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   BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14   

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https://dejure.org/2015,18119
BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14 (https://dejure.org/2015,18119)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 1 BvR 439/14 (https://dejure.org/2015,18119)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14 (https://dejure.org/2015,18119)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 1 Abs 1 S 2 AÜG, EGRL 104/2008
    Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung durch Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72a ArbGG) bei Fehlen einer einheitlichen, gefestigten höchstrichterlichen Rspr - keine Vorlagepflicht eines LAG gem Art 267 AEUV bei Statthaftigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherin wegen einer behaupteten nicht nur vorübergehenden Überlassung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfordernis der Rechtswegerschöpfung durch Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72a ArbGG) bei Fehlen einer einheitlichen, gefestigten höchstrichterlichen Rspr - keine Vorlagepflicht eines LAG gem Art 267 AEUV bei Statthaftigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; AÜG § 1 Abs. 1 S. 2
    Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherin wegen einer behaupteten nicht nur vorübergehenden Überlassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die nicht erhobene Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unterbliebene Vorabentscheidungsverfahren - der EuGH als gesetzlicher Richter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Die Nichtzulassungsbeschwerde gehört zum Rechtsweg, der vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde erschöpft werden muss (vgl. BVerfGE 91, 93 ).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Sie war nicht deswegen offensichtlich aussichtslos, weil das Bundesarbeitsgericht zeitlich ganz unmittelbar vor der angegriffenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit der Entleiherseite im Wege richtlinienkonformer Auslegung abgelehnt hatte (vgl. BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Ein nationales Gericht ist zwar unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen (vgl. BVerfGE 135, 155 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Ihre Einlegung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen nicht zumutbar, etwa wenn im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche Rechtsprechung ein von dieser Rechtsprechung abweichendes Ergebnis offensichtlich ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Dies ist auch für die Nichtzulassungsbeschwerde gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts anerkannt (vgl. BAG, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 -, juris, Rn. 14).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass Entscheidungen dann nicht von einem letztinstanzlichen Gericht im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV stammen, wenn sie bei einem obersten Gericht angefochten werden können, selbst wenn eine solche Anfechtung der vorherigen Zulassung durch das oberste Gericht bedarf (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog, C-99/00, Slg. 2002, I-4839, Rn. 16).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 439/14
    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann auch auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage des Unionsrechts gestützt werden (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - VerfGH 67/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Die offensichtliche Aussichtslosigkeit kann sich aber etwa auch daraus ergeben, dass im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58, und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 53/20.VB-1, n. v., Seite 4 f. des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris; offen gelassen von VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und

    Mit anderen Worten, aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, wenn ein Verfahren vor den Fachgerichten "bloße Formsache" gewesen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58 m. w. N., und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - VerfGH 74/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die sogenannte

    Die offensichtliche Aussichtslosigkeit kann sich aber etwa auch daraus ergeben, dass im Hinblick auf eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall keine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung in der Sache zu erwarten ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, n. v., Seite 6 des Beschlussabdrucks, demnächst bei juris; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58, und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Mit anderen Worten, aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, wenn ein Verfahren vor den Fachgerichten "bloße Formsache" gewesen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 74/20.VB-2, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58 m. w. N., und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 74/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und die ab dem 8. Juni 2020

    Mit anderen Worten, aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, wenn ein Verfahren vor den Fachgerichten "bloße Formsache" gewesen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. Mai 2020 - VerfGH 67/20.VB-1, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58 m. w. N., und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 127/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung

    Mit anderen Worten, aussichtslos ist ein Rechtsbehelf, wenn ein Verfahren vor den Fachgerichten "bloße Formsache" gewesen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 67/20.VB-1 und VerfGH 74/20.VB-2; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08, BVerfGK 15, 225 = juris, Rn. 58 m. w. N., und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14, juris, Rn. 7).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2017 - 11 U 7/17

    Rechtmäßigkeit der territorialen Beschränkung des

    Kann eine Entscheidung nämlich - wie vorliegend - mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, ist ein Berufungsgericht kein zur Vorlage verpflichtetes letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfG v. 25.06.2015 - 1 BvR 439/14, BeckRS 2015, 49764).
  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326

    Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO ist ein solches Rechtsmittel (vgl. EuGH, U.v. 4.6.2002 - C-99/00, Lyckeskog - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 25.6.2015 - 1 BvR 439/14 - juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 22.12.2004 - 10 B 21.04 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 27.3.2013 - 4 ZB 12.1477 - juris Rn. 25; vgl. auch EGMR, U.v. 11.4.2019 - Nr. 50053/16 - juris Rn. 37).
  • OLG München, 23.04.2019 - 5 U 385/19

    Unbegründeter Anspruch auf Rückabwicklung von Darlehensverträgen -

    Auch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 522 Abs. 3 iVm. 544 ZPO ist als Rechtsmittel im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV anzusehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14 -, Rn. 9, juris).
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