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   BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11   

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https://dejure.org/2012,45609
BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11 (https://dejure.org/2012,45609)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 BvL 6/11 (https://dejure.org/2012,45609)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 (https://dejure.org/2012,45609)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 1372 ff BGB, § 1306 BGB
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 1372 ff BGB, § 1306 BGB
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 1318 BGB beim Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Prinzip der Einehe i.R.d. grundgesetzlich geschützten Institutsgarantie der Ehe

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 1318 BGB mit Art 6 Abs 1 GG - Maßgeblichkeit der Ansicht des vorlegenden Gerichts bzgl der Entscheidungserheblichkeit - hier: unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit des § 1318 BGB beim Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe nach § 1306 BGB mit dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Prinzip der Einehe i.R.d. grundgesetzlich geschützten Institutsgarantie der Ehe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen  End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).

    Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen, die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen und jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen sowie die in der Literatur und in der Rechtsprechung - einschließlich derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ).

    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen  End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).

    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Norm mit dem Grundgesetz hat das vorlegende Gericht vorrangig eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht zu ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 7, 171 ; 12, 264 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen  End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 7, 171 ; 12, 264 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Für die Frage der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich die Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts maßgeblich (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 7, 171 ; 12, 264 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen, die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen und jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen sowie die in der Literatur und in der Rechtsprechung - einschließlich derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der betreffenden Norm müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab nennen, die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darstellen und jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen sowie die in der Literatur und in der Rechtsprechung - einschließlich derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen  End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2012 - 1 BvL 6/11
    Der Vorlagebeschluss muss jedoch aus sich heraus ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis (das heißt zu einer anderen  End entscheidung, vgl. BVerfGE 76, 100 ) käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 86, 71 ; 107, 59 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Mai 2012 - 1 BvL 20/09 -, juris; stRspr).
  • SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 -

    Denn eine verfassungskonforme Auslegung ist vorrangig in Betracht zu ziehen (s. jüngst BVerfG [2. Kammer des 1. Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 21).

    Damit entfällt die Entscheidungserheblichkeit der Frage eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, denn es käme vorliegend im Falle der Gültigkeit des § 80a Abs. 1 SGB VII zu keiner anderen End entscheidung als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. jüngst BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschl. v. 25. September 2012 - 1 BvL 6/11 - juris Rn. 20 m.w.Nw.).

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