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BVerfG, 26.06.1990 - 2 BvR 304/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2
Asylverfahren wegen Verfolgung der religiösen Gruppe der Ahmadis in Sri Lanka - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1989 - 19 A 10086/85
- BVerwG, 17.01.1990 - 9 B 361.89
- BVerfG, 26.06.1990 - 2 BvR 304/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 26.06.1990 - 2 BvR 304/90
Ist aber der Verbotstatbestand nicht aus sich heraus klar umrissen und bestimmt oder bestehen Anhaltspunkte dafür, daß die Rechtsnorm in der Praxis weiter oder enger ausgelegt und angewendet wird, als ihr Wortlaut nahelegt, so ist zur Bestimmung der Reichweite des Verbots die Ermittlung der ausländischen Rechtsauslegung und _anwendung erforderlich (BVerfGE 76, 143 [161]).Der Hinweis auf Erkenntnisquellen, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch nicht verfügbar waren, vermag den Vorwurf einer Überschreitung des den Fachgerichten zukommenden Wertungsrahmens (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]) nicht zu begründen.
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus BVerfG, 26.06.1990 - 2 BvR 304/90
Der Beschwerdeführer legt nämlich nicht dar, was er den Tatsachengerichten in dieser Hinsicht unterbreitet hatte, so daß sich anhand der Verfassungsbeschwerdeschrift nicht beurteilen läßt, ob die angegriffenen Entscheidungen auf der behaupteten unzureichenden Kenntnisnahme beruhen (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]; 79, 80 [83]; st. Rspr.). - BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus BVerfG, 26.06.1990 - 2 BvR 304/90
Der Beschwerdeführer legt nämlich nicht dar, was er den Tatsachengerichten in dieser Hinsicht unterbreitet hatte, so daß sich anhand der Verfassungsbeschwerdeschrift nicht beurteilen läßt, ob die angegriffenen Entscheidungen auf der behaupteten unzureichenden Kenntnisnahme beruhen (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]; 79, 80 [83]; st. Rspr.). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 26.06.1990 - 2 BvR 304/90
Dann aber könnte die Abweisung seiner Asylklage nur dann sein Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG verletzen, wenn ihm im Fall einer Rückkehr nach Pakistan dort auf absehbare Zeit politische Verfolgung droht (vgl. BVerfGE 80, 315 [344 ff., 345 f.]).