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   BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01   

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https://dejure.org/2001,218
BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 (https://dejure.org/2001,218)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01 (https://dejure.org/2001,218)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 (https://dejure.org/2001,218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverteidigung - Verfassungsbeschwerde - Strafverfahren - Zweitverteidiger

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; StPO § 33 a; ; StPO § 142 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1
    Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3695
  • NVwZ 2002, 74 (Ls.)
  • NStZ 2002, 99
  • StV 2001, 601
 
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Wird zitiert von ... (88)

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Bestellung eines Erst- oder Zweitverteidigers handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3696).

    Die Aufhebung der Beiordnung ist - von den in § 143 StPO genannten Gründen abgesehen - nur zulässig und geboten, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 2 StR 319/15, NStZ 2017, 59, 61).

    Zwar ist ein Pflichtverteidiger zu entpflichten, falls eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und dem Angeklagten eingetreten und daher zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3697; BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93, BGHSt 39, 310, 314 f.).

  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Das Recht auf ein faires Verfahren zählt zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 mwN).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein Beschuldigter, dem ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten wie ein Beschuldigter, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat; dies gebietet bereits das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), folgt aber auch aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK (BVerfG, NJW 1959, 571; NJW 2001, 3695, 3696; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 92, 94, 96).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21
    Diese hat die Angeklagte selbst ausgewählt, so dass ihr durch § 142 Abs. 5 StPO und Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK gewährleistetes Bezeichnungs- beziehungsweise Wahlrecht (vgl. EGMR, Urteile vom 20. Januar 2005 - 63378/00, Rn. 66; vom 14. Januar 2003 - 26891/95, Rn. 54; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01, NJW 2001, 3695, 3696; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 172 f.; MüKoStPO/Kämpfer/Travers, 2. Aufl., § 142 Rn. 24 f.; BeckOK StPO/Krawczyk, 46. Ed., § 142 Rn. 28; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 142 Rn. 39; BT-Drucks. 19/13829 S. 42 f.) nicht tangiert ist.
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