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   BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85   

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https://dejure.org/1991,6
BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 (https://dejure.org/1991,6)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 (https://dejure.org/1991,6)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 (https://dejure.org/1991,6)
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Aussperrung

Art. 9 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG, Rechtsfortbildung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • DFR

    Aussperrung

  • openjur.de

    Aussperrung

  • Wolters Kluwer

    Koalitionsfreiheit - Arbeitskampfmaßnahmen - Sicherstellung der Tarifautonomie - Aussperrung - Abwehr von Teil- und Schwerpunktstreiks - Verhandlungsparität

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Umfang der Koalitionsfreiheit - Verhandlungsparität

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtmäßigkeit einer Aussperrung

  • Techniker Krankenkasse
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3, 20 Abs. 3
    Arbeitskampf: Zulässigkeit der suspendierenden Abwehraussperrung - Rechtmäßigkeit der Entwicklung von Grundsätzen des Arbeitskampfrechts durch das BAG

  • sturmrechtsanwaelte.de PDF

    Koalitionsfreiheit; Arbeitskampfmaßnahmen; Sicherstellung der Tarifautonomie; Aussperrung; Abwehr von Teil- und Schwerpunktstreiks; Verhandlungsparität

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitskampfes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzumfang des Art. 9 Abs. 3 - Arbeitskampf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Koalitionsfreiheit - Arbeitskampf - Tarifverträge - Grundrechtsschutz - Kampfparität

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 212
  • NJW 1991, 2549
  • MDR 1991, 875
  • NVwZ 1991, 1072 (Ls.)
  • NZA 1991, 809
  • WM 1991, 1435
  • BB 1991, 1565
  • BB 1992, 426
  • DB 1991, 1678
  • afp 1991, 613
 
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Wird zitiert von ... (387)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dieser Kernbereich umfasst die fortwährende Organisationsautonomie, das heißt die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ), nicht hingegen bloße vereinszweckrealisierende Tätigkeiten jenseits von Handlungen zur Entstehung und zur Erhaltung des Bestands einer Vereinigung (vgl. BVerfGE 70, 1 ; 84, 212 ; 149, 160 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Es bedarf daher weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwieweit im Einzelnen das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte (vgl. etwa BGHZ 23, 157 ; 45, 150 ; 48, 58 ; 133, 265 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 -, NJW 1983, S. 1810 ; Beschluss vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 -, NVwZ 1993, S. 63 ; BVerwGE 121, 382 ; 143, 249 ) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 51, 193 ; 58, 300 ; 66, 116 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 87, 363 ; 96, 375 ; 105, 252 ; 123, 186 ).
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Dem kann etwa entgegenstehen, dass die frühere Rechtsprechung auf so erhebliche Kritik gestoßen ist, dass der unveränderte Fortbestand dieser Rechtsprechung nicht gesichert erscheinen konnte (vgl. BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - Rn. 43, BVerfGE 84, 212) .
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