Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7717
BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02 (https://dejure.org/2002,7717)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02 (https://dejure.org/2002,7717)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 2 BvR 1335/02 (https://dejure.org/2002,7717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmässigkeit der Nichtanrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft im Hinblick auf § 31 Abs. 2 JGG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; JGG § 31 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; JGG § 31 Abs. 2; StGB § 51
    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02
    Unter welchen Voraussetzungen die Nichtanrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft zu einer Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG führt, ist verfassungsrechtlich geklärt (vgl. jüngst Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 - auch JURIS; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 - auch JURIS).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02
    Unter welchen Voraussetzungen die Nichtanrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft zu einer Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG führt, ist verfassungsrechtlich geklärt (vgl. jüngst Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 - auch JURIS; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 - auch JURIS).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Doch selbst wenn es sich bei einer polizeirechtlichen Ingewahrsamnahme um eine Freiheitsentziehung in diesem Sinne handeln würde, würde es vorliegend an dem von § 52a Abs. 1 S. 1 JGG, § 39 Abs. 1 S. 1 StVollstrO vorausgesetzten "Anlass" fehlen, was auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anrechnung von Untersuchungshaft gilt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94, zitiert nach juris, Rn. 19 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99, zitiert nach juris, Rn. 12 ff.; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.06.1997 - StB 30/96, zitiert nach juris, Rn. 11 ff.).

    Zwar kommt es danach auch in Betracht, dass in einem nach § 154 StPO eingestellten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft anzurechnen ist, was dann geboten ist, wenn zwischen der die Untersuchungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein funktionaler Zusammenhang oder zwischen ihnen ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug besteht (BVerfG, Beschluss vom 15.05.1999 - 2 BvR 116/99, zitiert nach juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 BvR 1335/02, zitiert nach juris, Rn. 2).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht