Rechtsprechung
BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren nach der HausratsV - zum Umfang des Äußerungsanspruchs
- Prof. Dr. Lorenz
Verbot der Überraschungsentscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber einem Dritteigentümer in einem Verfahren nach der HausratVO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 22.03.1995 - 5 UF 166/94
- BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
- BVerfG, 06.12.2001 - 1 BvR 1079/96
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1334
- NVwZ 2002, 852 (Ls.)
- ZMR 2002, 107
- FamRZ 2002, 451
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).
Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).
Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133 [144]).
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Dies gilt für jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 101, 397 [404]).
Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).
Der Umfang des Äußerungsanspruchs entspricht in diesem Fall dem eines vom Gericht noch nicht angehörten Beteiligten in erster Instanz (BVerfGE 65, 227 [234]).
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Dies gilt für jeden, der an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 101, 397 [404]).
Dies setzt voraus, dass der Betroffene von dem Sachverhalt und dem Verfahren, in dem dieser verwertet werden soll, Kenntnis erhält (BVerfGE 101, 397 [405]).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 9, 89 [95]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]).
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [233 f.]; 84, 188 [189 f.]; 86, 133 [144]; 101, 397 [405]).Da eine Einflussnahme nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 ff.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).
- BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Hausgrundstücks sind weder die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin noch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen, da andernfalls das unbillige Ergebnis einträte, dass das Urteil überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte (vgl. BVerfGE 25, 256 [262 f.]; 56, 296 [297]). - BVerfG, 04.11.1980 - 1 BvR 92/71
Forstbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96
Durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Hausgrundstücks sind weder die Beschwerdebefugnis der Beschwerdeführerin noch ihr Rechtsschutzinteresse entfallen, da andernfalls das unbillige Ergebnis einträte, dass das Urteil überhaupt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte (vgl. BVerfGE 25, 256 [262 f.]; 56, 296 [297]).
- BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Das Gericht muss ausdrücklich darauf hinweisen, wenn es seine rechtliche Beurteilung gegenüber einem früher gegebenen Hinweis oder erst recht gegenüber einer früher getroffenen Entscheidung geändert hat (BVerfG NJW 1996, 3202, NJW 2002, 1334, 1335). - BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Hier ist ein entsprechender Hinweis des Gerichts notwendig, um einen Vortrag zur Rechtslage überhaupt zu ermöglichen (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW 2002, 1334, 1335). - BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus- …
aa) Zwar hat der Richter die Beteiligten auf die Notwendigkeit der Ergänzung ihres Sachvortrages hinzuweisen, wenn sie - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen - eine weitergehende Darstellung nicht als erforderlich anzusehen brauchten (BVerfG NJW 1991, 2823, 2824; 2002, 1334, 1335).
- BGH, 04.10.2004 - II ZR 356/02
Abänderung des erstinstanzlichen Urteils aufgrund geänderter Vertragsauslegung in …
Unter diesen Umständen hätte das Berufungsgericht den Parteien gemäß § 139 Abs. 2 ZPO unter unmißverständlichem Hinweis (…vgl. Sen.Urt. v. 8. Februar 1999 - II ZR 261/97, NJW 1999, 2123 f.) auf seine von ihnen ersichtlich nicht erwartete und von dem erstinstanzlichen Urteil abweichende Vertragsauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2001 - 1 BvR 1079/96, NJW 2002, 1334 f.;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 139 Rdn. 18). - OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07
Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem …
Die Parteien sind kein bloßes Objekt des Verfahrens, sondern sie sollen vor einer Entscheidung, die ihre Rechte betreffen, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfG in NJW 2007, 204 [205 sub IV.1.a. zum Strafverfahren]; BVerfG in NJW 2002, 1334 f.).Insoweit gewährleistet der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1334 f.; NJW-RR 2002, 69 f.; VIZ 1992, 401 [402]; NJW 1989, 3007 [3008]; NJW 1983, 2762 [2763]).
- OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1334f.; NJW-RR 2002, 69f.; VIZ 1992, 401 [402]; NJW 1989, 3007 [3008]; NJW 1983, 2762 [2763]). - OLG Hamburg, 25.05.2007 - 11 U 116/06
Schadenersatzklage gegen den GmbH-Geschäftführer wegen Zahlungen nach Eintritt …
Im Übrigen wird diese Behauptung, mit der der Beklagte dem Landgericht im Ergebnis einen Verstoß gegen das Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. § 139 II ZPO: Art. 103 I GG; hierzu BVerfG Beschl. v. 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96, NJW 2002, 1334) vorwirft, vom Kläger in seiner Berufungserwiderung bestritten und weder durch das Sitzungsprotokoll noch durch die Entscheidungsgründe gestützt. - BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 49/03
Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei Überlassung einer Gemeinschaftsfläche …
Hier ist ein entsprechender Hinweis des Gerichts notwendig, um einen Vortrag zur Rechtslage überhaupt zu ermöglichen (BVerfGE 86, 133/144; BVerfG NJW 2002, 1334/1335; BGH Beschluss vom 2.10.2003, V ZB 34/03 = NJW 2003, 3550, Umdruck S. 6). - VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
Kein weiterer Klärungsbedarf für Annahme des Verwaltungsgerichts, es liege keine …
Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144; vom 25.10.2001 NJW 2002, 1334; vom 7.10.2003 BVerfGE 108, 341; vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027). - VGH Bayern, 23.08.2011 - 13a ZB 10.30433
Spezielle Gefährdung eines Polizeiangehörigen im Rahmen eines innerstaatlichen …
Weiter setzt eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung des rechtlichen Gehörs voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144; BVerfG vom 25.10.2001 NJW 2002, 1334; BVerfG vom 7.10.2003 NJW 2003, 3687; BVerwG vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027). - BGH, 04.10.2004 - II ZR 356/03
- BPatG, 08.06.2005 - 28 W (pat) 40/05
- BPatG, 13.10.2004 - 28 W (pat) 158/03
- BPatG, 14.07.2004 - 28 W (pat) 363/03
- BPatG, 02.06.2004 - 28 W (pat) 94/03
- BPatG, 03.12.2003 - 28 W (pat) 130/03
- BPatG, 22.10.2003 - 28 W (pat) 216/02
- BPatG, 08.10.2003 - 28 W (pat) 96/03
- BPatG, 08.10.2003 - 28 W (pat) 97/03
- BPatG, 02.07.2003 - 28 W (pat) 212/02
- BPatG, 25.06.2003 - 28 W (pat) 123/02
- BPatG, 07.04.2004 - 28 W (pat) 183/03
- BPatG, 25.02.2004 - 28 W (pat) 90/03