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   BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90   

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BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90 (https://dejure.org/1991,2490)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90 (https://dejure.org/1991,2490)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 (https://dejure.org/1991,2490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und Unschuldsvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafentschädigung - Unschuldsvermutung - Entscheidungsgründe - Strafverfahrensabschluß vor Schuldspruchreife

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2011
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90
    Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 74, 358 [370]).

    Sie schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 [371]).

    Erst die durchgeführte Hauptverhandlung setzt den Richter in den Stand und - wenn er das Verfahren nicht auf andere Weise abschließt - auch in die Pflicht, sich eine Überzeugung zur Schuldfrage zu bilden; sie schafft die prozessual vorgesehenen Voraussetzungen dafür, Feststellungen zur Schuld zu treffen und gegebenenfalls die Unschuldsvermutung zu widerlegen (vgl. BVerfGE 74, 358 [373]).

    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen zur Feststellung eines selbständigen Grundrechtsverstoßes zu führen (vgl. BVerfGE 74, 358 [373 f.]).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90
    Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen, Schuld auszusprechen und Strafe zuzumessen, ist den Strafgerichten erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in einem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozeßordnungsgemäßen Abschluß durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (vgl. BVerfGE 82, 106 [116]).

    Wird ein Strafverfahren beendet, bevor die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist, so fehlt es an der prozeßordnungsgemäßen Grundlage für ein Erkenntnis zur Schuld (vgl. BVerfGE 82, 106 [116]).

    Allerdings muß dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, daß es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vgl. BVerfGE 82, 106 [117]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90
    Im übrigen lassen die tatsächlichen Feststellungen ebenso wie die rechtliche Würdigung keine sachfremden Erwägungen erkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 74, 102 [127]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90
    Im übrigen lassen die tatsächlichen Feststellungen ebenso wie die rechtliche Würdigung keine sachfremden Erwägungen erkennen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 74, 102 [127]).
  • LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt

    5 St 29/73">5 St 29/73, zit. nach juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.11.2002, Az. 2 BvR 1609/02, zit. nach juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 25.11.1991, Az. 2 BvR 1056/90, NJW 1992, 2011-2012; BGH, Beschluss des 4. Strafsenats vom 01.09.1998, Az. 4 StR 434/98, zit. nach juris; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 19.12.1979, Az. 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168-173 = MDR 1980, 417-418; OLG Düsseldorf, Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.06.1990, Az. 1 Ws 464/90, JurBüro 1991, 425-427; OLG Düsseldorf, Beschluss des 1. Strafsenats vom 21.12.1984, Az. 1 Ws 1054/84, JZ 1985, 400; OLG Düsseldorf, Beschluss des 1. Strafsenats vom 29.05.1991, Az. 1 Ws 453/91, NJW 1992, 326-327; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenats vom 26.09.1983, Az. 3 Ws 369/83, MDR 1984, 253; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss des 2. Strafsenats vom 31.07.1981, Az. 2 Ws 211/81, MDR 1981, 1043-1044; KG Berlin, Beschluss des 4. Strafsenats vom 09.07.1999, Az. 1 AR 46/97 - 4 Ws 112/99, zit. nach juris; KG Berlin, Beschluss des 4. Strafsenats vom 09.03.1999, Az. 1 AR 66/99 - 4 Ws 24/99, zit. nach juris).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    An eine solche Verdachtsbeschreibung dürfen zudem nur solche Rechtsfolgen geknüpft werden, die keinen sanktions- und strafähnlichen Charakter haben (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u. a. -, BVerfGE 74, 358 = juris Rn. 47, und vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, juris Rn. 24).

    Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 25. November 1991, a. a. O., Rn. 24; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 28. April 2005 - 72758/01 -, juris Tz. 38 m. w. N.).

  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen eines das Strafverfahren abschließenden Beschlusses, der vor Durchführung einer Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife ergeht, vermögen daher einen selbstständigen Grundrechtsverstoß zu begründen; dies gilt ebenso für eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen, wenn das vorausgegangene Strafverfahren vor Schuldspruchreife abgeschlossen worden war (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2011; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2002 - 2 BvR 1609/02).

    Allerdings muss aus der Entscheidungsbegründung hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung, sondern nur um die Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage handelt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011).

  • OLG Köln, 28.02.2017 - 2 Ws 781/16

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund grob

    Das auf dem Rechtsstaatsprinzip fußende Postulat, dass Feststellungen zur Schuld des Angeklagten nur dann getroffen und Strafen hierfür nur dann ausgesprochen werden dürfen, wenn die Schuld des Angeklagten in einem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist, hat ebenso bei der Entscheidung über die Entschädigungspflicht für Strafverfolgungsmaßnahmen Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90 - ).
  • BVerfG, 05.05.2001 - 2 BvR 413/00

    Zu den Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf die Auslagenentscheidung gemäß

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesen Maßstäben wiederholt beanstandet, dass strafprozessuale Entscheidungen über Kosten, Auslagen oder Entschädigungsansprüche mit Feststellungen zur Schuld begründet waren, obwohl das Verfahren nicht bis zur Schuldspruchreife - also bis zum letzten Wort des Angeklagten - gediehen war (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, NStZ 1988, S. 84; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, NJW 1992, S. 2011; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 und 2 BvR 1542/90 -, NJW 1992, S. 1611, 1612).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des

    Im übrigen wäre eine Entschädigung auch nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG zu versagen; denn der Angeklagte ist trotz gerichtlich festgestellter Schuld nur deshalb nicht verurteilt worden, weil er während des laufenden Revisionsverfahrens kurz vor dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens verstorben ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127, 128; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 6 StrEG Rdn. 7, 8).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    An eine solche Verdachtsbeschreibung dürfen zudem nur solche Rechtsfolgen geknüpft werden, die keinen sanktions- und strafähnlichen Charakter haben (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u. a. -, BVerGE 74, 358 = juris Rn. 47, und vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 1609/02

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Entschädigungsverfahren gem § 5 Abs 2

    Strafprozessuale Entscheidungen über Kosten, Auslagen oder Entschädigungsansprüche dürfen zwar nicht mit Feststellungen zur Schuld begründet werden, wenn das Verfahren nicht bis zur Schuldspruchreife gediehen war (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August 1987 - 2 BvR 815/84 -, NStZ 1988, S. 84; vom 12. November 1991 - 2 BvR 281/91 -, NStZ 1992, S. 238; vom 25. November 1991 - 2 BvR 1056/90 -, NJW 1992, S. 2011; vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 und 2 BvR 1542/90 -, NJW 1992, S. 1611 und 1612).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08

    Ein Richter muss zuhören

    Es hat seine Feststellung jedoch nicht nachvollziehbar - etwa unter Auswertung einer fortbestehenden Verdachtslage (vgl. dazu BVerfG NJW 1992, 2011) - begründet.
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Die Stärke des bei einer Einstellung noch vorhandenen Tatverdachts kann dazu beitragen, dass ein Entschädigungszuspruch unbillig erscheint (vgl. BVerfG NJW 1992, 2011; OLG Stuttgart MDR 1991, 978 [979]; Meyer, a.a.O., § 3 Rn. 38).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
  • VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 75/02

    Amtsgerichtliche Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung eines

  • LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21

    Verfahrenshindernis bei polizeilicher Tatprovokation und "Aufstiftung" des

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