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   BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75   

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https://dejure.org/1976,214
BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1976,214)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1976 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1976,214)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1976 - 2 BvL 13/75 (https://dejure.org/1976,214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Landwirtschaftssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 206
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Art. 92 Abs. 1 GG verlangt, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird (BVerfGE 26, 186 [194]).

    Hierdurch ist die Möglichkeit einer Auswahl und damit ein ausreichender staatlicher Einfluß bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 26, 186 [196]).

    Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 26, 186 [198] mit weiteren Nachweisen).

    Den landwirtschaftlichen Beisitzern ist auch ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit dadurch garantiert, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den in § 7 Abs. 1 LwVG bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 18, 241 [255]; 26, 186 [199]).

  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Diesem Gebot entsprechen auch Spruchkörper, denen neben den Berufsrichtern (dem Berufsrichter) andere Personen aufgrund ihrer Sachkunde für eine besondere Materie als Richter angehören (BVerfGE 4, 387 [406]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht früher schon keine Bedenken dagegen erhoben, daß auch die Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richtern als landwirtschaftlichen Beisitzern an den Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte erster, zweiter und dritter Instanz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 4, 387 [406]; 21, 73 [77]).

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73

    Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    So hat das Bundesverfassungsgericht früher schon keine Bedenken dagegen erhoben, daß auch die Mitwirkung von zwei ehrenamtlichen Richtern als landwirtschaftlichen Beisitzern an den Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte erster, zweiter und dritter Instanz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 4, 387 [406]; 21, 73 [77]).
  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 18/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 426 Abs. 2 AO

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Über die Vorlage kann daher nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 18, 302 [304]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Über die Vorlage kann daher nach § 24 BVerfGG entschieden werden (BVerfGE 9, 334 [336]; 18, 302 [304]).
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    Den landwirtschaftlichen Beisitzern ist auch ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit dadurch garantiert, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den in § 7 Abs. 1 LwVG bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 18, 241 [255]; 26, 186 [199]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75
    In diesem summarischen Verfahren kann dahingestellt bleiben, ob die ohne Zuziehung der landwirtschaftlichen Beisitzer beschlossene Vorlage den Erfordernissen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt (BVerfGE 6, 7 [11 f.]; 13, 132 [150 f.]; 30, 103 [105]; 36, 66 [70]).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die Institution, innerhalb derer der Richter zu entscheiden hat, muss ein Gericht sein (vgl. BVerfGE 23, 321 ), der einzelne Richter muss wirksam zum Richter ernannt sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ) und entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. BVerfGE 10, 200 ) die ihm anvertraute rechtsprechende Gewalt in institutioneller Unabhängigkeit wahrnehmen.

    Der Richter muss persönlich und sachlich unabhängig sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ; vgl. auch BVerfGE 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ) und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ).

    Dies gilt sowohl für eine sechsjährige Amtszeit (vgl. BVerfGE 14, 56 betr. baden-württembergische Gemeinderichter) als auch für die vierjährige Bestellung der Mitglieder von Berufsgerichten (vgl. BVerfGE 18, 241 ; ebenso BVerfGE 26, 186 ; 27, 312 ) und für die Amtszeit von drei Jahren bei ehrenamtlichen Beisitzern in den Landwirtschaftsgerichten (vgl. BVerfGE 42, 206 ).

    Die durch Art. 97 Abs. 1 GG gewährleistete sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Die persönliche Unabhängigkeit der Richter ist in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell abgesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ).

    Als Minimum wird vorausgesetzt, dass Richterinnen und Richter vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 38, 139 ; 42, 206 ).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 26, 186 ; 42, 206 ; 54, 159 ).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Weil die Auffassung des vorlegenden Gerichts, § 11 Abs. 1 EnWG sei mit Art. 14 Abs. 3 GG unvereinbar, offensichtlich unbegründet ist, wird über die Vorlage nach § 24 BVerfGG entschieden (vgl. BVerfGE 42, 206 [208]; 44, 227 [235]; 53, 100 [106] jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Der Richter ist nach Art. 97 Abs. 1 GG weisungsunabhängig; seine sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 42, 206 ; st. Rspr.).

    Auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muß dem Richter doch als ein Mindestmaß an persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß er vor Ablauf seiner Amtszeit gegen seinen Willen nur kraft richterlicher Entscheidung unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen aus seinem Amt abberufen werden kann (BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Im Anschluß an die Entscheidung BVerfGE 42, 206 bestünden gegen die Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz mit einem Vorsitzenden und zwei landwirtschaftlichen Beisitzern keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Aus der Besetzung der Landwirtschaftsgerichte erster Instanz, wie sie das Landwirtschaftsverfahrensgesetz für Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs vorsehe, ließen sich verfassungsrechtliche Bedenken nicht herleiten; zur Begründung könne unter anderem auf die Ausführungen in BVerfGE 42, 206 verwiesen werden.

    In BVerfGE 42, 206 ist bereits entschieden, daß die Mitwirkung zweier landwirtschaftlicher Beisitzer in Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten erster Instanz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.

    Nach BVerfGE 42, 206 [210] ist diese Konzeption verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Die Mitwirkung landwirtschaftlicher Beisitzer in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 4, 387 (406); 21, 73 (77); 42, 206 (209 ff.); 54, 159 (164)).

    Weder weisen die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche weichender Miterben durchwegs die gleiche Interessenstruktur auf noch befinden sich die landwirtschaftlichen Beisitzer etwa in ihrer Eigenschaft als Hoferben oder potentielle Hofübergeber einheitlich in einer Interessenlage, die von vornherein ihre Neutralität und Distanz in Frage stellt (vgl. BVerfGE 42, 206 (210 f.)).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75

    Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13

    Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

  • BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92

    Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der

  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

  • BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus GG Art 101 Abs 1 S 2

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 52.81

    Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Zuständigkeit des Ehrengerichtshofs

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvL 10/83

    Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Hochschulgesetzes vom 25. Mai 1982

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90

    Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvL 13/77

    Verfassungsmäßigkeit der Verjährungshemmung gem. § 78b StGB

  • BVerfG, 18.05.1992 - 1 BvR 247/91

    Verfassungsmäßigkeit der Besetzung der Flurbereinigungsgerichte

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvL 9/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der verspäteten Gewährung der

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 866/95
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

  • BVerwG, 11.01.1994 - 11 B 103.93

    Fehlerhafte Besetzung des Flurbereinigungsgerichts - Beteiligung von Landwirten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 C 11309/04

    Flurbereinigung - Wertermittlung; Regelwert, Sonderwert und Minderwert;

  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

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