Rechtsprechung
BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1758 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 ABs. 2, Abs. 3
Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Bremen, 14.01.1957 - 2 W 223/56
- BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 17, 99
- NJW 1963, 1819 (Ls.)
- MDR 1963, 987
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 13.07.1957 - IV ZB 23/57
Gleichberechtigung (Berlin)
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Es läßt sich zwar, wie schon der Bundesgerichtshof ausgeführt hat (BGHZ 25, 163 (170)), mindestens von der menschlichen Seite her eine Benachteiligung der Frau durch die Namensregelung für das Adoptivkind nicht in Abrede stellen.Wenn sich ergibt, daß der Wunsch nach Namensidentität zwischen einer Annehmenden und dem Angenommenen sittlich gerechtfertigt ist - das wird vor allem der Fall sein, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht zerfallen und durch Scheidung aufgehoben, sondern durch den Tod des Mannes gelöst worden ist -, so besteht, soweit nicht schon die Übergangsbestimmung in Art. 8 I Nr. 10 GleichberG eingreift, die Möglichkeit, im Wege der Namensänderung zu helfen (BGHZ 25, 163 (171)), wie das bei der Adoption von Kriegerwaisen durch Kriegerwitwen schon nach dem ersten Weltkrieg geschehen ist (Ficker, Das Recht des bürgerlichen Namens, S. 76).
- BVerwG, 21.12.1962 - I C 115.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Eine Namensänderung des Kindes greift auch zugleich in den Rechtskreis der Mutter ein (RGZ 119, 44; vgl. BVerwG NJW 1957, 1412 und FamRZ 1963, 246).Allerdings würde hier der Rechtsgedanke des Art. 3 Abs. 2, 3 GG für die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitsgebots erheblich sein, da die ungleiche Behandlung in der Namenserteilung an den Geschlechtsunterschied der Annehmenden anknüpft (vgl. dazu BVerfGE 13, 290 , (298); BVerfG 1 BvL 11/61 und 30/57 vom 24. Juli 1963; vgl. BVerwG FamRZ 1963, 246).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Allerdings würde hier der Rechtsgedanke des Art. 3 Abs. 2, 3 GG für die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitsgebots erheblich sein, da die ungleiche Behandlung in der Namenserteilung an den Geschlechtsunterschied der Annehmenden anknüpft (vgl. dazu BVerfGE 13, 290 , (298); BVerfG 1 BvL 11/61 und 30/57 vom 24. Juli 1963; vgl. BVerwG FamRZ 1963, 246).
- BGH, 25.09.1956 - IV ZB 86/56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Inzwischen hatte jedoch der Bundesgerichtshof Entscheidungen gefällt (BGHZ 21, 301 und NJW 1956, 1837), die - allerdings ohne weitere Erörterungen - die Gültigkeit dieser Bestimmung voraussetzten, so daß das Oberlandesgericht Bremen annehmen konnte, eine Vorlegung erübrige sich. - BVerwG, 16.05.1957 - II C 249.54
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Eine Namensänderung des Kindes greift auch zugleich in den Rechtskreis der Mutter ein (RGZ 119, 44; vgl. BVerwG NJW 1957, 1412 und FamRZ 1963, 246). - RG, 23.11.1927 - IV 56/27
Namenserteilung. Internationales Privatrecht
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Eine Namensänderung des Kindes greift auch zugleich in den Rechtskreis der Mutter ein (RGZ 119, 44; vgl. BVerwG NJW 1957, 1412 und FamRZ 1963, 246). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Solche Beschränkungen, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes - hier des Art. 3 Abs. 2 GG - endgültig wirksam geworden sind, können daher nicht rückwirkend am Grundgesetz gemessen werden (BVerfG 1 BvL 101/58 vom 24. Juli 1963). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Allerdings würde hier der Rechtsgedanke des Art. 3 Abs. 2, 3 GG für die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitsgebots erheblich sein, da die ungleiche Behandlung in der Namenserteilung an den Geschlechtsunterschied der Annehmenden anknüpft (vgl. dazu BVerfGE 13, 290 , (298); BVerfG 1 BvL 11/61 und 30/57 vom 24. Juli 1963; vgl. BVerwG FamRZ 1963, 246). - RG, 17.11.1921 - IV 572/20
Namensrecht der Kinder aus unebenbürtigen Ehen
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Nach der fast einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum wurden die einmal erworbenen Namen von dieser durch die Weimarer Reichsverfassung bewirkten Änderung nicht betroffen (RGZ 103, 190 (194); 109, 243 (252); 113, 107 (110); OLG Karlsruhe JFG 2, 137;… Stölzel PStG , 3. Aufl. Anhang IX, S. 333). - BGH, 14.07.1956 - IV ZB 147/55
Untersagung der Namensführung
Auszug aus BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57
Inzwischen hatte jedoch der Bundesgerichtshof Entscheidungen gefällt (BGHZ 21, 301 und NJW 1956, 1837), die - allerdings ohne weitere Erörterungen - die Gültigkeit dieser Bestimmung voraussetzten, so daß das Oberlandesgericht Bremen annehmen konnte, eine Vorlegung erübrige sich. - RG, 27.11.1924 - IV 578/23
Annahme an Kindes Statt. Adeliger Name.
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Der Grundsatz der Gleichberechtigung verlangt als objektive Wertentscheidung auch dort Beachtung, wo es sich zunächst nicht um das Verhältnis der Rechtsstellung von Männern und Frauen handelt; sie untersagt grundsätzlich auch, die Rechtsstellung irgendwelcher betroffener Personen, hier der ehelichen Kinder aus gemischt-nationalen Ehen, nach der Geschlechtszugehörigkeit eines Dritten, hier des deutschen Elternteils, zu differenzieren (vgl. BVerfGE 17, 1 (27); 17, 99 (105)). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bietet aber nur Schutz gegen Willkür, nicht gegen jede fehlerhafte Anwendung einer Prozeßordnung (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 17, 99 ). - BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Jede Beschränkung eines Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und zu der Bedeutung des Grundrechts steht (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - DVBl. 1990, 707 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 17, 99 ).
- BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier: …
Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Sollte indessen aus diesen Gründen eine Verletzung der subjektiven Grundrechte der Mütter aus Art. 3 Abs. 2 GG entfallen, dann bleibt weiter zu prüfen, welche Bedeutung diese Norm als objektiver Wertmaßstab für das Handeln des Gesetzgebers hat (vgl. BVerfGE 17, 1 [27]; 17, 99 [105]). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
a) Der gesetzliche Richter kann auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 3, 359 [363 f.]; 9, 213 [215]; 13, 132 [143]; 17, 99 [104]; 18, 441 [447]; 19, 38 [42 f.]). - BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen …
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt nur vor Willkür, nicht vor Irrtum (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 17, 99 ). - BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
Spezifische Belange des Namensschutzes als Bestandteil des verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 19, 177 ; 78, 38 ) werden nicht verletzt: Dem Kläger wird das Recht zur Führung seines Familiennamens mit u-Umlaut nicht bestritten. - BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67
Ferntrauung
Selbst wenn es zu Unrecht seine Zuständigkeit zur Entscheidung bejaht haben sollte, obwohl die Sache nach § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung hätte vorgelegt werden müssen, wäre die Unterlassung der Vorlage allenfalls ein Verfahrensfehler, gegen den Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Schutz bietet (vgl. BVerfGE 17, 99 [104]).Auch die rechtliche Beurteilung des einen Status begründenden Vorgangs wie der einer Eheschließung wird durch die spätere Änderung der Rechtslage nicht berührt (vgl. BVerfGE 17, 99 [107]).
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums des Gerichts unterlaufen, sondern nur gegen Willkür (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 17, 99 [104]; 23, 288 [320]). - BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02
Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung …
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
- StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03
Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des …
- VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von …
- BVerfG, 16.11.1965 - 1 BvL 21/63
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Namensregelung bei der Adoption
- BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im …
- BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65
Urteil über die Grundlage der Gesellschaft
- BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63
Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung
- BVerwG, 31.01.1969 - VII C 69.67
Bewusst falsche Schreibung eines Namens
- BVerfG, 19.01.1999 - 2 BvR 1837/98
Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen mietgerichtliches Urteil …
- BVerfG, 28.09.1987 - 1 BvR 426/86
Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG
- BVerwG, 13.01.1997 - 6 B 85.96
Antrag auf Änderung des Familiennamens in den Mädchennamen der Mutter - …