Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18168
BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12 (https://dejure.org/2014,18168)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2014 - 2 BvR 683/12 (https://dejure.org/2014,18168)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 (https://dejure.org/2014,18168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 33 Abs. 4 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO
    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei Ermittlungsmaßnahmen ohne vorherige Anhörung; kein Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes; Ausschluss des Beruhens; Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung im Anhörungsrügeverfahren (§ 33a StPO) - Zum Umfang der Gewährung von Akteneinsicht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung im Anhörungsrügeverfahren (§ 33a StPO) - Zum Umfang der Gewährung von Akteneinsicht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung im Anhörungsrügeverfahren (§ 33a StPO) - Zum Umfang der Gewährung von Akteneinsicht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung im Anhörungsrügeverfahren (§ 33a StPO) - Zum Umfang der Gewährung von Akteneinsicht im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    a) Nach der verfassungsrechtlichen Gewährleistung rechtlichen Gehörs hat der Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor dem Erlass einer Entscheidung zu dem Sachverhalt zu äußern, welcher der Entscheidung zugrunde gelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Vermag der Betroffene demgegenüber nicht darzulegen, dass die Umstände, zu denen kein rechtliches Gehör gewährt wurde, für die Entscheidung ursächlich waren, so dass auch die Gewährung rechtlichen Gehörs zu keinem abweichenden Ergebnis führen könnte, kommt eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung hingegen nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Daraus folgt, dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die er zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfGK 3, 197 ; 7, 205 ; 10, 7 ; 12, 111 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Vermag der Betroffene demgegenüber nicht darzulegen, dass die Umstände, zu denen kein rechtliches Gehör gewährt wurde, für die Entscheidung ursächlich waren, so dass auch die Gewährung rechtlichen Gehörs zu keinem abweichenden Ergebnis führen könnte, kommt eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung hingegen nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Der Einzelne soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Dabei genügt es, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 60, 247 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Dabei genügt es, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 60, 247 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Beruht eine gerichtliche Entscheidung auf Tatsachen und Beweismitteln, zu denen der Betroffene sich nicht äußern konnte, ist diese Entscheidung wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG aufzuheben (vgl. BVerfGE 89, 381 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Während diese den Zugang zum Verfahren sichert, zielt Art. 103 Abs. 1 GG auf einen angemessenen Ablauf des Verfahrens (vgl. BVerfGE 119, 292 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die Observationsberichte und Protokolle der Telekommunikationsüberwachung seien der Akte auch im Zeitpunkt der zweiten Akteneinsicht nur unvollständig beigefügt gewesen, verkennt er, dass Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes gewährt, sondern auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, Rn. 23).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Dass vorliegend ein Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer gegeben wäre (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 119, 292, 295; BVerfG, NJW 2008, 2635; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, juris Rn. 23), legt der Beschwerdeführer nicht in der nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) gebotenen Weise dar.
  • KG, 14.10.2015 - 4 Ws 78/15

    Erfolgreiche Beschwerde im Anhörungsrügeverfahren

    Denn es genügt insoweit, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, juris, Rn. 14f. mwN).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    Dies ist der Fall, wenn zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 86, 133 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, Rn. 15).
  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als

    - BVerfG (K), Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 7 f.; Beschluss vom 20.06.2007 - 2 BvR 746/07 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss vom 26.05.2014 - 2 BvR 683/12 -, juris, Rn. 23; ebenso etwa VerfG Berlin, Beschluss vom 07.06.2011 - 78/08, 108/08 -, juris, Rn. 25; BayVerfGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - Vf. 17-VI-13 -, juris, Rn. 24 -.
  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Prüfungsmaßstab ist dabei die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 - juris Rn. 15, vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08 - NJW 2011, 291 Rn. 28 und vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 - juris Rn. 17).
  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

    Die zur Verfügung stehenden Aktenauszüge, in die der Verteidiger Einsicht hatte, ermöglichen die Prüfung, auf welchen tatsächlichen Grundlagen der Durchsuchungsbeschluss beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, wistra 2003, 432, 433 mwN; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12, juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche

    a) Maßgeblich ist insoweit die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 - juris Rn. 15, vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08 - NJW 2011, 291 Rn. 28 und vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 - juris Rn. 17).
  • KG, 07.09.2016 - 5 Ws 75/16

    Nachverfahren in Strafsachen wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    c) Die Verletzung rechtlichen Gehörs ist auch nicht im Anhörungsrügeverfahren dadurch geheilt worden, dass die Kammer sich nunmehr mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers inhaltlich befasst hätte (zur Heilung von Gehörsverletzungen im Anhörungsrügeverfahren vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 - juris Rdn. 20; KG NStZ-RR 2016, 52).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 66/17

    Anhörungsrügen zurückweisende gerichtliche Entscheidungen können mangels

    7 Dass vorliegend ein Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer gegeben ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 119, 292, 295; NJW 2008, 2635; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, juris Rn. 23), legt der Beschwerdeführer nicht in der nach § 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) gebotenen Weise dar.
  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 26 W 25/19
  • OLG Bremen, 26.10.2017 - 1 Ws 120/17

    Strafprozessrecht; rechtliches Gehör; Gehörsrüge; Mitteilung über die Besetzung

  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Durchsuchung wegen des Verdachts des Diebstahls privater und dienstlicher

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 185/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 172/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 175/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 177/17

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hält Zwei-Monats-Frist zur Einlegung der

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 191/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 178/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; fehlendes

  • KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19

    Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht