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   BVerfG, 25.10.1967 - 2 BvL 5/65   

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https://dejure.org/1967,825
BVerfG, 25.10.1967 - 2 BvL 5/65 (https://dejure.org/1967,825)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1967 - 2 BvL 5/65 (https://dejure.org/1967,825)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - 2 BvL 5/65 (https://dejure.org/1967,825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 299
  • DÖV 1969, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

    Das Normenkontrollgericht kann daher im Verfahren nach § 47 Abs. 5 die Grundgesetzgemäßheit eines Bundesgesetzes oder die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einfachem Bundesrecht nicht zur Prüfung stellen (BVerwG, Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 u. 2.88 - BVerwGE 85, 332 (337) = NVwZ 1991, 472 unter Aufgabe von BVerwG, Beschluß vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 NB 4.90 - NVwZ 1991, 71 [BVerwG 22.06.1990 - 4 NB 4/90]; zustimmend M. Sachs JuS 1991, 772; vgl. auch BVerfGE 6, 222 (231) [BVerfG 19.02.1957 - 1 BvL 13/54]; 22, 311 (316) [BVerfG 25.10.1967 - 2 BvL 5/65]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    a) Die Kostenrechnung des Kostenbeamten - der Kostenansatz - ist ein Justizverwaltungsakt (BVerfGE 22, 299 (310)), mithin ein Akt der öffentlichen Gewalt, gegen den gemäß Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offensteht.
  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Gegen den Kostenansatz als Justizverwaltungsakt (BVerfGE 22, 299 ) steht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offen.
  • FG Bremen, 15.07.1997 - 297103Ko 2

    Entfallen von Verfahrenskosten bei Klagerücknahme; Zulässigkeit verbindlicher

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