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   BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16   

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https://dejure.org/2016,26636
BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16 (https://dejure.org/2016,26636)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16 (https://dejure.org/2016,26636)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 2016 - 2 BvR 1714/16 (https://dejure.org/2016,26636)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33 Abs 1 IRG, § 33 Abs 2 IRG, § 33 Abs 4 IRG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren nach § 33 Abs 2 IRG, Überprüfung der Zulässigkeitsentscheidung aufgrund neuer Umstände im Auslieferungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfasungsbeschwerde im Rahmen internationaler Rechtshilfe in Strafsachen mangels einer Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber dem fachgerichtlichen Verfahren nach § 33 Abs 2 IRGÜberprüfung der Zulässigkeitsentscheidung aufgrund neuer Umstände im Auslieferungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Verfasungsbeschwerde im Rahmen internationaler Rechtshilfe in Strafsachen mangels einer Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de

    IRG § 33 Abs. 2 ; IRG § 33 Abs. 4
    Unzulässigkeit einer Verfasungsbeschwerde im Rahmen internationaler Rechtshilfe in Strafsachen mangels einer Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.10.1990 - 2 BvR 303/89

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in Auslieferungssachen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16
    Über einen Antrag des Beschwerdeführers nach § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I S. 1537) zu dem neuen Vortrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bisher nicht entschieden (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in dieser Konstellation vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 4).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96

    Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16
    Über einen Antrag des Beschwerdeführers nach § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I S. 1537) zu dem neuen Vortrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bisher nicht entschieden (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in dieser Konstellation vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 4).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 09.03.2016 - 2 BvR 348/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).
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