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   BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17   

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https://dejure.org/2017,26199
BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17 (https://dejure.org/2017,26199)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17 (https://dejure.org/2017,26199)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 2 BvR 1405/17 (https://dejure.org/2017,26199)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 97 StPO; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 103 StPO
    Einstweilige Anordnung gegen die Verwertung der bei Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei sichergestellten Unterlagen und Daten (VW-Dieselskandal; interne Ermittlungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem Automobilkonzern; Beschlagnahme und Verwertung in der Kanzlei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 94 StPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: teilweise Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: teilweise Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Aussetzung der Vollziehung eines Durchsuchungsbeschlusses im Wege der einstweiligen Anordnung; Versiegelte Hinterlegung von sichergestellten Unterlagen und einer Datensicherung bei Gericht; Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltskanzlei im ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: teilweise Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des Diesel-Skandals erfolglos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "VW-Dieselskandal" ist beim BVerfG angekommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erfolg für Jones Day und VW: StA darf beschlagnahmte Unterlagen zur Abgasaffäre nicht auswerten

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 26.07.2017)

    Ermittler dürfen Akten von VW-Kanzlei nicht auswerten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Dieser Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die im Zuge der internen Ermittlungen erstellten und gesammelten Unterlagen und Daten könnte zu einer - möglicherweise irreparablen - Beeinträchtigung des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses (vgl. BVerfGE 113, 29 m.w.N.) zwischen der Beschwerdeführerin und der Kanzlei Jones Day führen.
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1405/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

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