Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30243
BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 (https://dejure.org/2020,30243)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 (https://dejure.org/2020,30243)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 (https://dejure.org/2020,30243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 77 Abs 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Asylverfahren aufgrund Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens zur Sklaverei im Herkunftsstaat der Asylsuchenden - Verstoß gegen das Gebot effektiven ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigen des entscheidungserheblichen Vortrags zur Unmöglichkeit der Existenzsicherung von als Sklaven angesehenen Menschen in Mauretanien; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Asylverfahren aufgrund Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens zur Sklaverei im Herkunftsstaat der Asylsuchenden - Verstoß gegen das Gebot effektiven ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • doev.de PDF

    Ermittlungspflichten im Asylverfahren; Gehörsverstoß

  • milo.bamf.de

    GG, Art 103 Abs 1; GG, Art 19 Abs 4; BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst b; BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1; BVerfGG, § 93c Abs 2; BVerfGG, § 95 Abs 2; AsylG, § 78 Abs 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3
    Mauretanien: Erfolgreiche (offensichtlich begründete) Verfassungsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das VG wegen Nichtberücksichtigung von Angaben zur Sklaverei im Herkunftsland - Verstoß gegen gerichtliche Aufklärungspflicht; ergangener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Asylverfahren aufgrund Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens zur Sklaverei im Herkunftsstaat der Asylsuchenden - Verstoß gegen das Gebot effektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flucht vor der Sklaverei - und die Aufklärungspflicht des Gerichts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Asylverfahren: Gerichte müssen Angaben zu Sklaverei im Herkunftsland ernst nehmen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Substantiierter Vortrag von Asylsuchenden zur Sklaverei im Herkunftsland löst gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus - Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).

    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie hier § 78 AsylG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie hier § 78 AsylG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie hier § 78 AsylG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. auch BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Die Entscheidung über die Erstattung der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. auch BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20
    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZR 134/20

    Räumungsprozess nach fristloser Kündigung des Wohnraummieters wegen nachhaltiger

    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 86, 133, 144; 96, 205, 216; BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14; vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26; Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13; vom 10. November 2020 - VIII ZR 18/20, juris Rn. 11).

    a) Dabei ist es allerdings nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO).

    Liegen im Einzelfall jedoch besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Prozessbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ist ein Verstoß gegen die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen gegeben (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO Rn. 15; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, juris Rn. 8).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, aaO; vom 10. November 2020 - VIII ZR 18/20, aaO Rn. 12; jeweils mwN).

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

    Auswechselung eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das

    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 86, 133, 144; 96, 205, 216; BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14; vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26; Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13; vom 10. November 2020 - VIII ZR 18/20, juris Rn. 11).

    a) Dabei ist es allerdings nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO).

    Liegen im Einzelfall jedoch besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Prozessbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ist ein Verstoß gegen die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen gegeben (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO Rn. 15; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, juris Rn. 8).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, aaO; vom 10. November 2020 - VIII ZR 18/20, aaO Rn. 12; jeweils mwN).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 19 A 2108/23
    Damit macht der Kläger selbst schon nicht geltend, dass das Verwaltungsgericht seiner Verpflichtung aus Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, für seine Überzeugungsbildung in Erwägung zu ziehen und die wesentlichen Gründe für seine Entscheidung anzugeben, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20 -, NVwZ-RR 2021, 131, juris, Rn. 26, und vom 17. April 2020 - 1 BvR 2326/19 -, juris, Rn. 11 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 -, juris, Rn. 19; Beschlüsse vom 22. September 2020 - 1 B 39.20 -, juris, Rn. 9, und vom 18. Februar 2020 - 1 B 10.20 -, juris, Rn. 6 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juni 2022 - 19 A 1065/22.A -, juris, Rn. 7, vom 16. Februar 2022 - 19 A 2557/21.A -, juris, Rn. 22, vom 9. Februar 2022 - 19 A 544/21.A -, juris, Rn. 7, vom 8. Juni 2021 - 19 A 2142/20.A -, juris, Rn. 7, vom 18. Februar 2021 - 19 A 1510/19.A -, juris, Rn. 5, und vom 12. März 2020 - 19 A 4739/19.A -, juris, Rn. 4, nicht nachgekommen wäre.
  • BGH, 21.06.2022 - VIII ZR 285/21

    Bestreiten von Behauptungen der Gegenseite durch vorausgegangenen Parteivortrag

    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NVwZ-RR 2021, 131 Rn. 26; Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, NZM 2022, 55 Rn. 14; vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 386/20, juris Rn. 13).
  • BGH, 10.11.2020 - VIII ZR 18/20

    Treffen einer abweichenden Vereinbarung der Mietvertragsparteien mündlich über

    Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 86, 133, 144; 96, 205, 216; BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14; vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26; Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10; vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13).

    Dabei ist es allerdings nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO).

    Liegen im Einzelfall jedoch besondere Umstände vor, aus denen sich ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Prozessbeteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, ist ein Verstoß gegen die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen gegeben (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO Rn. 15; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, juris Rn. 8).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO; vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, aaO; vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20

    Beweiswürdigung durch Gutachtenerstellung über den Liquidationswert des

    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293, 295 [juris Rn. 11]; BVerfGE 70, 288, 293 [juris Rn. 16]; BVerfGE 86, 133, 145 f. [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182, 189 [juris Rn. 21]; BVerfGE 86, 133, 146 [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

    Diese Beurteilung fußt offensichtlich auch darauf, dass das Oberlandesgericht es - rechtlich zutreffend - als ausreichend für die Feststellung eines Aufhebungsgrundes angesehen hat, wenn sich die Verletzung des Anspruchs des Antragstellers auf rechtliches Gehör auf den Schiedsspruch ausgewirkt haben kann, das heißt eine für ihn günstigere Entscheidung des Schiedsgerichts bei Berücksichtigung des übergangenen Vortrags nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 40; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - III ZB 83/07, SchiedsVZ 2009, 126 Rn. 7; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - I ZB 23/14, SchiedsVZ 2016, 41 Rn. 10 zu § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO).

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 359/20

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung;

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14; vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26; BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18, NJW-RR 2019, 1530 Rn. 5; vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13; vom 10. November 2020 - VIII ZR 18/20, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - A 11 S 2648/20

    Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines über ein

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, sowie Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 44).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (stRspr, vgl. BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, und vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75 -, juris Rn. 13).

    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39, und vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 25.07.2013 - 5 C 26.12 -, juris Rn. 5) oder ein Prozessbeteiligter nicht hinreichend Gelegenheit erhalten hat, sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu äußern, die entscheidungserheblich sein können.

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 -, juris Rn. 9, und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23).

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, sowie Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, juris Rn. 44).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (stRspr, vgl. BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, und vom 05.10.1976 - 2 BvR 558/75 -, juris Rn. 13).

    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26, vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 23, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 39, und vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 25.07.2013 - 5 C 26.12 -, juris Rn. 5) oder ein Prozessbeteiligter nicht hinreichend Gelegenheit erhalten hat, sich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu äußern, die entscheidungserheblich sein können.

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 25.09.2020 - 2 BvR 854/20 -, juris Rn. 26).

  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Eine derartige sogenannte sekundäre Gehörsverletzung, mit der lediglich ein perpetuierter Gehörsverstoß gerügt wird, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs nicht zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge sein (vgl. VerfGH vom 4.2.2019 - Vf. 39-VI-18 - juris Rn. 19; vom 28.10.2020 - Vf. 41- VI-20 - juris Rn. 25 m. w. N.; vom 25.1.2021 - Vf. 4-VI-20 - juris Rn. 20; vgl. auch BVerfG vom 25.9.2020 - 2 BvR 854/20 - juris Rn. 21).

    Das ist bei einer Anhörungsrüge insbesondere der Fall, wenn mit ihr lediglich durch ein Rechtsbehelfsgericht nicht geheilte, also perpetuierte Gehörsverstöße gerügt werden oder in der Sache gar kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör geltend gemacht wird (vgl. BVerfG vom 21.4.2013 BVerfGK 20, 300/302; vom 25.9.2020 - 2 BvR 854/20 - juris Rn. 21).

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20

    Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal

  • BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 386/20

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren im Streit um kaufvertragliche Gewährleistung

  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 88/21

    Abgasskandal: Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs des Fahrzeugkäufers

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

  • BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22

    Erbbaurechtsbestellung, Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs,

  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 29/21

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - 6 A 31/20

    Darlegungsanforderungen für Besetzungsrüge eines Gerichts; "Auf Verdacht"

  • BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Fristsetzung zur Nacherfüllung

  • VGH Bayern, 14.12.2023 - 6 ZB 23.30882

    Verwaltungsgerichte, Gerichtliche Aufklärungspflicht, Abschiebungsverbot,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - 6 A 1407/19

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

  • VerfGH Bayern, 27.05.2020 - 81-VI-20

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Verfassungsbeschwerde, Vorhaben,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2023 - 19 A 1791/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - 19 A 544/21

    Zulassung der Berufung wegen des geltend gemachten Verfahrensmangels der

  • BGH, 08.02.2022 - II ZR 118/21

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 19 A 1510/19

    Eritrea: Unbegründete Berufung; fehlerhafte Sachverhalts- und Beweiswürdigung

  • BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs

  • VGH Bayern, 24.08.2021 - 6 ZB 21.972

    Kein Coronabonus für Pflege- und Rettungskräfte in Bayern im nicht-stationären

  • BVerwG, 07.01.2021 - 1 B 48.20

    Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 B 1591/21

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • BVerwG, 10.02.2022 - 1 B 18.22

    Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 6 ZB 23.30768

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylrechtsstreit

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 6 ZB 23.30762

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der -Berufung (Asyl - Einzelfall)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 19 A 2557/21

    Möglichkeit der Erwirtschaftung eines zumutbaren Existenzminimums in Nigeria

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 19 A 1629/21

    Beweisantrag zum Beweis der Tatsache der Verfolgung eines Asylbewerbers im Sudan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 19 A 2142/20

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2023 - 19 A 1102/22

    Sicherung des Existenzminimums bei Rückführung von Personen nach Somalia;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - 19 A 3092/21

    Keine Zulassung der Berufung gegen Ablehnung des Asylantrags bei nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 A 2878/20

    Dienen der Zustellungsfiktion der Vermeidung von Verzögerungen im Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - 19 A 2617/20

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2020 - 4 LA 204/18

    Berufungszulassung in Asylrechtsverfahren: Verletzung des Rechts auf rechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2022 - 19 A 1065/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 6 A 860/21

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2023 - 19 A 352/23

    Zulassung der Berufung durch Darlegung der Zulassungsgründe i.R.d. Asylverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - 8 A 3197/20

    Abfalleigenschaft der Bodengemische durch Aufschüttung als Erdwall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2021 - 19 A 3377/20

    Anträge auf Berufungszulassung sowie auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 19 A 832/20
  • VGH Bayern, 11.09.2023 - 13a ZB 23.30618

    Erfolgloser Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2023 - 19 A 911/23

    Darlegen von Zulassungsgründen i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung;

  • OVG Sachsen, 09.08.2022 - 3 A 364/22

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA); aktive Nutzungspflicht;

  • OVG Sachsen, 30.06.2021 - 3 A 713/19

    Rechtliches Gehör; Verweis auf Ausgangsbescheid; inländliche Fluchtalternative;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 4 A 170/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines pakistanischen Staatsangehörigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 19 A 705/20

    Äthiopien: Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; es liegen keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - 6 A 4265/19

    Nachweis der Homosexualität bei einem iranischen Asylbewerber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - 6 A 1672/21

    Ergänzung einer im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - 19 A 831/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht