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   BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77   

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https://dejure.org/1978,505
BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77 (https://dejure.org/1978,505)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77 (https://dejure.org/1978,505)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - 1 BvR 1200/77 (https://dejure.org/1978,505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer Entscheidung des Fachgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 47, 144
  • NJW 1978, 1150
  • DÖV 1978, 251
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77
    Er rügt - unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 33, 23 - die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 3 und Art. 12 Abs. 1 GG .

    Es ist dem Beschwerdeführer zuzumuten, zunächst Abhilfe bei dem zuständigen Fachgericht zu suchen; denn die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des beanstandeten Hoheitsaktes sind angesichts der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1972 (BVerfGE 33, 23 ) so stark, daß es naheliegt anzunehmen, das zuständige Fachgericht werde im Wege der verfassungskonformen Auslegung des § 26 Abs. 4 BRAO (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. August 1974, DGV 1975, 5.434) eine dem Gewissenskonflikt des Beschwerdeführers gerecht werdende Entscheidung treffen, die auch sein Recht auf freie Berufswahl berücksichtigt, ohne daß das Bundesverfassungsgericht eingreifen muß.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auch wer gemäß § 66d StPO aus Gewissensgründen nicht schwören will, ist ersatzlos vom Eide befreit, ohne deswegen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG ungleich besser gestellt zu sein, obwohl der Eid "belastend" sein kann (vgl. BVerfG, EuGRZ 1978, S. 99 ).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Jedenfalls ist höchstrichterlich hinreichend geklärt, daß Festsetzungen eines Bebauungsplans, die im übrigen nur nach gerechter Abwägung auch der privaten Belange (§ 1 Abs. 6 BauGB) und nur insoweit ergehen dürfen, als sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind (§ 1 Abs. 3 BauGB), zugleich Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerfGE 70, 35 ; BVerfGE 45, 309 ; 47, 144 ).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, dass vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 ) und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 68, 376 ).
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