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   BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19   

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BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19 (https://dejure.org/2023,11842)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2023 - 2 BvL 14/19 (https://dejure.org/2023,11842)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2023 - 2 BvL 14/19 (https://dejure.org/2023,11842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 62 Abs 1 FamFG, § 274 Abs 2 FamFG, § 327 Abs 1 FamFG
    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlageverfahren bzgl. der landesrechtlichen Regelung zur Fixierung in Hessen; Anordnung von besonderen Sicherungsmaßnahmen u.a. Fixierungen bei psychisch Kranken

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fixierung von psychisch Kranken

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Hierfür muss das vorlegende Gericht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Endentscheidung (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 76, 100 ) auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr).

    Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die Rechtsauffassungen in der Literatur und Rechtsprechung berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

    c) Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 141, 1 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage erschöpfend auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, sich mit jeder denkbaren Rechtsauffassung zu befassen (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 159, 149 ).

    Doch darf diese nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11

    Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    a) Ein Gericht kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BVerfGG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 127, 335 ; 159, 149 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr).

    Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die Rechtsauffassungen in der Literatur und Rechtsprechung berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage erschöpfend auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, sich mit jeder denkbaren Rechtsauffassung zu befassen (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 159, 149 ).

    Doch darf diese nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Hierfür muss das vorlegende Gericht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Endentscheidung (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 76, 100 ) auf die Gültigkeit der Norm ankommt und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; stRspr).

    Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die Rechtsauffassungen in der Literatur und Rechtsprechung berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

    Doch darf diese nicht offensichtlich unhaltbar sein (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

    Denn diese müssen Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 270/13

    Betreuungssache: Unzulässigkeit der Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Ein Verfahrenspfleger ist kein gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. § 276 Abs. 3 Satz 3 FamFG), sondern als eigenständiger Beteiligter des Verfahrens (§ 274 Abs. 2 FamFG) zur Geltendmachung sämtlicher Verfahrensrechte des Betroffenen befugt, indem er fremde Rechte im eigenen Namen geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 4 f.; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 276 Rn. 1; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, § 276 Rn. 2, Rn. 39c ; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 276 Rn. 24 f.).

    Im Vorlagebeschluss hat das Amtsgericht nicht dargelegt, weshalb es den Antrag der Verfahrenspflegerin vom 5. November 2019, der ausdrücklich "im Namen des Betroffenen" gestellt worden ist, für zulässig erachtet, obwohl ein nicht im eigenen Namen gestellter Antrag eines Verfahrenspflegers in Rechtsprechung und Schrifttum als unzulässig angesehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 2 f.; und Beschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 460/16 -, Rn. 4; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 276 Rn. 24 f.; und Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, § 274 Rn. 29 ).

    Auch eine Umdeutung eines im Namen des Betroffenen gestellten Antrags in einen Antrag im eigenen Namen des Verfahrenspflegers wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für nicht möglich erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Die Ermächtigungsgrundlage des § 21 PsychKHG-HE 2017, aufgrund derer die Fixierung angeordnet wurde, sei unter Zugrundelegung des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 - verfassungswidrig und der Betroffene schon deshalb in seinen Grundrechten verletzt.

    Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit der genannten Norm des hessischen Landesrechts seien dieselben, aus denen das Bundesverfassungsgericht mit Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 - die baden-württembergische Landesregelung für mit der Verfassung unvereinbar erklärt habe.

    So legt das Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 506/16 -, BVerfGE 149, 293 zwar dar, dass die vorübergehende Anwendung des Art. 104 Abs. 2 GG nicht zur Rechtmäßigkeit der angeordneten 5-Punkt-Fixierung führen könne, weil der Gesetzgeber durch die unmittelbare Anwendung dieser Norm nicht von seiner Verpflichtung, den erforderlichen Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten, entbunden werden könne.

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Das Gericht muss sich dabei mit der Rechtslage auseinandersetzen und die Rechtsauffassungen in der Literatur und Rechtsprechung berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 94, 315 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 141, 1 ; 148, 64 ; 159, 149 ; stRspr).

    Dabei bestehen besonders hohe Anforderungen an die Darlegung der subjektiven Rechtsverletzung (vgl. BVerfGE 97, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, Rn. 32).

    Denn diese müssen Aufgabe des sie verantwortenden Fachgerichts bleiben (vgl. BVerfGE 97, 49 ; 105, 61 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Insgesamt sind zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit alle naheliegenden rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 80, 68 ; 86, 71 ).

    c) Das vorlegende Gericht muss von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm überzeugt sein und die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; 141, 1 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage erschöpfend auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, sich mit jeder denkbaren Rechtsauffassung zu befassen (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 159, 149 ).

  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Ein Verfahrenspfleger ist kein gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. § 276 Abs. 3 Satz 3 FamFG), sondern als eigenständiger Beteiligter des Verfahrens (§ 274 Abs. 2 FamFG) zur Geltendmachung sämtlicher Verfahrensrechte des Betroffenen befugt, indem er fremde Rechte im eigenen Namen geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 4 f.; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 276 Rn. 1; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, § 276 Rn. 2, Rn. 39c ; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 276 Rn. 24 f.).

    Auch eine Umdeutung eines im Namen des Betroffenen gestellten Antrags in einen Antrag im eigenen Namen des Verfahrenspflegers wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für nicht möglich erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 7).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 116/10

    Vorläufige Freiheitsentziehung: Zulässigkeit der isolierten Feststellung der

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    § 62 Abs. 1 FamFG wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur in Hauptsacheverfahren, sondern auch bei Beschwerden gegen richterliche Entscheidungen im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren für anwendbar gehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 -, juris, Rn. 6; Fischer, in: MüKo, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 15).

    In diesem Zusammenhang hat sich das Gericht im Vorlagebeschluss nicht mit der Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auseinandergesetzt, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer im Eilrechtsschutzverfahren richterlich genehmigten Maßnahme mittels eines isolierten Fortsetzungsfeststellungsantrags außerhalb des für einstweilige Anordnungen vorgesehenen Beschwerdeverfahrens nicht zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 116/10 -, juris, Rn. 5 f.; und Beschluss vom 10. Oktober 2012 - XII ZB 660/11 -, juris, Rn. 15; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 62 Rn. 6; Göbel, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 62 Rn. 5; Kretz, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 7. Aufl. 2023, § 62 FamFG, Rn. 4).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 36, 258 ; 37, 328 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ; 159, 149 ; stRspr).

    Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage erschöpfend auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, sich mit jeder denkbaren Rechtsauffassung zu befassen (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 159, 149 ).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14

    Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung

  • BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08

    Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • LG Wuppertal, 19.11.2018 - 9 T 193/18

    Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache vor Einlegung der

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 460/16

    Beschwerde des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen: Statthaftigkeit nach

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 660/11

    Betreuungsverfahren: Klärung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme im

  • BVerfG, 09.10.2019 - 2 BvL 13/19

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2018 - Vollz (Ws) 16/18

    Fixierung eines Gefangenen im Strafvollzug

  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte,

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08

    Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig

  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69

    Gasöl-Verwendungsgesetz

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 4/85

    Berichtigung und Vervollständigung der Richtervorlage bei aufkommenden Zweifeln

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • AG Groß-Gerau, 09.01.2021 - 43 XIV 7/21

    Dauer der Fixierung

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

  • LG Aachen, 19.12.2018 - 33a StVK 1278/18

    Fixierung im Maßregelvollzug NRW

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvL 29/64

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

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