Rechtsprechung
BVerfG, 25.07.1960 - 2 BvA 1/56 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Zweiter Vorsitzender der SRP
- openjur.de
Zweiter Vorsitzender der SRP
- opinioiuris.de
Verwirkung von Grundrechten
- wahlrecht.de
Verwirkung von Grundrechten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 37; GG Art. 18
Verwirkung von Grundrechten eines Mitglieds der verbotenen Sozialistischen Reichspartei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 18.07.1996 - 2 BvA 1/92
Zurückweisung von Anträgen auf Verwirkung von Grundrechten
BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvA 1/69Herausgeber der Deutschen National-Zeitung
BVerfG, 25.07.1960 - 2 BvA 1/56Zweiter Vorsitzender der SRP
Grundrechtsverwirkung
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 25.07.1960 - 2 BvA 1/56
Zweiter Vorsitzender der SRP
LG Braunschweig, 15.03.1952 - 1 K Ms 13/51Remer-Prozess
Otto Ernst Remer
Papierfundstellen
- BVerfGE 11, 282
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BDH, 17.03.1959 - II D 81/57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 25.07.1960 - 2 BvA 1/56
Wohl aber hat der Bundesdisziplinarhof in dem Urteil vom 17. März 1959 (II D 81/57), durch das er dem Antragsgegner wegen des dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zugrunde liegenden Sachverhalts die Rechte aus dem Gesetz zu Art. 131 GG aberkannt hat, festgestellt, daß dieser sich nach der Auflösung seiner Partei aus dem politischen Leben völlig zurückgezogen hat. - BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerfG, 25.07.1960 - 2 BvA 1/56
Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2, 1 ff.) ist die Sozialistische Reichspartei für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst sowie die Bildung von Ersatzorganisationen verboten worden.
- BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvA 1/69
Herausgeber der Deutschen National-Zeitung
Für Art. 18 GG ist die Gefährlichkeit des Antragsgegners im Blick auf die Zukunft entscheidend (BVerfGE 11, 282 f.).Sollte sich an dieser Sachlage etwas ändern und den Antragsgegnern wiederum ein Mißbrauch der Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeworfen werden, so kann in einem neuen Verfahren nach Art. 18 GG auch auf die Vorgänge zurückgegriffen werden, die dem gegenwärtigen Verfahren zugrunde liegen (BVerfGE 11, 282 [283]).
- BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 24.93
Verleihung der Versorgungsberechtigung - Beurlaubte Sonderschullehrer - …
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insoweit nur die willkürlich ungleiche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte und die willkürlich gleiche Behandlung im wesentlichen ungleicher Sachverhalte (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 9, 124 (129 ff.) [BVerfG 22.01.1959 - 1 BvR 154/55]; 11, 283 (287) [BVerfG 25.07.1960 - 2 BvA 1/56]; 71, 364 (384)).