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   BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94   

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https://dejure.org/1994,2948
BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94 (https://dejure.org/1994,2948)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 2 BvR 844/94 (https://dejure.org/1994,2948)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 844/94 (https://dejure.org/1994,2948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Bevorstehende Auslieferung - Verfassungsbeschwerde - Überwiegen der Nachteile - Irreparabler Zustand - Serbien - Rücküberstellung - Auslieferungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2143
  • MDR 1994, 1023
  • DVBl 1994, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1957 - 1 BvR 193/57

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung eines jugoslawischen Staatsbürgers

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Allein dies sei rechtlich einwandfrei und entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 6, 443 [445]).

    Der zitierte Beschluß des Ersten Senats vom 14. Mai 1957 (BVerfGE 6, 443 [445]) befaßt sich nicht mit der Frage, ob ein Regelungsbedürfnis für eine einstweilige Anordnung durch eine Zusage der Behörde entfallen kann.

  • BVerfG, 13.11.1951 - 1 BvR 213/51

    Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Auch das Bundesverfassungsgericht sei an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden und müsse über den beantragten Erlaß einer einstweiligen Anordnung entscheiden (Hinweis auf BVerfGE 1, 74 [75/76]).

    Dem Beschluß des Ersten Senats vom 13. November 1951 (BVerfGE 1, 74 [75/76]) läßt sich nur entnehmen, daß auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde eine einstweilige Anordnung ergehen kann.

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 1994 gibt Anlaß zu den folgenden Bemerkungen: Sowohl der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesjustizministerium, als auch den Landesjustizministerien ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 59, 280 ff.; 63, 332 ff.) bekannt, wonach in Auslieferungssachen im Regelfall bei nicht von vornherein völlig aussichtslosen Verfassungsbeschwerden aufgrund der Folgenabwägung eine einstweilige Anordnung ergeht.
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 1994 gibt Anlaß zu den folgenden Bemerkungen: Sowohl der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesjustizministerium, als auch den Landesjustizministerien ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 59, 280 ff.; 63, 332 ff.) bekannt, wonach in Auslieferungssachen im Regelfall bei nicht von vornherein völlig aussichtslosen Verfassungsbeschwerden aufgrund der Folgenabwägung eine einstweilige Anordnung ergeht.
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Demgegenüber ergibt sich etwa aus dem Urteil des Zweiten Senats vom 17. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 36 [43]) als selbstverständlich, daß eine Behörde die Möglichkeit hat, durch Abgabe einer entsprechenden Zusage den Erlaß einer einstweiligen Anordnung abzuwenden.
  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
    Das Bundesverfassungsgericht muß in diesen Fällen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

    Da die Bundesrepublik Jugoslawien nach ihrem eigenen - wenn auch von deutscher Seite nicht geteilten - Verständnis mit der vormaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien identisch ist, fühlt sie sich an diesen Vertrag gebunden (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 20. Juni 1994 im Verfahren 2 BvR 844/94, S. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1994 - 10a B 3057/93

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Abwägungsfehler; Wohngebiet; Gewerbebetrieb

    etwa BVerfG, Urteil vom 8.4.1993 - 2 BvE 5/93 u.a. -, DVBl 1993, 547 , und Beschlüsse vom 3.5.1994, aaO, sowie vom 26.5.1994 - 2 BvR 844/94 -, NJW 1994, 2143 f; Beschlüsse des Gerichts vom 25.1.1979, aaO, 23.12.1980, aaO, und 16.5.1994, aaO..
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