Rechtsprechung
   BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23911
BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14 (https://dejure.org/2014,23911)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14 (https://dejure.org/2014,23911)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 1170/14 (https://dejure.org/2014,23911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 48 Abs 2 FamFG, § 580 Nr 8 ZPO
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahrens als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahrens als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahrens als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Zwar dürfte unter Berücksichtigung der Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und der Dauer des sich daran aufgrund einer möglichen Zurückweisung anschließenden fachgerichtlichen Verfahrens ein nicht völlig unerheblicher Zeitraum vergehen, bis das Umgangsverfahren möglicherweise seinen Fortgang finden kann (vgl. BVerfGK 4, 339 ).

    Indes liegen die Dinge im vorliegenden Fall anders als im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Dezember 2004 (BVerfGK 4, 339 ff.), auf den der Beschwerdeführer sich bezieht.

    Dort hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuvor entschieden, dem dortigen Beschwerdeführer müsse der Umgang mit seinem Kind gewährt werden (vgl. BVerfGK 4, 339 ); zudem war im fachgerichtlichen Verfahren bereits hinreichend geklärt, dass die Voraussetzungen des Umgangsrechts vorliegen und wie dieses wahrzunehmen ist.

    Als Nachteile, die der Beschwerdeführer durch die Ablehnung seines Antrags erleiden kann, sind die Verfahrensverzögerung bis zu einem etwaigen Fortgang des Umgangsverfahrens von etwa sechs Monaten (vgl. BVerfGK 4, 339 ) sowie die von ihm behauptete Präjudizierung der Entscheidung über die Dienlichkeit eines Umgangsrechts für das Kindeswohl durch den weiteren Zeitablauf in Rechnung zu stellen.

  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Auf die Individualbeschwerde des Beschwerdeführers stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass Art. 8 EMRK verletzt sei (EGMR, S. v. Deutschland, Urteil vom 15. September 2011, Nr. 17080/07, NJW 2012, S. 2781 ff.).

    Im vorliegenden Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Konventionsverstoß lediglich darin erkannt, "dass die deutschen Gerichte bei ihrer Entscheidung (...) in keiner Weise geprüft [haben], ob der Umgang zwischen dem Kind und dem Beschwerdeführer unter den besonderen Umständen des Falls dem Wohl des Kindes dienen würde" (EGMR, S. v. Deutschland, Urteil vom 15. September 2011, Nr. 17080/07, Rn. 104, NJW 2012, S. 2781 ).

  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr).

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ).

  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr).

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ).

  • BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13

    Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Auf die vom Oberlandesgericht zugelassene Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin und ihres Ehemannes hob der Bundesgerichtshof den Beschluss des Oberlandesgerichts auf und wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Umgangsrechtsverfahrens zurück (BGH, Beschluss vom 19. März 2014 - XII ZB 511/13 -, FamRZ 2014, S. 927 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2013 - 2 UF 23/12

    Zum Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Das Oberlandesgericht gab dem Restitutionsantrag mit einem Zwischenbeschluss statt, hob den Beschluss vom 9. Februar 2006 auf und nahm das Verfahren wieder auf (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. August 2013 - 2 UF 23/12 -, FamRZ 2014, S. 682 ff.).
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12

    Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ).
  • BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58

    Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ).
  • BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62

    Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen -

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
    Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ).
  • BVerfG, 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06

    Keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG und des Rechts aus Art 6

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

  • BVerfG, 10.08.2004 - 2 BvQ 34/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (keine Vorwegnahme

  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05

    Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Einstweilige Anordnungen können zudem nur dazu dienen, eine vorläufige Regelung zu treffen; sie dürfen die Hauptsacheentscheidung grundsätzlich nicht vorwegnehmen (vgl. VerfGH vom 19.7.1982 VerfGHE 35, 82/87; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21- juris Rn. 16; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 26.6.2014 - 2 BvR 1170/14 - juris Rn. 11; vom 6.7.2022 - 2 BvR 1139/22 - juris Rn. 4).

    Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist anzunehmen, wenn der beantragte Inhalt der einstweiligen Anordnung und das Rechtsschutzziel in der Hauptsache, wenn nicht deckungsgleich, so doch zumindest vergleichbar sind, wenn also die stattgebende einstweilige Anordnung mit dem Zeitpunkt ihres Erlasses einen Zustand in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu verwirklichen erlaubt, der erst durch die zeitlich spätere Entscheidung in der Hauptsache hergestellt werden soll (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 26.6.2014 - 2 BvR 1170/14 - juris Rn. 10; vom 10.10.2017 BVerfGE 147, 39 Rn. 12; vom 8.5.2019 NJW 2019, 2077 Rn. 4).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Einstweilige Anordnungen können zudem nur dazu dienen, eine vorläufige Regelung zu treffen; sie dürfen die Hauptsacheentscheidung grundsätzlich nicht vorwegnehmen (vgl. VerfGH vom 19.7.1982 VerfGHE 35, 82/87; vom 6.5.2021 - Vf. 37-IVa-21 - juris Rn. 16; vom 30.3.2022 - Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14; vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 26.6.2014 - 2 BvR 1170/14 - juris Rn. 11; vom 6.7.2022 - 2 BvR 1139/22 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20

    Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission

    Zwar sind die ausgesprochene Untersagung einer Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission und die Feststellung der Verletzung der Rechte der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren kongruent (vgl. für das Verfahren vor dem BVerfG: BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 1170/14 -, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht