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   BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11   

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BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11 (https://dejure.org/2012,22070)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11 (https://dejure.org/2012,22070)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 (https://dejure.org/2012,22070)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender Berücksichtigung entscheidungsrelevanten Parteivorbringens - unterlassene Abhilfe im Anhörungsrügeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender Berücksichtigung entscheidungsrelevanten Parteivorbringens - unterlassene Abhilfe im Anhörungsrügeverfahren - teilweise Unzulässigkeit aufgrund ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender Berücksichtigung entscheidungsrelevanten Parteivorbringens - unterlassene Abhilfe im Anhörungsrügeverfahren - teilweise Unzulässigkeit aufgrund ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung an der Erstellung einer Abfindungsbilanz bei Betreiben einer gemeinschaftlichen Arztpraxis

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender Berücksichtigung entscheidungsrelevanten Parteivorbringens - unterlassene Abhilfe im Anhörungsrügeverfahren - teilweise Unzulässigkeit aufgrund ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 734
    Mitwirkung an der Erstellung einer Abfindungsbilanz bei Betreiben einer gemeinschaftlichen Arztpraxis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lücken im Partnervertrag führen zu Streit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    Ein vom Bundesverfassungsgericht festzustellender Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, FamRZ 2012, S. 185 ).

    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet insbesondere auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet insbesondere auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet insbesondere auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet insbesondere auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.01.1993 - 1 BvR 1433/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    Insoweit rechtfertigt insbesondere die Anhörung des Gegners im Termin nicht das Übergehen eines erheblichen Beweisangebotes (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1993 - 1 BvR 1433/92 -, juris Rn. 8).

    Eine persönliche Anhörung des Klägers wäre insoweit nicht ausreichend gewesen und hätte insbesondere - wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich entschieden hat - das Übergehen von Beweisanträgen nicht rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1993 - 1 BvR 1433/92 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung gebietet insbesondere auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BGH, 19.05.1958 - II ZR 53/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Mai 1958 - II ZR 53/57 -, MDR 1958, S. 584) sei in besonderen Ausnahmefällen ein derartiger Anspruch zu bilanzieren, wenn sich ein Gesellschafter aufgrund tatsächlich gegebener Umstände den entscheidenden Vermögenswert der Gesellschaft ohne Gegenwert nutzbar mache, an dessen Verwertung der andere Gesellschafter aufgrund der gleichen Tatumstände gehindert sei.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 1 ; 60, 305 ; 62, 249 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ); der Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch verletzt, wenn die Nichtberücksichtigung von Vortrag oder von Beweisanträgen im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 250 ; 65, 305 ; 69, 141 ; BVerfGK 12, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 26.08.2009 - 1 BvR 2111/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Revision

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Zwar verbietet es Art. 103 Abs. 1 GG den Gerichten nicht, Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt zu lassen, doch verstößt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr., vgl. BVerfG 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 - Rn. 32; 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 - Rn. 15) .
  • BGH, 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

    Antragstellung durch Bezugnahme auf die Klageschrift; Urteilsergänzung bei

    Die Nichtberücksichtigung erheblichen Vortrags verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 143 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11, juris Rn. 32; vom 6. Mai 2015 - 1 BvR 2724/14, JZ 2015, 1053 Rn. 8; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Als Prozessgrundrecht soll Art. 103 Abs. 1 GG sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung wesentlicher Sachvortrags haben (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 26.6.2012 - 2 BvR 1013/11 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.12.2011 - A 9 S 2939/11 - AuAS 2012, 45).
  • BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 1797/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Schadensersatzpflicht wegen unerlaubten

    Vielmehr war der Umfang der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers zu diesem Zeitpunkt offenkundig klärungsbedürftig (vgl. einerseits LG Braunschweig, Urteil vom 1. Juli 2015 - 9 S 433/14, 9 S 433/14 -, juris, Rn. 38; AG Bielefeld, Urteil vom 6. März 2014 - 42 C 368/13 -, juris, Rn. 12 f.; AG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2014 - 161 C 145/14 -, juris, Rn. 20; LG Hannover, Urteil vom 15. August 2014 - 18 S 13/14 -, juris, Rn. 6 ff.; AG Charlottenburg, Urteil vom 30. September 2014 - 225 C 112/14 -, juris, Rn. 14 f.; LG Frankenthal, Urteil vom 30. September 2014 - 6 O 518/13 -, juris, Rn. 28 f.; AG Düsseldorf, Urteil vom 25. November 2014 - 57 C 1312/14 -, juris, Rn. 14; LG Potsdam, Urteil vom 8. Januar 2015 - 2 O 252/14 -, juris, Rn. 27 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 W 47/13 -, juris, Rn. 9 f.; vgl. andererseits LG München I, Urteil vom 9. Juli 2014 - 21 S 26548/13 -, juris, Rn. 15; LG München I, Urteil vom 5. September 2014 - 21 S 24208/13 -, juris, Rn. 30 f.; AG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2014 - 57 C 15659/13 -, juris, Rn. 23) und klärungsfähig (vgl. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris, Rn. 40; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 22).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13

    Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot;

    Eine Verletzung dieser Pflicht ist anzunehmen, wenn das Gericht in den Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des nicht offensichtlich unsubstantiierten Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die - auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts - für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (Beschluss vom 25. Januar 2013, a. a. O.; BVerfGE 86, 133, 146); oder wenn die Nichtberücksichtigung bzw. Zurückweisung von Vorbringen oder von Beweisanträgen im jeweils anzuwendenden Prozessrecht keine Stütze mehr findet und sich hierin eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Gehörsgrundrechts manifestiert (vgl. Beschluss vom 13. April 2012 - VfGBbg 43/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, zitiert nach juris Rn. 32).
  • BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten

    Der Umfang der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers war zu diesem Zeitpunkt vielmehr offenkundig grundsätzlich klärungsbedürftig (vgl. einerseits LG Braunschweig, Urteil vom 1. Juli 2015 - 9 S 433/14, 9 S 433/14 -, juris, Rn. 38; AG Bielefeld, Urteil vom 6. März 2014 - 42 C 368/13 -, juris, Rn. 12 f.; AG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2014 - 161 C 145/14 -, juris, Rn. 20; LG Hannover, Urteil vom 15. August 2014 - 18 S 13/14 -, juris, Rn. 6 ff.; AG Charlottenburg, Urteil vom 30. September 2014 - 225 C 112/14 -, juris, Rn. 14 f.; LG Frankenthal, Urteil vom 30. September 2014 - 6 O 518/13 -, juris, Rn. 28 f.; AG Düsseldorf, Urteil vom 25. November 2014 - 57 C 1312/14 -, juris, Rn. 14; LG Potsdam, Urteil vom 8. Januar 2015 - 2 O 252/14 -, juris, Rn. 27 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 W 47/13 -, juris, Rn. 9 f.; vgl. andererseits LG München I, Urteil vom 9. Juli 2014 - 21 S 26548/13 -, juris, Rn. 15; LG München I, Urteil vom 5. September 2014 - 21 S 24208/13 -, juris, Rn. 30 f.; AG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juli 2014 - 57 C 15659/13 -, juris, Rn. 23) und klärungsfähig (vgl. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris, Rn. 40; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2053/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Das angegriffene Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Juni 2014 verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil es die Revision mit der Begründung nicht zugelassen hat, die Rechtsprechung zum Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung eines unberechtigt erhobenen Darlehensbearbeitungsentgelts sei gefestigt, und es die maßgebliche Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dadurch in unhaltbarer Weise gehandhabt hat (vgl. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 40; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15

    Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung

    Zwar bewirkt die Ablehnung von Beweisanträgen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn die Zurückweisung im Prozessrecht keine ausreichende Stütze findet (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Urteil vom 29. November 1983 - 1 BvR 1313/82 - BVerfGE 65, 305 ; Kammerbeschluss vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Eine Heilung tritt nämlich jedenfalls dann nicht ein, wenn der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss seinerseits Verfassungsrecht verletzt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 - und 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Eine Nachholung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Entscheidung über die Anhörungsrüge ihrerseits Verfassungsrecht verletzt (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 147/12 - Rn. 24; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 BvR 2446/09 -, juris Rn. 14 und vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris Rn. 37).
  • VerfG Brandenburg, 25.01.2013 - VfGBbg 16/12

    Recht auf rechtliches Gehör; Berücksichtigung des Parteivorbringens in seinem

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 8/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

  • BVerwG, 20.08.2012 - 3 PKH 2.12

    Berufliche Rehabilitierung; Aufstiegsschaden; Gehörsverletzung

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 106/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 10/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.07.2012 - 10 N 53.12

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Verletzung der gerichtlichen

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