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   BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98   

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https://dejure.org/1999,4225
BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98 (https://dejure.org/1999,4225)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 BvL 9/98 (https://dejure.org/1999,4225)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 BvL 9/98 (https://dejure.org/1999,4225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der durch GKG § 11 Abs 1 Anl 1 Nr 1202 normierten unterschiedlichen gebührenrechtlichen Behandlung von Anerkenntnisurteil und übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3549
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Dies widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung BVerfGE 50, 217 ff. Der Gleichheitsgrundsatz gebiete eine derartige Wahl und Staffelung der Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze, daß sie den unterschiedlichen Ausmaßen der erbrachten Leistung des Staates Rechnung trügen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibe.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß der Gebührengesetzgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsraum verfügt (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]; 68, 237 [250]; 80, 103 [107]; 91, 207 [223]).

    b) Soweit das Amtsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1979 (BVerfGE 50, 217 ff.) ausführt, der Gleichheitsgrundsatz gebiete, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze so zu wählen und zu staffeln, daß sie den unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung trügen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibe, übergeht es die ausdrückliche Einschränkung, daß dies nur innerhalb der durch Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit gesetzten Grenzen gilt (BVerfGE 50, 217 [227]).

    Zum anderen berücksichtigt das Amtsgericht nicht, daß Art. 3 Abs. 1 GG weder einer Unterdeckung noch einer Überdeckung der Kosten durch die Gebühren von vornherein entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]) und daß mit einer Gebührenregelung neben der Kostendeckung auch andere Zwecke, etwa eine begrenzte Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, verfolgt werden dürfen (vgl. BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 79, 1 [28]; 85, 337 [346]; 97, 332 [345]).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Zum anderen berücksichtigt das Amtsgericht nicht, daß Art. 3 Abs. 1 GG weder einer Unterdeckung noch einer Überdeckung der Kosten durch die Gebühren von vornherein entgegensteht (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]) und daß mit einer Gebührenregelung neben der Kostendeckung auch andere Zwecke, etwa eine begrenzte Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, verfolgt werden dürfen (vgl. BVerfGE 50, 217 [226 f.]; 79, 1 [28]; 85, 337 [346]; 97, 332 [345]).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Das Amtsgericht übersieht, daß es nicht Aufgabe der verfassungsrechtlichen Prüfung ist zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die "gerechteste" denkbare Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.]; 68, 287 [301]).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Hierbei muß es insbesondere die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]; 94, 315 [325]; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 79, 240 [243 ff.]) und sich gegebenenfalls auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 92, 277 [312]; stRspr).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß der Gebührengesetzgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsraum verfügt (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]; 68, 237 [250]; 80, 103 [107]; 91, 207 [223]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Hierbei muß es insbesondere die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]; 94, 315 [325]; stRspr), auf einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 79, 240 [243 ff.]) und sich gegebenenfalls auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 92, 277 [312]; stRspr).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Das Amtsgericht geht weder darauf ein, daß der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat (vgl. BVerfGE 96, 1 [6]), noch darauf, daß dem Gesetzgeber die Befugnis zusteht, sich bei komplexeren Sachverhalten zunächst mit gröberen Typisierungen zu begnügen, um binnen angemessener Zeit Erfahrungen zu sammeln (vgl. BVerfGE 75, 108 [162]).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß der Gebührengesetzgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsraum verfügt (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]; 68, 237 [250]; 80, 103 [107]; 91, 207 [223]).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, daß der Gebührengesetzgeber innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsraum verfügt (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]; 68, 237 [250]; 80, 103 [107]; 91, 207 [223]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvL 9/98
    Das Amtsgericht übersieht, daß es nicht Aufgabe der verfassungsrechtlichen Prüfung ist zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die "gerechteste" denkbare Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 3, 58 [135 f.]; 68, 287 [301]).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem

    Die unterschiedliche Behandlung der Kosten, bei Beendigung des Rechtsstreites durch Klagerücknahme, Vergleich, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil gegenüber der Erledigung des Rechtsstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen ist verfassungsgemäß (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 3549).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 601/07

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kammerbeiträge für einen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. August 1999 - 1 BvL 9/98 -, NJW 1999, 3549; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, …
  • BVerwG, 20.05.2008 - 4 KSt 1000.08

    Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers im Hinblick auf die Verfolgung über

    Das gilt auch für die vom Gesetzgeber angeordnete gebührenmäßige Begünstigung für die vollständige Erledigung eines Verfahrens ohne Urteil, wie sie u. a. in KV-Nr. 5115 geregelt ist (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], Beschlüsse vom 27. August 1999 - 1 BvL 7/96 - und vom 25. August 1999 - 1 BvL 9/98 - NJW 1999, 3550 [3551] und NJW 1999, 3549 [3550] - zur vergleichbaren Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Beendigung einer zivilrechtlichen Streitigkeit ohne Urteil).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2009 - 11 S 2980/08

    Keine Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach Nr 5111 des Kostenverzeichnisses zu §

    Die Verknüpfung der Gebührenermäßigung mit einer Gesamtbeendigung des Verfahrens aufgrund eines (oder mehrerer) der in Nr. 5111 KV bezeichneten Beendigungstatbestände verlässt den weiten Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.05.2008 - 4 KSt 1000/08 u.a. - juris zur entsprechenden Nr. 5115 KV; BVerfG , Beschl. v. 27.08.1999 - 1 BvL 7/96 - u. v. 25.08.1999 - 1 BvL 9/98 - NJW 1999, 3550 und NJW 1999, 3549 zur vergleichbaren Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Beendigung einer zivilrechtlichen Streitigkeit ohne Urteil).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 3533/06

    Berechnung eines von einem Apothekeninhaber zu zahlenden Kammerbeitrags

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. August 1999 - 1 BvL 9/98 -, NJW 1999, 3549; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 1989 - 1 B 109.89 -, …
  • BPatG, 22.10.2018 - 3 Ni 24/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Gebührenermäßigung bei Erledigterklärung" -

    Ferner sollten die Parteien dazu veranlasst werden sollten, die Kostenverteilung häufiger in einen Vergleich einzubeziehen, statt sie der gerichtlichen Entscheidung zu überlassen (OLG München, a. a. O., vgl. dazu a. BVerfG NJW 1999, 3549 unter II. 2. c)).
  • OLG Stuttgart, 31.05.2001 - 8 W 23/01

    Verfahrensgebühr / Teil-Erledigung

    Soweit der Beklagtenvertreter meint, eine solche gesetzliche Regelung verstoße gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen, sei auf die - auf Vorlage des AG Haßfurt und des LG Tübingen ergangenen - Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. und 27.8.1999 (NJW 1999, 3549, 3550) verwiesen.
  • OLG Köln, 23.12.1999 - Ss 401/99
    Der Gesetzgeber hat bei der Ordnung von Massenerscheinungen einen Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen (BVerfGE 96, 1 [6] = NJW 1997, 2101; BVerfG NJW 1999, 3549 [3550]), der hier nicht überschritten ist.
  • OLG Celle, 20.04.2012 - 10 UF 46/12

    Gebührenermäßigung durch Rücknahme der Beschwerde in Familiensachen der

    Ein solches Verständnis der Bestimmung über die Gebührenermäßigung im Fall der Beschwerderücknahme in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit steht auch nicht in einem Spannungsverhältnis zu den kostenrechtlichen Regelungen für vergleichbare Situationen (vgl. zum weitgehenden gesetzgeberischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum etwa BVerfG - Kammerbeschluß vom 25. August 1999 - 1 BvL 9/98 - NJW 1999, 3549 f. m.w.N.).
  • KG, 05.10.2010 - 19 WF 124/10

    Gerichtskosten im Scheidungsverfahren: Anwendbares Recht bei einer Beschwerde

    Derartige Verfahrenshandlungen sollen durch die Ermäßigungstatbestände gefördert und honoriert werden (vgl. BVerfG NJW 1999, 3549 zum früheren Nr. 1202 GKG-KV).
  • VG Hannover, 12.02.2007 - 6 A 4955/06

    Anrechnung; Fachhochschule ; Fakultät; Langzeitstudiengebühr; Langzeitstudium;

  • BPatG, 11.03.2002 - 10 W (pat) 36/01
  • VG Hannover, 04.10.2007 - 6 A 4862/06

    Anrechnung; Fachhochschule; Konsekutiver Studiengang; Langzeitstudiengebühr;

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