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BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93a Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 29.08.1979 - 124 C 560/78
- BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
Papierfundstellen
- BVerfGE 53, 205
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 40, 101 [104]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 40, 101 [104]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei ausgesprochen, daß Art. 103 Abs. 1 GG als Prozeßgrundrecht eine frei von Verfahrensfehlern ergehende Entscheidung sicherstellen solle und der Anspruch auf rechtliches Gehör auch dadurch verletzt werden könne, daß ein Gericht den von einem Verfahrensbeteiligten angetretenen Beweis aus Gründen, die im Prozeßrecht keine Stütze finden, nicht erhebe (vgl. BVerfGE 50, 32 [35 f.]). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 1049/79
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtliche Garantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerfGE 40, 101 [104]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]).
- BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet ferner, dass das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befassten Richter die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 18, 380 ; 21, 102 ; 22, 267 ; 24, 203 ; 25, 137 ; 27, 248 ; 28, 378 ; 29, 166 ; 34, 344 ; 36, 92 , 298 ; 42, 364 ; 46, 315 ; 47, 182 ; 49, 212 ; 50, 32 ; 51, 188 ; 53, 205 , 219 ; 54, 43 , 86 , 94 , 117 ; 59, 330 ; 60, 1 , 247 ; 62, 249 , 347 ; 65, 293 , 305 ; 66, 260 ; 67, 39 ; 69, 145 , 233 , 248 ; 70, 288 ; 75, 369 ; 79, 51 ; 83, 24 ; 86, 133 , stRspr). - BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Beweisangebote dürfen deshalb nicht aus Gründen, die außerhalb des Prozeßrechts liegen, unberücksichtigt gelassen werden (BVerfGE 50, 32 [35]; 53, 205 [206]).