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   BVerfG, 26.06.1991 - 2 BvR 427/91   

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BVerfG, 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 (https://dejure.org/1991,6200)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 (https://dejure.org/1991,6200)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 2 BvR 427/91 (https://dejure.org/1991,6200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung der Asylerheblichkeit einer drohenden Strafverfolgung - LTTE in Sri Lanka

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 2 BvR 427/91
    Ob eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende staatliche Maßnahme vorliegt, bestimmt sich nämlich nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgers, sondern ist nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]).

    Zwar kann ungeachtet der Tatsache, daß auch die betätigte politische Überzeugung im Schutzbereich des Asylgrundrechts liegt, politische Verfolgung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsgüterschutzes zu verneinen sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [337 f.]).

    Das Verwaltungsgericht hat jedoch keine Feststellungen dazu getroffen, ob dem Beschwerdeführer wegen des politischen Hintergrunds besonders harte Strafen drohen könnten (vgl. BVerfGE 80, 315 [338]).

    Letztlich könnte eine Asylberechtigung des Beschwerdeführers zwar wegen der Grenze, die das Asylrecht bei der Unterstützung terroristischer Aktivitäten auch im Vorfeld zieht, zu verneinen sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [339]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 2 BvR 427/91
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begnügt sich das Verwaltungsgericht zwar nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" des Bundesamts im Sinne einer summarischen Prüfung, sondern geht davon aus, daß die Frage der Offensichtlichkeit - wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren - erschöpfend zu klären ist (vgl. BVerfGE 67, 43 [62]).

    Diese Kriterien sind auf die Offensichtlichkeitsprüfung, die im Rahmen des Eilverfahrens gemäß §§ 11 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 AsylVfG von den Gerichten aufgrund einer eigenständigen Beurteilung vorzunehmen ist, ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGE 67, 43 [56]).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 2 BvR 427/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung der in § 32 Abs. 6 AsylVfG getroffenen Regelung über die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 26.06.1991 - 2 BvR 427/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Prüfung der in § 32 Abs. 6 AsylVfG getroffenen Regelung über die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet den Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).
  • VG Sigmaringen, 02.08.2016 - A 4 K 2771/16

    Ablehnung eines Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" bei sicherem

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1979 - 1 B 24/79 -, Buchholz 402.24, § 34 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.1983 - A 12 S 736/83 -, juris) dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 -, juris; Beschluss vom 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 ff.).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2018 - A 1 K 7863/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Europarechtswidrigkeit; einstweiliger

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1979 - 1 B 24.79 -, Buchholz 402.24, § 34 Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.1983 - A 12 S 736/83 -, juris) dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 -, juris; Beschluss vom 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 ff.).
  • VG Sigmaringen, 31.08.2005 - A 7 K 10430/05

    Zur Gefährdungslage ethnischer Minderheiten im Kosovo

    Dies ist dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung dieser Hauptsacheklage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 - InfAuslR 91, 360 und Beschluss v. 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 - InfAuslR 1992, 300 ff.).
  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1979 - 1 B 24/79 - Buchholz 402.24, § 34 Nr. 1; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.08.1983 - A 12 S 736/83 - Ls. in juris) dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfG, Beschluss vom 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 - InfAuslR 1991, 360 und BVerfG, Beschluss vom 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 - InfAuslR 1992, 300 ff.).
  • VG Sigmaringen, 22.01.2013 - A 7 K 3838/12
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss v. 01.03.1979 - 1 B 24/79 - Buchholz 402.24, § 34 Nr. 1 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.08.1983 - A 12 S 736/83 -) dann der Fall, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.06.1991 - 2 BvR 427/91 - InfAusIR 1991, 360 und BVerfG, Beschluss v. 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 - InfAusIR 1992, 300 ff.).
  • VG Sigmaringen, 07.07.1998 - A 7 K 11153/98

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Durchführung eines

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