Onlineausgabe einer norwegischen Tageszeitung …
- OLG München, 07.06.2017 - 18 W 826/17
Zugriff zu rechtswidrigen gelöschten Kommentaren durch Internetsuchmaschiene
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA
- BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17
Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende …
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08
Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12
Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und …
- KG, 16.04.2013 - 5 U 63/12
Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die …
- OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 5 U 35/13
Vorwurf der Begehung einer Straftat in Ausübung eines öffentlichen Amtes: …
- OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in …
- OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …
- LG Frankenthal, 22.05.2023 - 6 O 18/23
Unterlassung einer Online-Bewertung
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- OLG München, 27.04.2015 - 18 W 591/15
Sperrpflicht bei Persönlichkeitsverletzungen durch Snippets
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 1 S 2005/19
Anspruch eines Journalisten auf Einsicht in und Auskünfte aus …
- LG München I, 16.06.2017 - 6 Qs 5/17
Veröffentlichung von Entscheidungen in strafrechtlichen Angelegenheiten - …
- OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 3 U 2445/18
Millionenklage gegen Süddeutsche Zeitung: Berufung zurückgewiesen
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
- LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21
Unzulässige Information durch den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft; Verstoß …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 114/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Kurzmeldungen mit Hinweis auf …
- BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche …
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
- BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffentlichung von …
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 219/13
Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Äußerungen über die Dissertation eines …
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen …
- OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
- OLG Köln, 31.05.2016 - 15 U 197/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer …
- OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 16 W 57/16
Haftung eines Bloggers bei Wiedergabe der Aussage eines Dritten
- LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten …
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 347/09
Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über eine Straftat; …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15
Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen …
- AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und …
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08
Unterlassungsanspruch aufgrund auf ältere Veröffentlichungen hinweisende Teaser …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 2 Sa 386/12
Unterlassungsanspruch - Reichweite der Verschwiegenheitspflicht
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 115/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes eines Mörders durch …
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 65/21
Studierendenschaft der Universität Frankfurt am Main darf sich herabsetzend über …
- OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 6 U 130/14
Schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierbarkeit eines …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20
Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen …
- OLG München, 09.01.2018 - 18 U 778/17
Identifizierende Verdachtsberichterstattung bei Vergewaltigungsvorwurf
- OLG Frankfurt, 27.03.2015 - 4 UF 362/14
Unterlassung beleidigender Äußerungen zwischen getrennt lebenden Eheleuten
- LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18
Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Berichterstattung über die nichtöffentliche …
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15
Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …
- VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17
Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert
- OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13
Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen
- LG Hamburg, 18.05.2012 - 324 O 596/11
Haftung für die Einbindung von Youtube-Videos
- VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15
Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden
- OLG Köln, 16.09.2014 - 15 U 28/14
Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Behauptung, die Tragetaschen der …
- KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09
Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein …
- OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21
Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare …
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17
Haftung des Betreibers einer Suchmaschine und einer für ihn tätigen …
- OLG Stuttgart, 11.04.2013 - 2 U 111/12
AGG-Warndatei: Entschädigungsanspruch wegen Weitergabe von Informationen über …
- KG, 05.07.2018 - 10 U 4/18
Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem …
- VG Osnabrück, 17.12.2021 - 1 B 72/21
Anzeige Versammlung; Demonstration gegen Corona-Maßnahmen; Grundrecht auf …
- OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 28/16
Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines …
- LG Hamburg, 18.03.2016 - 324 O 621/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch bei Verbreitung einer …
- LG München I, 19.01.2016 - 6 AR 5/15
Presse, Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, Datenbank, Presse
- LG Köln, 21.07.2010 - 28 O 146/10
Anspruch auf Meidung von Äußerungen im Zusammenhang mit einer vermeintlichen …
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18
Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen …
- OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18
Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse
- LG Hamburg, 08.05.2015 - 324 O 93/15
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsverletzung: Beweislast für die …
- OLG Köln, 03.09.2013 - 15 U 37/13
Anspruch eines Arztes auf Unterlassung der Presseberichterstattung über …
- AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 51 C 9184/13
Herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum
- OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19
Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet …
- VG Meiningen, 25.02.2015 - 8 E 464/14
Anspruch auf Übersendung der schriftlichen Urteilsgründe
- VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung …
- OLG Nürnberg, 04.03.2020 - 3 U 2445/18
Schadensersatzpflicht nach Verdachtsberichterstattung wegen presserechtlich …
- LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 6/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. Eingriff in den eingerichteten und …
- OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 19 U 86/21
Unterlassungsbegehren wegen Äußerungen in E-Mail im Rahmen journalistischer …
- LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- LG Braunschweig, 05.10.2011 - 9 O 1956/11
Zur Haftung für das Setzen von Links auf rechtswidrige Drittangebote
- OLG Hamburg, 23.03.2010 - 7 U 95/09
Berichterstattung über mögliche Stasi-Tätigkeit
- OLG Karlsruhe, 28.04.2021 - 6 W 42/20
Faktenprüfungshinweis - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines …
- OLG Köln, 11.09.2012 - 15 U 62/12
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen auf Unterlassung …
- OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bekanntmachung einer …
- VG Würzburg, 13.02.2015 - W 7 E 15.81
"Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen
- LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
- OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21
Anspruch auf Unterlassung einer Behauptung in einem Presseartikel und Abdruck …
- OLG Hamburg, 15.07.2014 - 7 U 75/11
Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzender Medienberichterstattung: …
- OLG Köln, 04.05.2017 - 15 U 153/16
Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über einen sog. …
- VG Gera, 11.12.2023 - 2 E 1180/23
- OLG Köln, 11.10.2018 - 15 U 81/17
- LG München I, 10.12.2014 - 9 O 17263/14
Unterlassungsanspruch, Wortberichterstattung, Gesundheitszustand, Unfall, …
- OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
Haftung für Zitate bei Verdachtsberichterstattung - Stasi-IM
- VG Hamburg, 17.10.2016 - 17 E 4858/16
Unterlassungsanspruch gegen Auskünfte der STA zu laufenden Ermittlungsverfahren
- VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 14.640
Presserechtlicher Auskunftsanspruch
- OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
Wünsche und Tatsachenbehauptungen
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 132/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- LG Kassel, 12.07.2010 - 8 O 644/10
Blog-Hosting-Provider haftet für rechtswidrige Subdomains erst ab Kenntnis
- LG Flensburg, 03.11.2022 - 8 O 79/22
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Unterlassung von Teilen einer Berichterstattung
- OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 1 W 22/20
- LG Hamburg, 23.02.2018 - 324 O 355/16
- LG Hamburg, 15.06.2018 - 324 O 81/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Tierdompteurs aufgrund von …
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen …
- LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …
- LG Hamburg, 25.10.2019 - 324 O 530/17
Günther Jauch gewinnt nach Zeugenaussage von Hape Kerkeling gegen Heinrich Bauer
- LG Hamburg, 22.02.2019 - 324 O 6/18
Unterlassungsanspruch gegen ehrverletzende Textpassagen in einem Buch …
- LG Berlin, 24.09.2009 - 27 O 758/09
- LG Berlin, 24.09.2009 - 27 O 777/09