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   BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03   

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https://dejure.org/2003,515
BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03 (https://dejure.org/2003,515)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 BvR 112/03 (https://dejure.org/2003,515)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 BvR 112/03 (https://dejure.org/2003,515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes abgelehnt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes abgelehnt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes im verfassungrechtlichen Verfahren durch eine einstweilige Anordnung ; Nichteinbeziehung der für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Gesetzes vorgetragenen Gründe in die Prüfung des Antrags auf ...

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Erneut Eilklagen gegen Sparpaket im Gesundheitswesen abgelehnt

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 45
  • NJW 2003, 2737
  • NVwZ 2004, 90 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).

    c) Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüber stehen, gebietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts, das angegriffene Gesetz nicht auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
    Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Gesetzen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Stehen die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüber, verbietet es die aus der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 108, 45 ; 140, 99 ).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Gegen das Gesetz haben Inhaber zahntechnischer Labore (1 BvR 24/03), Apotheker, Arzneimittelgroßhändler (1 BvR 2415/02, 2 BvR 1060, 1114/03) und pharmazeutische Unternehmen (1 BvR 112/03) Verfassungsbeschwerden erhoben.

    Anträge, durch einstweilige Anordnung das Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 7 und 8, Art. 6 und Art. 11 BSSichG einstweilen aufzuschieben, hilfsweise, diese Regelungen außer Vollzug zu setzen, lehnte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ab (vgl. BVerfGE 106, 351; 106, 359; 106, 369; 108, 45).

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellationen einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die mit Blick auf die Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ).
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