Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6993
BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06 (https://dejure.org/2007,6993)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06 (https://dejure.org/2007,6993)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 (https://dejure.org/2007,6993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahmung von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Umfang der grundgesetzlichen Garantie des Rechtsschutzes; Freie ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StPO §§ 94 ff.; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 184 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtsschutzgarantie; Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von Datensicherungsbändern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3343
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist nicht eine Durchsuchung in dem durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützten Bereich, sondern die Sichtung von Daten, die auf einem in amtlicher Verwahrung befindlichen Computer gespeichert sind (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO den verfassungsrechtlichen Anforderungen auch hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Dem wird durch die strenge Begrenzung aller Maßnahmen auf den Ermittlungszweck - insbesondere die Aufklärung der Straftat - Genüge getan (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    b) Die Gewinnung überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Informationen ist im Rahmen des Vertretbaren vermieden worden, indem eine Zuordnung der Daten nach ihrer Verfahrensrelevanz mit Hilfe geeigneter Suchprogramme erfolgte (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Außerhalb des laufenden Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation sind daher nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt (BVerfGE 115, 166 ).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Beschwerdeführer erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 - ).
  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Beschwerdeführer erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 - ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Der Schutz durch das Fernmeldegeheimnis soll die spezifischen Gefahren ausgleichen, die aus der Notwendigkeit der Einbindung Dritter in den Kommunikationsvorgang entstehen (BVerfGE 106, 28 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Es hätte einzugreifen, wenn die Gerichte entweder nicht erkannt hätten, dass in ihre Anwendung einfachen Rechts Grundrechte einwirken, oder wenn ihre Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieser Grundrechte beruhten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Es hätte einzugreifen, wenn die Gerichte entweder nicht erkannt hätten, dass in ihre Anwendung einfachen Rechts Grundrechte einwirken, oder wenn ihre Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung dieser Grundrechte beruhten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 72, 105 ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 2282/06
    Der Schutz durch das Fernmeldegeheimnis soll die spezifischen Gefahren ausgleichen, die aus der Notwendigkeit der Einbindung Dritter in den Kommunikationsvorgang entstehen (BVerfGE 106, 28 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 19 Absatz 4 Satz 1

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise fest, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die - an sich gebotene - Sachprüfung des erhobenen Begehrens, so liegt darin eine sachlich nicht nachvollziehbare Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Grundsätzlichen missachtet (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2021 - 2 BvR 2000/20 -, juris, Rn. 24; s. auch BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, juris, Rn. 21 ["Sachdienliche Auslegung von Anträgen"]).
  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25).
  • VerfGH Thüringen, 09.07.2014 - VerfGH 17/13
    Diese Begründung stimmt mit einer vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung überein (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris Rn. 6).

    Vielmehr ist das Gericht bereits nach § 300 StPO zu einer möglichst wirksamen Kontrolle verpflichtet und hat bei Zweifeln die Verfahrenserklärungen so auszulegen, dass eine umfassende Nachprüfung ermöglicht wird (vgl. nur: BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 3 OD 5/23

    Beschlagnahme; Disziplinarrecht; strenger Richtervorbehalt

    Denn auch im Fall einer freiwilligen Herausgabe besteht die Möglichkeit des von der Maßnahme Betroffenen, nachträglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.7.2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris Rn. 6; MüKo, StPO, 2. Aufl. 2023, § 98 Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht