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   BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19   

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https://dejure.org/2019,4595
BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19 (https://dejure.org/2019,4595)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2019 - 1 BvR 340/19 (https://dejure.org/2019,4595)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 1 BvR 340/19 (https://dejure.org/2019,4595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 44 FamFG, § 64 Abs 3 FamFG, § 93 FamFG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz auch dann, wenn die Statthaftigkeit entsprechender Anträge (hier: während eines Anhörungsrügeverfahrens gem § 44 FamFG) strittig ist

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anord...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz auch dann, wenn die Statthaftigkeit entsprechender Anträge (hier: während eines Anhörungsrügeverfahrens gem § 44 FamFG) strittig ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (hier: Anhörungsrügeverfahren)

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiarität der eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz auch dann, wenn die Statthaftigkeit entsprechender Anträge (hier: während eines Anhörungsrügeverfahrens gem § 44 FamFG) strittig ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, www.bverfg.de, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, www.bverfg.de, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, www.bverfg.de, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, www.bverfg.de, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Das gilt grundsätzlich auch, wenn die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre umstritten ist (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17

    Unzulässigkeit eines Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens oder in dessen Vorfeld kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfGE 68, 368 ; 74, 102 ; 104, 65 ; 107, 395 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, www.bverfg.de, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Ob während eines laufenden Anhörungsrügeverfahren nach § 44 FamFG Anträge auf fachgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz statthaft sind, so wie dies nach anderen Verfahrensordnungen der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 -, www.bverfg.de, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 991/18 -, www.bverfg.de, Rn. 2), ist umstritten (vgl. Ulrici, in: MünchKomm-FamFG, 3. Aufl. 2018, § 44 Rn. 25 m.w.N.; Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 44 FamFG Rn. 23; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 44 Rn. 64).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 991/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf den

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 340/19
    Ob während eines laufenden Anhörungsrügeverfahren nach § 44 FamFG Anträge auf fachgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz statthaft sind, so wie dies nach anderen Verfahrensordnungen der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2017 - 1 BvR 1390/17 -, www.bverfg.de, Rn. 1; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 991/18 -, www.bverfg.de, Rn. 2), ist umstritten (vgl. Ulrici, in: MünchKomm-FamFG, 3. Aufl. 2018, § 44 Rn. 25 m.w.N.; Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 44 FamFG Rn. 23; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 44 Rn. 64).
  • BVerfG, 05.09.2019 - 1 BvR 1755/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

    Ob während eines wie hier noch laufenden Anhörungsrügeverfahren nach § 44 FamFG Anträge auf einstweilige Anordnung im fachgerichtlichen Verfahren statthaft sind, ist umstritten (vgl. Ulrici, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 44 Rn. 25 m.w.N.; Abramenko, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 44 Rn. 23; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2019 - 1 BvR 340/19 -, Rn. 6 m.w.N.).
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