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   BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17   

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BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17 (https://dejure.org/2018,5678)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17 (https://dejure.org/2018,5678)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 (https://dejure.org/2018,5678)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Gegenstandswertfestsetzung für das Verfahren der einstweiligen Anordnung zum "G20-Protestcamp"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung bzgl des eA-Verfahrens zum "G20-Protestcamp" - hingegen kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts betreffend das Verfahrens der einstweiligen Anordnung und das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung bzgl des eA-Verfahrens zum "G20-Protestcamp" - hingegen kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts betreffend das Verfahrens der einstweiligen Anordnung und das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung bzgl des eA-Verfahrens zum "G20-Protestcamp" - hingegen kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde, einstweilige Verfügung - und der Gegenstandswert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Auch dem Erfolg der einstweiligen Anordnung kommt Bedeutung zu (zu den Maßstäben vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 890/16 -, juris, Rn. 2).

    Für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist auch der Erfolg der Verfassungsbeschwerde bedeutsam (zu den anwendbaren Kriterien vgl. BVerfGE 79, 365 ).

    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2016 - 2 BvR 617/16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 05.07.2017 - 4 Bs 148/17

    Versammlungsrechtliche Behandlung eines Protestcamps; gänzliche Untersagung von

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Auch der zuletzt ergangene Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2017 - 4 Bs 148/17 - ist nicht als Eingeständnis der öffentlichen Hand zu lesen.

    Der insoweit vom Beschwerdeführer erzielte Teilerfolg war auch darauf gegründet, dass das Protestcamp in der letztendlich durchgeführten Form aufgrund seiner veränderten Lage und Dimension nur eingeschränkt mit der ursprünglich geplanten Gestalt vergleichbar sei (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 Bs 148/17 -, juris, Rn. 54 - in Anknüpfung an eine polizeiliche Gefährdungslage).

  • BVerfG, 13.12.2016 - 2 BvR 617/16

    Unzulässiger Antrag auf eine vom gesetzlichen Mindeststreitwert abweichende

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2016 - 2 BvR 617/16 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für das insoweit eigenständige Verfahren (vgl. BVerfGE 89, 91 ) folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG.
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass vor dem Bundesverfassungsgericht regelmäßig - so auch hier - eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erledigt erklärter Verfassungsbeschwerden nicht stattfindet (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ) und auch keine der Fallgestaltungen vorliegt, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Sinne des Beschwerdeführers vorhergesagt werden könnte (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass vor dem Bundesverfassungsgericht regelmäßig - so auch hier - eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erledigt erklärter Verfassungsbeschwerden nicht stattfindet (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ) und auch keine der Fallgestaltungen vorliegt, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Sinne des Beschwerdeführers vorhergesagt werden könnte (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass vor dem Bundesverfassungsgericht regelmäßig - so auch hier - eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erledigt erklärter Verfassungsbeschwerden nicht stattfindet (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ) und auch keine der Fallgestaltungen vorliegt, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Sinne des Beschwerdeführers vorhergesagt werden könnte (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 15.03.2017 - 2 BvR 890/16

    Entscheidung über die Auslagenerstattung und Festsetzung des Gegenstandswerts

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Auch dem Erfolg der einstweiligen Anordnung kommt Bedeutung zu (zu den Maßstäben vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2017 - 2 BvR 890/16 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvR 1387/17
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass vor dem Bundesverfassungsgericht regelmäßig - so auch hier - eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erledigt erklärter Verfassungsbeschwerden nicht stattfindet (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ) und auch keine der Fallgestaltungen vorliegt, in denen die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Sinne des Beschwerdeführers vorhergesagt werden könnte (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.11.2018 - VGH A 19/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer eA im Organstreitverfahren, gerichtet

    25 Die Festsetzung des Gegenstandswertes für das insoweit eigenständige Verfahren der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 1 BvR 1174/90 -, BVerfGE 89, 91 [94]; Kammerbeschluss vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, juris Rn. 6) folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG - (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 20. August 2014 - VGH B 16/14 -, AS 43, 45 f.; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - VGH A 17/14 -, AS 43, 92 f.; Beschluss vom 25. November 2016 - VGH N 18/14 -, n.v.; Beschluss vom 27. Oktober 2017 - VGH N 2/15 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 2152/20

    Gegenstandswertfestsetzung für ein Verfahren der einstweiligen Anordnung

    Bedeutsam ist ferner der Umstand, ob und wenn ja inwieweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Erfolg hatte (vgl. zu den entsprechenden Maßstäben BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 28.04.2021 - 1 BvR 2146/20

    Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der einstweiligen Anordnung in einer

    Bedeutsam ist ferner der Umstand, ob und wenn ja inwieweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Erfolg hatte (vgl. zu den entsprechenden Maßstäben BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 1 BvR 1576/17

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn

    Für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts besteht dann jedoch kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 04.11.2020 - 1 BvR 2285/20

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde

    Für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2018 - 1 BvR 1387/17 -, Rn. 7 ff.).
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