Rechtsprechung
BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Beschränkte Portabilität der Altersrückstellungen für Altverträge in der privaten Krankenversicherung (§ 204 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b VVG 2008) verfassungsrechtlich unbedenklich - Beschränkung auf Fälle des Wechsels in den Basistarif einer anderen Versicherung verletzt ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 204 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b VVG 2008
Nichtannahmebeschluss: Beschränkte Portabilität der Altersrückstellungen für Altverträge in der privaten Krankenversicherung (§ 204 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b VVG 2008) verfassungsrechtlich unbedenklich - Beschränkung auf Fälle des Wechsels in den Basistarif einer anderen ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend den Voraussetzungen der Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel eines privat krankenversicherten Versicherungsnehmers zu einem anderen privaten Krankenversicherer; Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung von wechselwilligen ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Beschränkte Portabilität der Altersrückstellungen für Altverträge in der privaten Krankenversicherung (§ 204 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b VVG 2008) verfassungsrechtlich unbedenklich - Beschränkung auf Fälle des Wechsels in den Basistarif einer anderen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend den Voraussetzungen der Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel eines privat krankenversicherten Versicherungsnehmers zu einem anderen privaten Krankenversicherer; Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung von wechselwilligen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschränkte Portabilität von Alterungsrückstellungen bei Wechsel in den Volltarif eines anderen Krankenversicherers ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Übertragung der Altersrückstellung bei Altverträgen
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 15.07.2010 - 4 O 2299/09
- OLG Braunschweig, 29.06.2011 - 3 U 121/10
- BGH, 24.10.2012 - IV ZR 143/11
- BGH, 06.03.2013 - IV ZR 143/11
- BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
a) Die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung fallen nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, weil ihnen nicht der Charakter eines konkreten, dem Inhaber nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts zugeordneten Eigentumsrechts zukommt (so BVerfGE 123, 186 ).Sie fördert die Kundenorientierung der Versicherungen, führt zu mehr Vertragsparität und stärkt die Selbstbestimmung der gegenüber den Versicherern strukturell benachteiligten Versicherungsnehmer in einer den Unternehmen zumutbaren Weise (vgl. BVerfGE 123, 186 ; insbesondere 257).
Dennoch wird ungeachtet der nicht wesentlich verbesserten Wechseloptionen der Versicherungsnehmer durch § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b VVG eine wettbewerbliche Situation geschaffen, weil es die Unternehmen zwingt, ihren Kunden die Vorteile eines Verbleibs im eigenen Unternehmen zu verdeutlichen und ihnen gegebenenfalls neue Vertragsoptionen aufzuzeigen (vgl. BVerfGE 123, 186 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ).Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Er gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ). - BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ; stRspr). - BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ). - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Anderenfalls würde das Bundesverfassungsgericht der rechtspolitischen Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers vorgreifen (vgl. BVerfGE 112, 164 ). - BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
Auszug aus BVerfG, 26.06.2013 - 1 BvR 1148/13
Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
- SG Nürnberg, 13.07.2015 - S 11 KR 538/14
Krankenversicherung
Art. 14 Grundgesetz (GG) schützt das Eigentum, d. h. alle konkreten, vermögenswerten Rechtspositionen, die dem Einzelnen als Ausschließlichkeitsrechte zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet sind (siehe hierzu z. B. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26.06.2013, 1 BvR 1148/13; BVerfG, Urteil vom 16.07.1985, 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023/83, 1 BvR 1227/84).