Rechtsprechung
BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2438/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; RVO § 368b Abs. 5
Sofortvollzug einer Entziehung der ärztlichen Zulassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 04.11.1994 - S 8a S/Ka 29/94
- LSG Schleswig-Holstein, 21.11.1994 - L 6 Sb/Ka 87/94
- BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2438/94
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2438/94
Eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen schlechthin wird dadurch jedoch nicht gewährleistet (vgl. BVerfGE 65, 1 ,70, m.w.N.). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2438/94
Dem besonderen Schutzzweck des von Verfassungs wegen gebotenen wirksamen Rechtsschutzes ist - über den Rahmen des Eilverfahrens hinaus - jedoch auch bei der Ausgestaltung des Hauptsacheverfahrens dadurch Rechnung zu tragen, daß das strittige Rechtsverhältnis in angemessener, die besonderen Umstände des vorliegenden Falles berücksichtigender Zeit geklärt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ,124 f., m.w.N.). - BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
Auszug aus BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2438/94
Die angegriffene Feststellung des Landessozialgerichts, die konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch die Teilnahme nicht vertrauenswürdiger Ärzte begründe ein öffentliches Interesse am Sofortvollzug der Zulassungsentziehung, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 69, 233 ,244 f., m.w.N.).
- BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der …
Die Verlässlichkeit des Abrechnungssystems ist eine der Bedingungen für das Funktionieren der vertragsärztlichen Versorgung und dient damit der Sicherung eines besonders wichtigen Allgemeininteresses, das Beschränkungen des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich auch im Rahmen des Sofortvollzugs erlaubt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 1995 - 1 BvR 2438/94 -, juris ). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 7 KA 169/09
Medizinisches Versorgungszentrum; ärztlicher Leiter; Entziehung der Zulassung; …
b) Im vorliegenden Fall liegt das besondere öffentliche Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung in der konkreten Gefährdung für das wichtige Gemeinschaftsgut der Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1995, Az.: 1 BvR 2438/94, veröffentlicht in Juris;… Wenner a.a.O. § 31 Rd. 13; LSG Berlin, Beschluss vom 19. Mai 2004, Az.: L 7 B 5/04 KA ER, veröffentlicht in Juris).Das Sozialgericht wird zu beachten haben, dass dem besonderen Schutzzweck des von Verfassungs wegen gebotenen wirksamen Rechtsschutzes über den Rahmen des Eilverfahrens hinaus auch bei der Ausgestaltung des Hauptsacheverfahrens dadurch Rechnung zu tragen ist, dass das strittige Rechtsverhältnis in angemessener, die besondere Umstände des vorliegenden Falles berücksichtigender Zeit geklärt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1995, a.a.O.).
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.11.2005 - L 5 ER 91/05
Sofortvollzug bei Entziehung der Zulassung zum Vertragsarzt
Erforderlich hierfür ist die Notwendigkeit, durch Sofortvollzug der Zulassungsentziehung alsbald eine konkrete Gefährdung der Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch die Teilnahme nicht vertrauenswürdiger Ärzte abwehren zu müssen (BVerfG, 26.1.1995 - 1 BvR 2438/94). - LSG Baden-Württemberg, 11.01.2011 - L 5 KA 3990/10 Der Sofortvollzug der Zulassungsentziehung müsse zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch die Teilnahme nicht vertrauenswürdiger Ärzte notwendig sein (Vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1995, -1 BvR 2438/94 -).
- LSG Bayern, 12.08.2010 - L 12 KA 14/10
Einstweilige Anordnung
Angesichts der zu besorgenden irreparablen Folgen einer Sofortvollzugsanordnung gilt dies im besonderen Maße im Falle der Zulassungsentziehung, die letztlich zu einer Schließung der Praxis und zu einer Verflüchtigung des Praxiswertes oder einem Praxisverkauf führt, was im Falle der späteren Aufhebung der Zulassungsentziehung nicht mehr rückgängig zu machen ist (BVerfG vom 26. Januar 1995, 1 BvR 2438/94).