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   BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97, 2 BvR 330/97, 2 BvR 243/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2511
BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97, 2 BvR 330/97, 2 BvR 243/98 (https://dejure.org/2002,2511)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2002 - 2 BvR 175/97, 2 BvR 330/97, 2 BvR 243/98 (https://dejure.org/2002,2511)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 2 BvR 175/97, 2 BvR 330/97, 2 BvR 243/98 (https://dejure.org/2002,2511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch Ablehnung der Wiederaufnahme von Strafverfahren auf Grund verfassungsgerichtlicher Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Wiederaufnahmeverfahren - Sitzblockade - Verbindung von Beschwerdeverfahren - Zweite-Reihe-Rechtsprechung - Vergeistigter Gewaltbegriff

  • Judicialis

    StPO § 366 Abs. 1; ; StPO § ... 359 Nr. 5; ; StGB § 240 Abs. 1; ; BVerfGG § 31; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 79 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 1 - 3. Alt.; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240; BVerfGG § 79 Abs. 1
    Wiederaufnahme von strafgerichtlichen Verurteilungen wegen Sitzblockaden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2308
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (BVerfGE 92, 1 ff.) sei die Verurteilung wegen Aufforderung zur Nötigung durch "psychische Gewalt" mit Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar.

    Sie stützte sich darauf, dass durch den Beschluss in BVerfGE 92, 1 ff. der Wiederaufnahmegrund des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG gegeben sei.

    Sie beanstandet die so genannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" als Umgehung der Ausführungen in BVerfGE 92, 1 ff. Das Oberlandesgericht habe ihr zudem das rechtliche Gehör verweigert, indem es den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig bewertet habe.

    Der Beschwerdeführer zu 3. beantragte mit Hinweis auf BVerfGE 92, 1 ff. die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Nr. 5 StPO.

    Die Verurteilung wegen Nötigung überschreite die Auslegungsgrenze des Art. 103 Abs. 2 GG, wie sie in BVerfGE 92, 1 ff. gekennzeichnet worden sei.

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtsnorm des § 240 Abs. 1 StGB hinsichtlich des Begriffs der "Gewalt" hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 -).

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93 und 433/96 - klargestellt, dass Art. 103 Abs. 2 GG auch nicht verletzt ist, wenn die Strafgerichte bei der Auslegung und Anwendung dieser Strafnorm zu dem Ergebnis gelangen, dass Gewalt bei Blockadeaktionen zu bejahen ist, weil die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten.

    Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 - hat den Standpunkt der Gerichte in den Ausgangsverfahren, dass Sitzblockaden nicht generell vom Gewaltbegriff des § 240 Abs. 1 StGB auszunehmen seien, vielmehr bestätigt.

    Im Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 - (Umdruck S. 14) wurde die Beruhensfrage für die dort zu entscheidende Fallkonstellation im Ergebnis ebenfalls verneint.

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    Nach der hierauf ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 1995, S. 2643) übten Teilnehmer an einer Sitzblockade physische Gewalt aus, wenn durch ihr Verhalten Kraftfahrer an der Weiterfahrt gehindert würden, weil vor ihnen wegen der Sitzblockade anhaltende Fahrzeuge den Weg versperrten (so genannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung").

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung zur Anwendung physischer Gewalt u.a. durch BGHSt 41, 182 ff. stelle sich als Umgehungsversuch dar.

  • OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 20. November 1996 - 3 Ws 722/96 -,.

    Das Oberlandesgericht (StraFo 1997, S. 46 f.) verwarf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1. hiergegen mit der Maßgabe als unbegründet, dass sein Wiederaufnahmeantrag unzulässig sei.

  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    b) Divergenzen in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung und Meinungsverschiedenheiten in der Literatur zur Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG auf Fälle der Verurteilung wegen Sitzblockaden führen für sich genommen nicht dazu, dass Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. für die Anwendung des Wiederaufnahmegrundes OLG Koblenz, NJW 1996, S. 3351 ff. und NStZ-RR 1998, S. 44 ff.; Angerer/Stumpf, NJW 1996, S. 2216; ablehnend KG, NStZ-RR 1998, S. 11 f. und Beschluss vom 25. Juni 1997 - 3 Ws 291/97 - in JURIS; s.a. Malte Graßhoff, NJW 1995, S. 3085 ff., der für eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG eintritt).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtsnorm des § 240 Abs. 1 StGB hinsichtlich des Begriffs der "Gewalt" hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ).
  • OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    b) Divergenzen in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung und Meinungsverschiedenheiten in der Literatur zur Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG auf Fälle der Verurteilung wegen Sitzblockaden führen für sich genommen nicht dazu, dass Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. für die Anwendung des Wiederaufnahmegrundes OLG Koblenz, NJW 1996, S. 3351 ff. und NStZ-RR 1998, S. 44 ff.; Angerer/Stumpf, NJW 1996, S. 2216; ablehnend KG, NStZ-RR 1998, S. 11 f. und Beschluss vom 25. Juni 1997 - 3 Ws 291/97 - in JURIS; s.a. Malte Graßhoff, NJW 1995, S. 3085 ff., der für eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG eintritt).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    Die Feststellung und Würdigung der Tatsachen und die Anwendung einfach-rechtlicher Vorschriften, zu denen auch § 79 Abs. 1 BVerfGG gehört, ist in erster Linie Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • KG, 25.06.1997 - 3 Ws 291/97
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97
    b) Divergenzen in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung und Meinungsverschiedenheiten in der Literatur zur Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG auf Fälle der Verurteilung wegen Sitzblockaden führen für sich genommen nicht dazu, dass Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. für die Anwendung des Wiederaufnahmegrundes OLG Koblenz, NJW 1996, S. 3351 ff. und NStZ-RR 1998, S. 44 ff.; Angerer/Stumpf, NJW 1996, S. 2216; ablehnend KG, NStZ-RR 1998, S. 11 f. und Beschluss vom 25. Juni 1997 - 3 Ws 291/97 - in JURIS; s.a. Malte Graßhoff, NJW 1995, S. 3085 ff., der für eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG eintritt).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Die Entscheidungen dürfen nur nicht willkürlich sein (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2002 - 2 BvR 175/97 u.a. -, NJW 2002, S. 2308 ).
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