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   BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21   

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https://dejure.org/2022,10987
BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21 (https://dejure.org/2022,10987)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21 (https://dejure.org/2022,10987)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2022 - 2 BvR 1880/21 (https://dejure.org/2022,10987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 33a StPO
    Recht auf rechtliches Gehör (Hinweis auf fernliegenden rechtlichen Gesichtspunkt; schutzwürdiges Interesse nachträglicher Überprüfung freiheitsentziehender Maßnahmen); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung; Erfordernis einer Anhörungsrüge)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung einer Anhörungsrüge an das Fachgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fachgerichtlicher Abweichung von Maßstäben des BVerfG für Haftprüfungsentscheidungen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im ...

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Rechtswegs vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fachgerichtlicher Abweichung von Maßstäben des BVerfG für Haftprüfungsentscheidungen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fachgerichtlicher Abweichung von Maßstäben des BVerfG für Haftprüfungsentscheidungen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsverfassungsbeschwerde - und die unterbliebene Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 134, 106 m.w.N.).

    Erheben Beschwerdeführer keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21
    Vorliegend hat das Oberlandesgericht, ohne zuvor darauf hinzuweisen, eine von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum schutzwürdigen Interesse an einer nachträglichen Überprüfung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -, Rn. 33 ff. m.w.N. für einen Sitzungshaftbefehl) abweichende Rechtsauffassung vertreten.
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21
    Erheben Beschwerdeführer keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21
    Vorliegend hat das Oberlandesgericht, ohne zuvor darauf hinzuweisen, eine von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum schutzwürdigen Interesse an einer nachträglichen Überprüfung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -, Rn. 33 ff. m.w.N. für einen Sitzungshaftbefehl) abweichende Rechtsauffassung vertreten.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2022 - 2 BvR 1880/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt es gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 108, 341 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZB 26/21

    Anhörungsrüge: Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen

    Denn erst nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens ist in diesem Fall gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der Rechtsweg erschöpft (siehe dazu BVerfGE 134, 106 Rn. 22 mwN; BVerfG [K], Beschluss vom 26. April 2022 - 2 BvR 1880/21, juris Rn. 2; O. Klein, in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht 4. Aufl., Rn. 604, 633 ff.; Hettche, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl., § 93 BVerfGG Rn. 16).
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