Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1544
BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99 (https://dejure.org/2000,1544)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99 (https://dejure.org/2000,1544)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 (https://dejure.org/2000,1544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bodenreform - Abwicklung - Sowjetische Besatzungszone - Vermögensrechtsänderungsgesetz - Grundstück - DDR - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Vererblichkeit von Bodenreformeigentum

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3 Fall 1; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3 Fall 2; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; ; EGBGB Art. 233 § 12; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b; ; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ; EV Art. 41 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zaoerv.de PDF, S. 50 (Kurzinformation)

    Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3045 (Ls.)
  • WM 2000, 2491
  • WM 2001, 2491
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Dass die Beschwerdeführerin nach Aufnahme ihrer Arbeit beim MfS ihre LPG-Mitgliedschaft nicht aufgegeben habe, reiche für die Zuteilungsfähigkeit allein nicht aus, sondern sei neben der faktischen Tätigkeit in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft ein zusätzliches Kriterium der Zuteilungsfähigkeit in Bezug auf Schläge (unter Hinweis auf BGHZ 136, 283 ).

    Das Oberlandesgericht ist im Ausgangsverfahren der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs gefolgt, dass für so genannte Schläge nur ein Erbe zuteilungsfähig im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 3 Fall 1 EGBGB sein könne, der am 15. März 1990 einer LPG angehört oder bis zu diesem Tag einen Zuteilungsantrag gestellt hatte, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BGHZ 136, 283 ).

    Es entstünde damit eine nicht mehr hinzunehmende Ungleichbehandlung zwischen den Fällen einer vor dem 16. März 1990 durchgeführten Rückführung in den Bodenfonds und der nunmehr abzuwickelnden Bodenreform, die der Gesetzgeber gerade habe vermeiden wollen (vgl. BGHZ 136, 283 ).

    Daraus hat der Bundesgerichtshof den verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Schluss gezogen, dass hinsichtlich rein landwirtschaftlicher Flächen der Übernehmende LPG-Mitglied sein musste, weil er nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrund-stücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (vgl. BGHZ 136, 283 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Die Beschwerdeführerin ist daher durch sie nicht betroffen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 101, 54 m.w.N.).

    Sie sind angesichts der einzigartigen Situation, in der sich der Gesetzgeber bei der Bewältigung der Wiedervereinigungsfolgen befand, durch das von ihm verfolgte Regelungsziel und die Eigenart der übergangsweise jeweils neu zu ordnenden Rechtsverhältnisse ausreichend gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

    Diese Erwägungen, die sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu Eigen gemacht hat (vgl. BTDrucks 12/6228, S. 100), sind so gewichtig, dass sie die mit Art. 233 § 12 Abs. 3 Fall 2 EGBGB verbundene Benachteiligung derjenigen, die nach einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft einer anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, sachlich hinreichend rechtfertigen (vgl. zum Maßstab BVerfGE 101, 54 m.w.N.).

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Dies gilt auch dann, wenn in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen wird, dass das Bodenreformeigentum in der sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik vererblich war, seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes vom 6. März 1990 auch in den so genannten Alterbfällen, in denen der im Grundbuch eingetragene Eigentümer bereits vor dem 16. März 1990 verstorben war, vollwertigem Eigentum entsprach und als solches in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangte (vgl. BGHZ 140, 223).

    Mit der mittelbar angegriffenen Regelung wird nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine verdeckte Regelungslücke des Gesetzes vom 6. März 1990 im Wege einer pauschalierenden Nachzeichnung der Besitzwechselvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geschlossen (vgl. BGHZ 140, 223 ).

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des § 3 der Förderungsverordnung Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzte (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Zur Begründung kann insoweit auf den als Anlage beigefügten Nichtannahmebeschluss der Kammer vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - verwiesen werden.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    a) Die angegriffenen Entscheidungen verstoßen weder gegen Art. 14 GG noch gegen die Grundsätze zum Schutz gegenüber rückwirkenden Gesetzen, der in dieser Norm eine eigenständige Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Mit diesem Gesetz soll im Zuge der Zusammenführung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum ein Ausgleich der Interessen von Grundstückseigentümern und solchen Nutzern herbeigeführt werden, die im Rahmen bestehender Nutzungsrechtsverhältnisse oder unabhängig davon mit Billigung staatlicher oder gesellschaftlicher Organe fremde Grundstücke bebaut haben und im Hinblick auf ihre baulichen Investitionen Bestands- und Vertrauensschutz genießen sollen (vgl. BVerfGE 98, 17 ; BTDrucks 12/5992, S. 62).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des § 3 der Förderungsverordnung Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzte (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Gerichte bei der Normanwendung Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. zum Maßstab BVerfGE 18, 85 ) verkannt haben könnten.
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
    Demgegenüber geht es bei Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB um die nachträgliche Korrektur der durch das Gesetz vom 6. März 1990 erfolgten ersatzlosen Aufhebung der Besitzwechselvorschriften und um die Schaffung klarer Eigentumsverhältnisse an den aus der Bodenreform stammenden Grundstücken (vgl. den Kammerbeschluss vom 6. Oktober 2000, S. 7, unter Hinweis auf BTDrucks 12/2480, S. 83).
  • OLG Brandenburg, 10.06.1998 - 4 U 170/97

    Zuteilungsfähigkeit bei faktischer Tätigkeit in der Land-, Forst- oder

  • EGMR, 22.01.2004 - 46720/99

    Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB auch dann mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wenn davon ausgegangen würde, dass die Grundstücke aus der Bodenreform vererblich gewesen wären.
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB mit dem Grundgesetz vereinbar sei, selbst wenn jetzt feststehe, dass die Grundstücke aus der Bodenreform hätten übertragen werden können.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Abwicklung der Bodenreform und dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verstrichene Zeit ist auch nicht so lang, dass das Vertrauen in den Zufallsgewinn aus dem Versehen der Volkskammer einem Eingreifen des Gesetzgebers entgegen gestanden hätte (Senat, BGHZ 140, 232, 235; BVerfG VIZ 2001, 115, 117).
  • OLG Dresden, 17.10.2001 - 6 U 1232/01

    Anspruch des Besserberechtigten auf lastenfreie Übertragung belasteten

    Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen -wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BwVO 1975), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114).

    Zuteilungsfähig kann demnach für Schläge grundsätzlich nur ein Erbe sein, der am 15.03.1990 einer LPG angehörte bzw., da für die Übertragung einer Bodenreformwirtschaft genügte, dass der Erbe die LPG-Mitgliedschaft nach dem Erbteilserwerb erlangte, der, der bis zum 15.03.1990 einen Antrag auf Aufnahme in eine solche gestellt hat, aus dem sich seine Bereitschaft zum Eintritt in eine LPG ergab (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, Az.: 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115; BGH, BGHZ 136, 183, 292 = ZfIR 1997, 658, 661; BGH, ZOV 1999, 113, 114, BGH, Urteil vom 04.05.2001, Az.: V ZR 21/00, gespeichert in JURIS; vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 11.02.1998, Az.: 5 U 1316/97, gespeichert in JURIS).

  • BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00

    Vermögenszuordnung von dem Globalentschädigungsabkommen DDR-Schweden

    Während vorliegend schon gar keine Eigentum begründende Rechtsstellung mehr zur Zeit der Wiedervereinigung vorlag, ging es in der Entscheidung des EGMR um die Problematik eines entschädigungslosen Entzugs einer durch den Gesetzgeber unerkannt eingeräumten, aber doch bestehenden Eigentumsposition (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 -).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften über die

    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - ).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06

    Vollstreckungsschutz wegen Sittenwidrigkeit der Vollstreckungshandlung;

    Die Zulässigkeit der entschädigungslosen Enteignung ist sowohl durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 06.10.2000 und 10.10.2000, Az. 1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) als letztlich auch seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Große Kammer; Urteil vom 30.09.2005) bestätigt worden.
  • EGMR, 30.06.2005 - 72552/01

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des im Rahmen der Bodenreform erworbenen

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB mit dem Grundgesetz vereinbar sei, selbst wenn jetzt feststehe, dass die Grundstücke aus der Bodenreform hätten übertragen werden können.
  • OLG Dresden, 14.02.2001 - 6 U 2992/00

    Zuteilung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks

    Insoweit umfasst der Besitzwechsel nur "die zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse erforderlichen Gebäude und die zur Nutzung der Gebäude erforderlichen Flächen." Im Übrigen, nämlich hinsichtlich der rein landwirtschaftlich genutzten Flächen - wie sie hier im Streit sind -, musste der Übernehmende eines Bodenreformgrundstückes aber Mitglied einer LPG sein (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BesitzwechselVO), weil dieser nur dann die Gewähr für eine effektive Nutzung der Bodenreformgrundstücke im Sinne der damaligen sozialistischen Bodenpolitik habe bieten können (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2000, 1 BvR 2062/99, VIZ 2001, 115, 117; BGH, BGHZ 136, 283, 290 = ZfIR 1997, 658, 660; BGH, Urteil vom 03.07.1998, Az.: V ZR 188/96, ZOV 1999, 113, 114).
  • VG Cottbus, 16.10.2019 - 1 K 176/15
    Dieses Ergebnis ergibt sich bereits aus den Grundsätzen des vorzitierten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2003 (V ZR 366/02 -, juris), das allerdings - was von der Klägerin in ihrer nachgelassenen Stellungnahme vom 08. Oktober 2019 unberücksichtigt gelassen wird - ebenso wie der von ihr in Bezug genommene Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2000 (1 BvR 2062/99 -, juris) einen Fall des Art. …
  • EGMR, 15.05.2003 - 72203/01

    RISSMANN, HÖLLER et LOTH contre l'ALLEMAGNE

  • OLG Naumburg, 23.11.2000 - 2 U 80/00

    Herausgabeanspruch betreffend Verkaufserlös eines Bodenreformgrundstücks;

  • EGMR, 30.06.2005 - 9470/2
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht