Rechtsprechung
BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvR 257/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Gebührenermäßigung für Notare
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 24.02.1977 - 8 Wx 15/76
- BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvR 257/77
Papierfundstellen
- BVerfGE 48, 240
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvR 257/77
Das niedersächsische Gebührenbefreiungsgesetz stimmt inhaltlich im wesentlichen mit entsprechenden älteren nordrhein-westfälischen und schleswig-holsteinischen Gesetzen überein, deren Auswirkungen auf die notariellen Gebühren das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 1. März 1978 - 1 BvR 786/70, 793/70, 168/71 und 95/73 - überprüft hat. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvR 257/77
Bei diesen Ausführungen handelt es sich um die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die den Fachgerichten obliegt und die nach ständiger Rechtsprechung verfassungsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbar ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
Die Geschäftsunkosten eines Notars werden zwar anknüpfend an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 48, 240) allgemein mit 50 % der Einnahmen angenommen; darin sind jedoch die berufsständischen Abgaben ersichtlich bereits eingeschlossen. - OLG Schleswig, 15.09.2005 - 2 Ws 305/05
Verschaffung des Besitzes pornografischer Schriften mit dem Inhalt des sexuellen …
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