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   BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12   

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https://dejure.org/2013,4740
BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12 (https://dejure.org/2013,4740)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12 (https://dejure.org/2013,4740)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 1 BvR 2045/12 (https://dejure.org/2013,4740)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung (§ 2 Abs 1a SGB V [juris: SGB 5]) - Prüfung der Erfolgsaussichten einer kurativen Alternativtherapie geboten, wenn die anerkannte ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1a S 1 SGB 5
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung (§ 2 Abs 1a SGB V [juris: SGB 5]) - Prüfung der Erfolgsaussichten einer kurativen ...

  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für so genannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung (§ 2 Abs 1a SGB V [juris: SGB 5]) - Prüfung der Erfolgsaussichten einer kurativen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für so genannte neue Behandlungsmethoden in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für so genannte neue Behandlungsmethoden

  • versicherungspraxis24.de (Kurzinformation)

    Zur Leistungspflicht der GKV für neue Behandlungsmethoden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1664
  • NZS 2013, 500
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Folgen sich gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip aus dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Versicherungszwang ergeben, wenn es um die Versorgung mit einer neuen Behandlungsmethode im Fall einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Krankheit geht und für die Behandlung dieser Krankheit eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Behördliche und gerichtliche Verfahren müssen dieser Bedeutung und der im Grundrecht auf Leben enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung gerecht werden und sie bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts berücksichtigen (vgl. BVerfGE 115, 25 m.w.N.).

    Es bedarf einer besonderen Rechtfertigung vor Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn den der Versicherungspflicht unterworfenen Versicherten Leistungen für die Behandlung einer Krankheit und insbesondere einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung durch gesetzliche Bestimmungen oder durch deren fachgerichtliche Auslegung und Anwendung vorenthalten werden (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12
    Dabei ist nach Möglichkeit die Heilung der Krankheit als das vorrangige Behandlungsziel anzustreben, während die Verhütung einer Verschlimmerung oder die Linderung von Krankheitsbeschwerden regelmäßig nachrangige Behandlungsziele sind (vgl. bereits BSGE 78, 70 ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12
    Bei der Frage, ob eine Behandlung mit Mitteln der Schulmedizin in Betracht kommt und inwieweit Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist zunächst das konkrete Behandlungsziel zu klären (vgl. BSGE 97, 190 ).
  • LSG Hessen, 27.08.2012 - L 8 KR 189/12

    Ausschluss einer Kostenerstattung für Hyperthermie und dendritische Zelltherapie

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12
    Der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. August 2012 - L 8 KR 189/12 B ER - verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R

    Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung

    Andererseits ist es mit Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in der extremen Situation einer krankheitsbedingten Lebensgefahr nicht zu vereinbaren, Versicherte auf eine nur noch auf die Linderung von Krankheitsbeschwerden zielende Standardtherapie zu verweisen, wenn durch eine Alternativbehandlung eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 26.2.2013 - 1 BvR 2045/12 - juris RdNr 15 = NZS 2013, 500, 501) .
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Mit Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist es in der extremen Situation einer krankheitsbedingten Lebensgefahr jedoch nicht zu vereinbaren, Versicherte auf eine nur mehr auf die Linderung von Krankheitsbeschwerden zielende Standardtherapie zu verweisen, wenn durch eine Alternativbehandlung eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung besteht (vgl BVerfG Beschluss vom 26.2.2013 - 1 BvR 2045/12 - juris RdNr 15 = NZS 2013, 500, RdNr 15) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 KR 1101/16

    Krankenversicherung - Implantation von Nitinolspiralen zur Lungenvolumenreduktion

    Die Frage, ob eine alternative Behandlungsmethode von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren ist, darf nicht losgelöst davon betrachtet werden, was die anerkannte medizinischem Standard entsprechende Behandlung zu leisten vermag und was die alternative Behandlung zu leisten vorgibt (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2013, - 1 BvR 2045/12 -, in juris).
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