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   BVerfG, 25.11.1993 - 2 BvR 83/93, 2 BvR 267/93, 2 BvR 310/93   

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https://dejure.org/1993,8750
BVerfG, 25.11.1993 - 2 BvR 83/93, 2 BvR 267/93, 2 BvR 310/93 (https://dejure.org/1993,8750)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2 BvR 83/93, 2 BvR 267/93, 2 BvR 310/93 (https://dejure.org/1993,8750)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2 BvR 83/93, 2 BvR 267/93, 2 BvR 310/93 (https://dejure.org/1993,8750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1
    Asylerheblichkeit religiöser Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1993 - 2 BvR 83/93
    Die Kriterien für die Asylerheblichkeit von Verfolgungsmaßnahmen, die an religiösen Überzeugungen anknüpfen, sind geklärt (vgl. BVerfGE 76, 143 [158 ff]).

    Insoweit als der Verwaltungsgerichtshof sich mit der Situation der Ahmadis in Pakistan insgesamt auseinandersetzt und zu der Beurteilung kommt, daß den Ahmadis in Pakistan weder zum Zeitpunkt der Ausreise der Beschwerdeführer noch bei ihrer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe, hält er sich innerhalb des Wertungsrahmens, der den Fachgerichten bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts vorbehalten ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1993 - 2 BvR 83/93
    nur für mittelbar staatliche Verfolgungsmaßnahmen aufgewiesen wurde, haben die Beschwerdeführer nicht gerügt (vgl. dazu BVerwGE 85, 139 [146]; 87, 141 [148]).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1993 - 2 BvR 83/93
    nur für mittelbar staatliche Verfolgungsmaßnahmen aufgewiesen wurde, haben die Beschwerdeführer nicht gerügt (vgl. dazu BVerwGE 85, 139 [146]; 87, 141 [148]).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

    Obwohl das Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz einerseits zutreffend den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde legt, hat es andererseits - in sich widersprüchlich - versucht, diesen Maßstab für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung dadurch zu konkretisieren, daß es die vom Bundesverfassungsgericht in Kammerbeschlüssen (vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - vom 21. Dezember 1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 - vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1890/91 u.a. - vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl 1993, 833; vom 20. September 1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - vom 17. Januar 1994 - 2 BvR 1346/93 u.a. - vgl. ferner ebenso die Beschlüsse vom 25. November 1993 - 2 BvR 83/93 u.a. - und - 2 BvR 224 und 571/93 - sowie vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2354/93 -) für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen übernommen und daraus gefolgert hat, einem Asylbewerber drohe "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung aufgrund seines religiösen Verhaltens im privat-internen Bereich" schon dann, wenn die Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung die genannten Strafvorschriften gegenüber der privaten Religionsausübung nicht "ausdrücklich zurücknimmt und so gezielt für die Praxis 'unschädlich' macht".
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