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   BVerfG, 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17   

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https://dejure.org/2017,21892
BVerfG, 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17 (https://dejure.org/2017,21892)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17 (https://dejure.org/2017,21892)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 2 BvR 1353/17 (https://dejure.org/2017,21892)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 4 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992
    Ablehnung eines eA-Antrags: Ablehnung subsidiären Schutzes gem § 4 Abs 1 S 1, S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) bzgl der Situation in Afghanistan als offensichtlich unbegründet bedarf auch dann gesonderter Begründung, wenn Asylantrag hinsichtlich individuellen ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet bezogen auf die Gewährung subsidiären Schutzes; Gewährung subsidiären Schutzes wegen ernsthafter individueller Bedrohung einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines eA-Antrags: Ablehnung subsidiären Schutzes gem § 4 Abs 1 S 1, S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) bzgl der Situation in Afghanistan als offensichtlich unbegründet bedarf auch dann gesonderter Begründung, wenn Asylantrag hinsichtlich individuellen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet bezogen auf die Gewährung subsidiären Schutzes; Gewährung subsidiären Schutzes wegen ernsthafter individueller Bedrohung einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet bezogen auf die Gewährung subsidiären Schutzes; Gewährung subsidiären Schutzes wegen ernsthafter individueller Bedrohung einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines eA-Antrags: Ablehnung subsidiären Schutzes gem § 4 Abs 1 S 1, S 2 Nr 3 AsylG (juris: AsylVfG 1992) bzgl der Situation in Afghanistan als offensichtlich unbegründet bedarf auch dann gesonderter Begründung, wenn Asylantrag hinsichtlich individuellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 349/97

    Nichtannahme aus prozessualen Gründen einer Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17
    Denn insoweit geht es um allgemeine Gründe für das Schutzersuchen einer aus Afghanistan stammenden Zivilperson, die nicht mit dem individuellen Vortrag des Beschwerdeführers zusammenhängen (zu dieser Unterscheidung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 349/97 -, Juris, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Denn soweit diese Bestimmungen eine individuelle Gefahr für Leben und Unversehrtheit des Betroffenen voraussetzen, beruht diese doch auf Gefahren, die in erster Linie in den allgemeinen Verhältnissen im Herkunftsland begründet sind und als solche keinen Zusammenhang mit den individuellen Verfolgungsgründen aufweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2017 - 2 BvR 1353/17 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.09.2017 - 1 BvR 1979/17

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung, da keine

    Diese gehört zu dem im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtsweg, ist auch im Eilrechtsschutzverfahren statthaft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2017 - 2 BvR 1353/17 -, juris, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1226/09 -, juris, Rn. 4) und wäre nach dem Vortrag der Beschwerdeführer nicht offensichtlich aussichtslos gewesen.
  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 20 NE 20.1360

    Anhörungsrüge im Eilverfahren gegen Bayerische Coronaschutzverordnung

    Die Anhörungsrüge ist ungeachtet § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren statthaft (vgl. BVerfG, B.v. 26.6.2017 - 2 BvR 1353/17 - juris Rn. 1; B.v. 27.9.2017 - 1 BvR 1979/17 - juris Rn. 2 zu § 321a ZPO; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 9).
  • BVerfG, 16.07.2020 - 2 BvQ 12/20

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Ihre Begründung wird weder in formeller noch in materieller Hinsicht den Anforderungen gerecht, die das Bundesverfassungsgericht für die gerichtliche Bestätigung einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffenen Offensichtlichkeitsentscheidung aufgestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 - speziell zum subsidiären Schutz bei afghanischen Asylsuchenden: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2017 - 2 BvR 1353/17 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 8 L 149/21
    Die Kammer hat aus folgenden Gründen durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Offensichtlichkeitsurteils auf der Grundlage von § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG: Das Offensichtlichkeitsurteil und damit auch dessen gerichtliche Überprüfung muss den gesamten Asylantrag erfassen, also gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AsylG den Antrag auf Asylanerkennung, den Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und den Antrag auf subsidiären Schutz (vgl. insbesondere zur Einbeziehung des subsidiären Schutzes BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 BvR 1353/17 -, juris Rn. 2) .
  • VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21

    Anforderungen an die Begründung eines abgelehnten Asylantrages als offensichtlich

    Erwägungen zur offensichtlichen Unbegründetheit des individuellen Vorbringens rechtfertigen es daher nicht ohne Weiteres, den Asylantrag auch im Hinblick auf die Gewährung subsidiären Schutzes z.B. nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nicht lediglich als "einfach" unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abzulehnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2017 - 2 BvR 1353/17 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 19.05.2017 - A 2 K 429/16
    Juni 2 0 1 7 - 2 BvR 1353/17 - , Juris m.w.N.).
  • VG Köln, 04.01.2021 - 14 L 2416/20
    BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 BvR 1353/17 -, juris Rn. 2.
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