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   BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01   

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https://dejure.org/2003,5633
BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01 (https://dejure.org/2003,5633)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01 (https://dejure.org/2003,5633)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 1946/01 (https://dejure.org/2003,5633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Durchgriffsänderung einer dienstlichen Beurteilung - Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Richters - Fehlen einer Beschwer und eines Rechtsschutzinteresses des Beschwerdeführers bei einer Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 38; ; VwGO § 38 Abs. 2; ; SächsJustAG § 16 Abs. 1; ; SächsJustAG § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsJustAG § 16 Abs. 1 Nr. 2
    Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 58
  • NVwZ-RR 2003, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Ein solches muss im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch gegeben sein (vgl. BVerfGE 50, 244 m.w.N.; 56, 99 ; 72, 1 ).

    Dass dem Beschwerdeführer durch die sein Begehren zurückweisenden dienstgerichtlichen Entscheidungen die Kostenlast der jeweiligen Verfahren auferlegt wurde, reicht nicht aus, um von einer Beschwer und einem weiterhin existierenden Rechtsschutzinteresse auszugehen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 50, 244 ).

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs - Dienstgericht des Bundes - vom 10. August 2001 - RiZ(R) 5/00 -,.

    Die zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hatte keinen Erfolg (ZBR 2002, S. 215).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Dass dem Beschwerdeführer durch die sein Begehren zurückweisenden dienstgerichtlichen Entscheidungen die Kostenlast der jeweiligen Verfahren auferlegt wurde, reicht nicht aus, um von einer Beschwer und einem weiterhin existierenden Rechtsschutzinteresse auszugehen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 50, 244 ).

    Auch eine Wiederholungsgefahr, die geeignet wäre, ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 ; 75, 318 ; 76, 1 ), ist weder dargetan noch erkennbar, zumal der Beschwerdeführer selbst geltend macht, er dürfe überhaupt nicht mehr beurteilt werden.

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Ein solches muss im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch gegeben sein (vgl. BVerfGE 50, 244 m.w.N.; 56, 99 ; 72, 1 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Dass dem Beschwerdeführer durch die sein Begehren zurückweisenden dienstgerichtlichen Entscheidungen die Kostenlast der jeweiligen Verfahren auferlegt wurde, reicht nicht aus, um von einer Beschwer und einem weiterhin existierenden Rechtsschutzinteresse auszugehen (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 39, 276 ; 50, 244 ).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Ein solches muss im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch gegeben sein (vgl. BVerfGE 50, 244 m.w.N.; 56, 99 ; 72, 1 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Für nicht mehr anzuwendendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse an der Klärung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 91, 186 ).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Auch eine Wiederholungsgefahr, die geeignet wäre, ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 ; 75, 318 ; 76, 1 ), ist weder dargetan noch erkennbar, zumal der Beschwerdeführer selbst geltend macht, er dürfe überhaupt nicht mehr beurteilt werden.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 1946/01
    Auch eine Wiederholungsgefahr, die geeignet wäre, ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 ; 75, 318 ; 76, 1 ), ist weder dargetan noch erkennbar, zumal der Beschwerdeführer selbst geltend macht, er dürfe überhaupt nicht mehr beurteilt werden.
  • VerfGH Bayern, 15.02.2023 - 70-VI-21

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Lediglich ausnahmsweise kann in Einzelfällen dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein (vgl. VerfGH vom 12.1.2022 - Vf. 55-VI-21 - juris Rn. 22; BVerfG vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465; vom 3.11.2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 23; vom 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18 - juris Rn. 3 f.).
  • VerfGH Bayern, 11.11.2021 - 71-VI-20

    Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers

    c) Eine allein aus der Kostenentscheidung als Nebenentscheidung herrührende Beschwer reicht regelmäßig und auch im vorliegenden Fall nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die verfassungsgerichtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfG vom 28.6.1972 NJW 1972, 1747; vom 26.2.2003 NVwZ-RR 2003, 465 m. w. N.; vom 19.7.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 2).
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