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   BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20   

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BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20 (https://dejure.org/2020,3600)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 BvL 1/20 (https://dejure.org/2020,3600)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 (https://dejure.org/2020,3600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 5 Abs 4 S 1 FreizügG/EU 2004, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12, § 23 Abs 3 S 6 SGB 12
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB XII (juris: SGB 12; Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht) - Nichtanwendbarkeit des § 23 Abs 3 S 7 SGB 12 nicht hinreichend begründet

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB XII (juris: SGB 12; Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht) - Nichtanwendbarkeit des § 23 Abs 3 S 7 SGB 12 nicht hinreichend begründet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Vorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ausländern ohne Aufenthaltsrecht von Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII ; Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebschlusses; Möglichkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB XII (juris: SGB 12; Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht) - Nichtanwendbarkeit des § 23 Abs 3 S 7 SGB 12 nicht hinreichend begründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländer ohne Aufenthaltsrecht - und der Ausschluss von Sozialleistungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Sozialhilfe für EU-Ausländer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

    Dazu gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ), insbesondere auch der verfassungskonformen Auslegung.

    Das vorlegende Gericht muss diese prüfen und vertretbar begründen, weshalb sie ausgeschlossen sein soll (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 121, 108 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Das vorlegende Gericht muss zudem von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm überzeugt sein und die dafür maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Dazu gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ), insbesondere auch der verfassungskonformen Auslegung.

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Dazu gehört die Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 97, 49 ; 105, 61 ), insbesondere auch der verfassungskonformen Auslegung.

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Das Gericht muss sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ).

    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Das vorlegende Gericht muss zudem von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm überzeugt sein und die dafür maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).

    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    a) Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 m.w.N.).

    Es muss erkennbar sein, dass das vorlegende Gericht alle Möglichkeiten einer Problemlösung durch Auslegung des einfachen Rechts erwogen hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ; 131, 88 ).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Es muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 85, 329 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 187 ; 88, 198 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Im Rahmen eines fachgerichtlichen Eilverfahrens ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nur ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfGE 46, 43 ; 63, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95 -).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20
    Das vorlegende Gericht muss zudem von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm überzeugt sein und die dafür maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2019 - L 8 SO 109/19

    Vorläufig zu erbringende Leistungen nach dem SGB II während eines Klageverfahrens

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Bloße Zweifel oder Bedenken des Gerichts an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes genügen nicht (Maunz/Dürig, Art. 100 GG Rn 128 f.; vgl. auch BVerfG, B.v. 26.2.2020 - 1 BvL 1/20 - juris Rn. 10 jew. m.w.N.).
  • LSG Hessen, 01.07.2020 - L 4 SO 120/18

    Sozialhilfe (SGB XII)

    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht in § 23 Abs. 3 Sätze 6 und 7 SGB XII für die Verfassungskonformität der Gesamtregelung des § 23 Abs. 3 SGB XII bedeutsame Vorschriften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 -, juris Rn 18 f.).

    Zudem lassen die beiden Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 1246/19 - und vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 - verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit und Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der § 23 Abs. 3 Sätze 5 und 6 SGB XII erkennen.

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 10/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    b) Eine analoge Anwendung der Regelungen in § 236 Abs. 1 Satz 1 und 2 iVm Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 Buchst a SGB VI zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte, die vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit iS von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG vereinbart haben, auf die Rente für besonders langjährig Versicherte - die als Möglichkeit zur verfassungskonformen Auslegung des einfachen Rechts vorrangig vor der vom Kläger geltend gemachten Verfassungswidrigkeit zu erwägen ist (vgl hierzu zuletzt BVerfG Beschluss vom 26.2.2020 - 1 BvL 1/20 - juris RdNr 9 f mwN) - kommt nicht in Betracht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 19 AS 2035/19

    EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

    Da die Antragsteller zu 1) bis zu 6 ) einen Anspruch auf existenzsichernden Leistungen nach § 3 AsylbLG glaubhaft gemacht haben, kann dahinstehen, ob im Fall einer nicht durchsetzbaren aber wirksamen Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU deren Rechtmäßigkeit noch in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geprüft wird, und bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die erneute Erfüllung der Voraussetzungen eines Freizügigkeitsrechts i.S.v. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU nach Erlass der Verlustfeststellung ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach § 23 Abs. 3 S. 6 SGB XII als Härtefall besteht (siehe LSG Berlin-Brandenburg vom 11.07.2019 - L 15 SO 181/18, Revision anhängig unter B 8 SO 7/19 R; ablehnend SG Darmstadt, Beschluss vom 14.01.2020 - S 17 SO 191/19 ER; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2019 - L 7 SO 934/19 und Beschluss vom 27.11.2019 - L 7 SO 3873/19 ER-B; siehe auch BVerfG Beschlüsse vom 04.12.2019 - 1 BvL 4/16 und vom 26.02.2010 - 1 BvL 1/20).
  • LSG Hessen, 29.06.2020 - L 4 SO 91/20
    Mit Beschluss vom 26. Februar 2020 hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvL 1/20, die Vorlage als unzulässig verworfen.

    Die Antragsteller hätten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (1 BvL 1/20) einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund hinreichend glaubhaft gemacht.

  • LSG Hessen, 13.06.2022 - L 6 AS 196/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 zu einem Vorlagebeschluss, der die Parallelproblematik zu § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 7 SGB XII zum Gegenstand hatte, hat das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 -, juris, Rn. 18) ausgeführt, das vorlegende Gericht mache [...] nicht hinreichend deutlich, warum es trotz der Klage gegen die Verlustfeststellung zwingend an der Anwendung der Rückausnahme nach § 23 Abs. 3 Satz 7 SGB XII [also der Parallelvorschrift zu § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II] gehindert sei.
  • LSG Hessen, 29.07.2021 - L 6 AS 209/21

    AS

    Da § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a SGB II wie § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII nicht ausdrücklich an die Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit, sondern nur an das Nichtbestehen eines Aufenthaltsrechts anknüpft, lässt der Wortlaut der Regelung für sich genommen erst recht nicht darauf schließen, dass der Leistungsausschluss vor Bestandskraft der Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit gelten soll (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 -, Rn. 12, juris zu § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII).

    Da § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a SGB II wie § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII nicht ausdrücklich an die Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit, sondern nur an das Nichtbestehen eines Aufenthaltsrechts anknüpft, lässt der Wortlaut der Regelung für sich genommen erst recht nicht darauf schließen, dass der Leistungsausschluss vor Bestandskraft der Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit gelten soll (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 -, Rn. 12, juris zu § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII).

  • LSG Hessen, 18.04.2018 - L 4 SO 120/18
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht in § 23 Abs. 3 Sätze 6 und 7 SGB XII für die Verfassungskonformität der Gesamtregelung des § 23 Abs. 3 SGB XII bedeutsame Vorschriften (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 -, juris Rn 18 f.).

    Zudem lassen die beiden Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2020 1 BvR 1246/19 - und vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 - verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit und Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der § 23 Abs. 3 Sätze 5 und 6 SGB XII erkennen.

  • LSG Hessen, 31.03.2020 - L 4 AY 4/20

    Die Anwendung der Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 2 i.V.m. § 1a Abs. 1

    Im Rahmen eines fachgerichtlichen Eilverfahrens ist zudem eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nur ausnahmsweise zulässig (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 1 BvL 1/20 -, juris; vgl. auch BVerfGE 46, 43 ; 63, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - L 9 SO 295/20

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung der Kosten für eine stationäre

    Der Wortlaut der Vorschrift ist zwar offen und lässt auch eine abweichende Interpretation zu (dazu BVerfG Beschluss vom 26.02.2020 - 1 BvL 1/20, in diesem Sinne LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 10.03.2021 - L 20 SO 419/20 B ER).
  • SG Darmstadt, 30.03.2020 - S 17 SO 191/19
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 13 AS 412/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 18 AS 232/22

    Arbeitslosengeld II - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht als dem der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 18 AS 312/22

    Unionsbürger - Leistungsausschluss - nicht verheiratete Partner - einstweiliger

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2023 - L 8 SO 84/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufenthaltsdauer; Aufenthaltsverfestigung;

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 NE 20.2482

    Betriebsschließung von Fitness-Studios wegen Corona

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2021 - L 8 AS 287/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - angemessene

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2023 - L 9 SO 338/22

    Anspruch kroatischer Staatsangehöriger auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege

  • VG Gera, 25.03.2022 - 3 E 243/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate durch

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2022 - L 2 SO 1786/22
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2020 - L 13 AS 144/20
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