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   BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95 (1)   

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BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95 (1) (https://dejure.org/2005,43)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 1 BvR 80/95 (1) (https://dejure.org/2005,43)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 (1) (https://dejure.org/2005,43)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Schutzanforderungen aus GG Art 2 Abs 1 und Art 14 Abs 1 für gesetzliche Regelungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung - Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei der Ermittlung des Schlussüberschusses

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 25 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Errechnung der Überschussbeteiligung; Beeinträchtigung der Privatautonomie durch die gesetzlichen Regelungen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung; Erkennbarkeit der in die Überschussberechnung eingehenden ...

  • versicherung-recht.de

    Art. 2, 14 GG

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 14
    Für die kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung hat der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Schlussüberschusses eine angemessene Berücksichtigung der durch die Prämienzahlungen geschaffenen Vermögenswerte vorzusehen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Anforderungen an die Auszahlung von Überschüssen in der Kapitallebensversicherung im Hinblick auf die Eigentumsgarantie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei der Ermittlung des Schlussüberschusses

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lebensversicherungen und die Überschussbeteiligung

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Bestandsübertragung von Lebensversicherungen und Überschussbeteiligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lebensversicherungen und die Überschussbeteiligung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Versicherte in einer Lebensversicherung müssen an Überschüssen beteiligt werden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei Ermittlung des Schlussüberschusses

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 2, 14; ALB 1977 § 16; VAG a. F. §§ 10a, 56, 81c; VVG § 3, 165, 167
    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von stillen Reserven bei Berechnung der Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen ("Gothaer")

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Schutzpflicht des Gesetzgebers gegenüber Versicherten bzgl. Überschussbeteiligungen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung - Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei der Ermittlung des Schlussüberschusses

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Kapitallebensversicherer zu mehr Transparenz verpflichtet

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Schutzpflicht des Gesetzgebers gegenüber Versicherten bzgl. Überschussbeteiligungen -

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zum Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei der Ermittlung des Schlußüberschusses

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.7.2005)

    Karlsruhe stärkt Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen // Stille Reserven müssen teilweise ausgeschüttet werden

Besprechungen u.ä. (7)

  • nomos.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Privatautonome Interessenwahrnehmung und Schutzpflichten des Staates

  • nomos.de PDF, S. 25 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, Verfassungsbeschwerde

  • nomos.de PDF, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Beteiligung der Lebensversicherten an den stillen Reserven

  • nomos.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anwartschaft auf Überschussbeteiligung in der kapitalbildenden Lebensversicherung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kapitallebensversicherung; Überschussbeteiligung; Bestandsübertragung

  • prettl.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesverfassungsgericht zur kapitalbildenden Lebensversicherung: Pyrrhussiege für die Versicherten? (RA Michael P. Sailer)

  • dr-schulte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kapitalbildende Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 73
  • NJW 2005, 2376
  • ZIP 1995, 33
  • MDR 2005, 1405
  • VersR 2005, 1127
  • WM 2005, 1515
  • DVBl 2005, 1274 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Ferner haben sie auf mögliche weitere Veränderungen verwiesen, die zur Zeit diskutiert würden oder sich schon im Stadium der Umsetzung befänden (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96).

    Der verfassungsrechtliche Schutz der Privatautonomie durch Art. 2 Abs. 1 GG kann dann zu einer Pflicht des Gesetzgebers führen, für eine rechtliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses der davon betroffenen Vertragsparteien zu sorgen, die ihren Belangen hinreichend Rechnung trägt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 1 a).

    b) Bezieht sich das durch gesetzgeberisches Handeln auszugleichende Defizit privatautonomer Interessendurchsetzung auf eine Position, die objektivrechtlich auch vom Schutz der Eigentumsgarantie erfasst wird, folgt die gesetzgeberische Schutzpflicht zugleich aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 1 b).

    Diese Schutzpflicht fordert insbesondere Sicherungen dafür, dass die durch Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer beim Versicherer geschaffenen Vermögenswerte als Quellen für die Erwirtschaftung von Überschüssen erhalten bleiben und den Versicherten im Fall von Bestandsübertragungen in gleichem Umfang zugute kommen wie ohne Austausch des Schuldners (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 1 und 2).

    Der objektivrechtliche Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG erstreckt sich auf die Sicherung des zunächst nur dem Grunde nach bestehenden, während der Laufzeit des Vertrags zu konkretisierenden und zu realisierenden Anspruchs auf Überschussbeteiligung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 1 b aa ).

    Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 86, 288 ; 108, 52 ; 110, 33 ) ist auch bei der Erfüllung von Schutzaufträgen zu beachten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 3 a).

    Die Kündigung ist regelmäßig mit erheblichen Nachteilen verbunden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 1 a bb ).

    Die aufsichtliche Tätigkeit orientiert sich in verschiedenen Zusammenhängen jeweils an gleich formulierten Maßstäben, die sich an den Belangen der Versicherten in ihrer Gesamtheit und an der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Versicherungswesens ausrichten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 2 b bb ).

    Er schließt nicht aus, dass rechtlich schutzwürdige Belange des einzelnen Versicherten unberücksichtigt bleiben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 2 b bb).

    Eine allgemein auf die Belange der Versicherten bezogene Generalklausel reicht für diese Prüfung ebenso wenig aus wie für die Klärung, ob Vermögenswerte aus Anlass einer Bestandsübertragung der Überschussbeteiligung entzogen worden sind (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96).

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93 -,.

    Der Bundesgerichtshof wies die Revision mit dem durch die Verfassungsbeschwerde ebenfalls angegriffenen Urteil zurück (BGHZ 128, 54).

    Dabei betont insbesondere der Bundesgerichtshof ausdrücklich, dass der Geschäftsplan ebenso wie die geschäftsplanmäßige Erklärung auf öffentlichem Recht beruhe und das bürgerlichrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und den einzelnen Versicherten vorliegend nicht berühre und deshalb auch nicht Gegenstand des zivilgerichtlichen Verfahrens sei (vgl. BGHZ 128, 54 ).

    Im Übrigen sei das Fehlen von Regelungen über die Feststellung des Überschusses nicht als eine Benachteiligung anzusehen, die den Vertragszweck gefährde; denn an einem willkürlichen Handeln werde der Versicherer schon durch die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben gehindert (vgl. BGHZ 128, 54 ).

    Wie der Bundesgerichtshof in der angegriffenen Entscheidung feststellt (vgl. BGHZ 128, 54 ), ist der hier maßgebende Begriff des Überschusses rechtlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht definiert.

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Der zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 103, 89 ).

    Dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen oder mehrere Vertragsteile die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ).

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Privatautonomie setzt voraus, dass die Bedingungen der Selbstbestimmung des Einzelnen auch tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerfGE 81, 242 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 86, 288 ; 108, 52 ; 110, 33 ) ist auch bei der Erfüllung von Schutzaufträgen zu beachten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 3 a).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 86, 288 ; 108, 52 ; 110, 33 ) ist auch bei der Erfüllung von Schutzaufträgen zu beachten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 3 a).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 86, 288 ; 108, 52 ; 110, 33 ) ist auch bei der Erfüllung von Schutzaufträgen zu beachten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26. Juli 2005, 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96, C I 3 a).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Dann ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen oder mehrere Vertragsteile die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Dementsprechend ging das Bundesaufsichtsamt bei der Genehmigung von Geschäftsplänen in Übereinstimmung mit den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäben davon aus, dass die Belange der Versicherten nur dann nicht ausreichend gewahrt sind, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (vgl. BVerwGE 82, 303 ; 95, 25 ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95
    Die eigenbestimmte Gestaltung von Rechtsverhältnissen ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 72, 155 ; stRspr), die ihre Grenzen allerdings in der Entfaltungsfreiheit anderer findet.
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87

    Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • LG Darmstadt, 03.05.1991 - 1 O 5/91

    Grenzen der Ansprüche des VN wegen der Gewinnverwendung

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 306 [juris Rn. 21]; vgl. auch BVerfG VersR 2005, 1109, 1117 f. [juris Rn. 131 ff.] und VersR 2005, 1127, 1130 f. [juris Rn. 59 ff.]).
  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17

    Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2005, 2376, 2378 = BVerfGE 114, 73, 89 ff.; r+s 2017, 255 Rn. 22) ist der Gesetzgeber durch die in Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG enthaltenen objektiv rechtlichen Schutzaufträge verpflichtet, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Versicherten einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung an den durch die Prämienzahlung geschaffenen Vermögenswerten bei der Ermittlung des Schlussüberschusses angemessen beteiligt werden.

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Normen verlangen auch Vorgaben dafür, ob und wie weit stille Reserven bei der Berechnung des Rohüberschusses zu berücksichtigen sind und Querverrechnungen den Schlussüberschuss verringern dürfen (BVerfG NJW 2005, 2376, 2378 = BVerfGE 114, 73, 91 f.; r+s 2017, 255 Rn. 23).

    Hierbei sind die dem Gesetzgeber zukommenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielräume zu beachten (vgl. BVerfGE 114, 73 [juris Rn. 95]).

    Dies widerspräche dem für das Versicherungsrecht typischen Grundgedanken einer Risikogemeinschaft und damit des Ausgleichs der verschiedenen, weder im Zeitablauf noch hinsichtlich des Gegenstands stets identischen Interessen der Beteiligten (NJW 2005, 2376, 2381 = BVerfGE 114, 73 [juris Rn. 95]).

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Die Freiheit der Vertragsparteien, im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Gegenleistung nach ihren Vorstellungen auszuhandeln (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 114, 73 ), erfasst zwar auch Vermieter von Wohnraum, die zivilrechtlich nicht Eigentümer der Mietwohnungen sind und deswegen nicht bereits durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt werden.

    Betroffen ist darüber hinaus die Freiheit beider Mietvertragsparteien, die Miethöhe im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung nach eigenen Vorstellungen auszuhandeln (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 114, 73 ).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Die Rechtsordnung muss dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Juli 2005, VersR 2005, 1109, 1117 f. 1124 und VersR 2005, 1127, 1130 f.).

    Eine solche Lösung, die sich vorwiegend am Interesse dieser Versicherungsnehmer an der Optimierung der an sie auszukehrenden Leistungen orientiert, widerspräche dem für das Versicherungsrecht typischen Grundgedanken einer Risikogemeinschaft (vgl. BVerfG VersR 2005, 1127, 1134) und ist deshalb nicht sachgerecht.

    Das widerspräche dem für das Versicherungsrecht - und auch für die Lebensversicherung - typischen Gedanken einer Risikogemeinschaft und des Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen der Versicherungsnehmer (vgl. BVerfG VersR 2005, 1127, 1134).

  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 51/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Um verfassungsrechtlich unakzeptable Nachteile der Versicherungsnehmer hieraus zu vermeiden (zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Gesetzgeber vgl BVerfG Urteil vom 26.7.2005 - 1 BvR 80/95 - BVerfGE 114, 73; BVerfG Beschluss vom 15.2.2006 - 1 BvR 1317/96 - BVerfGK 7, 283) , sind sie an den durch die vorsichtige Prämienkalkulation mit geschaffenen Vermögenswerten der Versicherer angemessen zu beteiligen.
  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) führte der Gesetzgeber im Jahr 2008 neue Vorschriften über die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung ein.

    Der Beschwerdeführer greift mit seiner fristgerecht erhobenen Verfassungsbeschwerde die fachgerichtlichen Entscheidungen an und rügt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73):.

    Die zum 1. Januar 2008 eingeführten Regelungen des § 153 VVG erfüllten nicht die verfassungsrechtliche Schutzpflicht, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 ergebe (BVerfGE 114, 73).

    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) ein Schutz- und Kontrolldefizit bei der Ermittlung der Überschussbeteiligung erkannt und gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgestellt.

    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast sei verfassungsrechtlich geboten, wie sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) ergebe, wenn es Maßstäbe und Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung daraufhin fordere, ob die maßgebenden Vermögenswerte bei der Berechnung des Schlussüberschusses angemessen berücksichtigt worden seien.

    Die Verfassungsbeschwerde legt nicht hinreichend deutlich die Möglichkeit dar, dass vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) Verfassungsverstöße vorliegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) geklärt, dass die in Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG enthaltenen objektivrechtlichen Schutzaufträge den Gesetzgeber verpflichten, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Versicherten einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung an den durch die Prämienzahlung geschaffenen Vermögenswerten bei der Ermittlung des Schlussüberschusses angemessen beteiligt werden.

    Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet vorzusorgen, dass die durch die Prämienzahlungen im Rahmen der unternehmerischen Entscheidungen des Versicherers geschaffenen Vermögenswerte als Grundlage einer Schlussüberschussbeteiligung einsetzbar sind, soweit sie nicht durch vertragsgemäße Dispositionen, etwa für die Verrechnung mit Abschluss- und laufenden Verwaltungskosten und die Erbringung der vereinbarten Versicherungsleistungen, verbraucht worden sind (vgl. BVerfGE 114, 73 ; siehe zu den Schutzpflichten auch das weitere Urteil vom 26. Juli 2005, BVerfGE 114, 1 ).

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit und Klarheit der Normen verlangen auch Vorgaben dafür, ob und wie weit stille Reserven bei der Berechnung des Rohüberschusses zu berücksichtigen sind und Querverrechnungen den Schlussüberschuss verringern dürfen (vgl. BVerfGE 114, 73 ; siehe auch BVerfGK 7, 283 ).

    Für die damalige Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) entschieden, dass die Versicherten nach dem maßgebenden Recht keine hinreichende Möglichkeit hatten, ihre entsprechenden Belange durch eigenes Handeln und darauf bezogenen gerichtlichen Rechtsschutz effektiv zu verfolgen.

    Es fehlten insbesondere Vorkehrungen dafür, dass stille Reserven bei Vermögenswerten, die mit Hilfe der Prämienzahlungen der Versicherungsnehmer gebildet worden sind, bei der Berechnung des Rohüberschusses berücksichtigt und dass Querverrechnungen von Kosten, soweit sie den Schlussüberschuss verringern, begrenzt wurden (vgl. BVerfGE 114, 73 ).

    Durch zivilrechtlichen Rechtsschutz im Rahmen des Versicherungsvertragsrechts waren die Interessen der einzelnen Versicherten nicht wirkungsvoll gewahrt (vgl. BVerfGE 114, 73 ).

    Auch das Versicherungsaufsichtsrecht, auf dessen Kontrollmöglichkeiten die Zivilgerichte damals verwiesen hatten, wurde dem objektivrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG nicht gerecht (vgl. BVerfGE 114, 73 ; siehe auch BVerfGK 7, 283 ).

    Die Verfassungsbeschwerde legt nach diesen Maßstäben nicht hinreichend dar, dass die in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73) getroffenen gesetzlichen Regelungen und die angegriffenen Entscheidungen dem Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG gegenüber den Versicherten einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht gerecht würden.

    In der Mindestzuführungsverordnung ist für die Ergebnisquellen jeweils eine Mindestbeteiligung vorgeschrieben (vgl. § 4 Abs. 3, 4 und 5 MindZV a.F.; siehe auch Heiss, in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 153 Rn. 39); außerdem ist aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit einer Verrechnung zwischen den Ergebnisquellen begrenzt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 MindZV a.F.; siehe auch § 81c Abs. 3 Satz 2 VAG a.F.; BTDrucks 16/6518, S. 18 f.; zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben vgl. BVerfGE 114, 73 ).

    Mit der Einbeziehung der Bewertungsreserven in die Überschussbeteiligung gemäß § 153 VVG wollte der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Berücksichtigung stiller Reserven erfüllen (vgl. BTDrucks 16/3945, S. 96; siehe auch BVerfGE 114, 73 ).

    Allerdings werden die Zivilgerichte bei der zukünftigen Bestimmung des Umfangs und des Inhalts von Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der Überschussbeteiligung gemäß § 153 VVG zu berücksichtigen haben, dass die Effektivität des Grundrechtsschutzes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 (BVerfGE 114, 73 ) Maßstäbe und Möglichkeiten einer rechtlichen Überprüfung daraufhin fordert, ob die maßgebenden Vermögenswerte bei der Berechnung des Schlussüberschusses angemessen berücksichtigt worden sind.

    Denn im Versicherungsaufsichtsrecht besteht nach wie vor eine bloße Missstandsaufsicht, die nur die "ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten" gewährleistet, und keine Rechtmäßigkeitsaufsicht, die unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Versicherten erfolgt (vgl. § 294 Abs. 2 Satz 2 VAG bzw. § 81 Abs. 1 Satz 2 VAG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung); die Aufsichtsbehörde nimmt ihre Aufgaben gemäß § 294 Abs. 8 VAG (§ 81 Abs. 1 Satz 3 VAG a.F.) nur im öffentlichen Interesse wahr (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 O 479/09 -, juris, Rn. 30; Brömmelmeyer, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 42 Rn. 296; Heiss, in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 153 Rn. 35; siehe auch Laars, VAG, 3. Aufl. 2015, § 81 Rn. 5 f.; Wandt, VersR, 6. Aufl. 2016, Rn. 65 ff., 72, 107; Winter, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2013, § 153 Rn. 205, 208; zu den verfassungsrechtlichen Folgen BVerfGE 114, 73 ).

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Privatrechtswirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl.BVerfGE 84, 192 ff.) und der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Verträgen (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.; 103, 89 ff.; 114, 73 ff. ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet.

    Der in ihm zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt in der Regel auf einen sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl.BVerfGE 81, 242 ; 114, 73 ).

    Ist jedoch ersichtlich, dass in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl.BVerfGE 89, 214 ; 103, 89 ; 114, 1 ; 114, 73 ).

    Die Vertragsbedingungen der Versicherer sind praktisch nicht verhandelbar (vgl. - für die Lebensversicherung - BVerfGE 114, 73 ).

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich gehalten, im Rahmen seiner Schutzpflicht für eine angemessene Überschussbeteiligung zu sorgen, jedenfalls soweit eine Überschussbeteiligung vertraglich zugesagt ist (vgl. BVerfG 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 - zu C I 2 b ff. der Gründe, BVerfGE 114, 73) .
  • OLG Köln, 02.09.2016 - 20 U 201/15

    Formularmäßige Verteilung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung

    Zugrunde lag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 - 1 BvR 80/95 - (BVerfGE 114, 73), das ausgesprochen hatte, dass der Gesetzgeber durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet sei, hinreichende rechtliche Vorkehrungen dafür vorzusehen, dass bei der Ermittlung eines bei Vertragsende zuzuteilenden Schlussüberschusses die Vermögenswerte angemessen berücksichtigt werden, die durch die Prämienzahlungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung geschaffen worden sind.
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

    Zudem ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, wenn er diese umstrittene Problematik hätte entscheiden wollen, dies auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Normenklarheit (vgl. BVerfGE 114, 73, 91 f.) und die europarechtlichen Anforderungen an die Richtlinienumsetzung (vgl. EuGH, NJW 2001, 2244, 2245) im Gesetzestext hinreichend klar und bestimmt zum Ausdruck gebracht hätte.
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste

  • BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

  • LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06

    Entgeltumwandlung

  • LG Kassel, 08.05.2014 - 1 S 290/13

    Lebensversicherung - Schlussüberschüsse & Bewertungsreserven

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20

    Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07

    Zulässigkeit der Anschlussberufung

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 46/16

    Lebensversicherungen müssen Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen

  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

  • BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Rechtsprechung des BGH zum Begriff des

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost -

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 296/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch der Versicherten auf

  • BGH, 20.01.2021 - IV ZR 318/19

    Beteiligung eines Versicherungsnehmers mit einem höheren Anteil an den

  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung

  • AG Hildesheim, 28.04.2003 - 49 C 123/02

    Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 4 A 1661/14

    Pfandleiher müssen Pfandüberschüsse an den Staat abführen

  • OLG Nürnberg, 13.02.2018 - 3 U 169/17

    Unwirksamkeit von Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu so

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 240/98

    Keine Grundrechtsverletzung durch Abweisung eines Rückzahlungs- und

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10

    Allgemeine Versicherungsbedingungen: Transparenz von Klauseln in

  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08

    Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 1080/01

    Fehlende Beschwerdebefugnis eines Verbraucherschutzvereins bezüglich der

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • AG Düsseldorf, 11.08.2016 - 50 C 35/16

    Zahlungsanspruch auf eine höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven eines

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

  • OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle für eine Klausel zur

  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05

    Gewinnzuschlag bei Betriebsrente

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15

    § 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31a

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 8 U 191/11

    Europarechtskonformität der Befristung des Widerspruchsrechts gemäß §§ 5a VVG;

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • OLG München, 13.01.2017 - 25 U 4117/16

    Keine Festschreibung einer einmal erfolgten Mitteilung über die Höhe der

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2011 - 4 U 130/10

    Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers zur Vorbereitung von

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 258/03

    Wirksamkeit der Klauselersetzung im Treuhänderverfahren bei einem

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 69/08

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch auf Überschussbeteiligung

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04

    Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 94/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AVB

  • LG Dresden, 08.01.2014 - 8 O 109/13

    Versicherungsvertrag: Widerspruch nach kompletter Vertragsbeendigung

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2007 - 12 U 192/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Kürzung laufender Rentenleistungen wegen geringer

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 15/05

    Zulässigkeit der Erhebung von Notarabgaben

  • LG Aachen, 07.12.2006 - 2 S 367/02
  • BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Stuttgart, 31.01.2011 - 7 U 199/10

    Lebensversicherung: Widerruf eines bereits gekündigten Versicherungsvertrags;

  • LG Stuttgart, 05.10.2010 - 20 O 87/10

    Transparenz von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Kapitallebens- und

  • FG Hessen, 12.11.2018 - 5 K 1569/16

    § 17 Abs. 2 RennwLottG

  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 163/08

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Versicherten auf Zuteilung und Gutschrift von

  • OLG Köln, 25.06.2010 - 20 U 199/09

    Ansprüche des Versicherungsnehmers nach vorzeitiger Kündigung einer

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 160/08

    Auskunftsanspruch des Klägers über die von der Versorgungsanstalt des Bundes und

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 181/08

    Anspruch auf konkrete Gutschrift von Bonuspunkten als Rechtsschutzziel; Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 180/08

    Anspruch gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 68/08

    Anspruch auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten durch

  • LAG Düsseldorf, 07.02.2007 - 12 Sa 227/06

    Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 67/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten nach

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 206/08

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Versicherten auf Zuteilung und Gutschrift von

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 178/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung von Bonuspunkten sowie auf Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 83/08

    Auskunftsanspruch über erzielte Überschüsse der Versorgungsanstalt des Bundes und

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 80/08

    Anspruch auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten durch

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 174/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten im Zusatzversorgungssystem

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 165/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten bei rückwirkender

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 166/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten bei rückwirkender

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 78/08

    Anspruch eines Pflichtversicherten auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 227/08

    Auskunftsanspruch hinsichtlich erzielter Überschüsse der Versorgungsanstalt des

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 176/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung von Bonuspunkten sowie auf Auskunft

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 164/08

    Anspruch gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 177/08

    Anspruch eines bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 71/08

    Anspruch auf Auskunft über die Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten durch

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 175/08

    Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten aus einem privatrechtlichen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 90/08

    Anspruch auf Auskunft über in bestimmten Jahren erzielte Überschüsse für die

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 91/08

    Anspruch auf Auskunft über in bestimmten Jahren erzielte Überschüsse für die

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 179/08

    Anspruch eines Versicherten auf Zuteilung von Bonuspunkten sowie auf Auskunft

  • OLG Celle, 19.07.2007 - 8 U 8/07

    Auskunftspflichten eines Kapitallebensversicherers

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 182/08

    Auskunftsanspruch im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs gegen

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 168/08

    Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen auf

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 169/08

    Anspruch auf Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten im Zusatzversorgungssystem

  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

  • LG Aachen, 05.03.2010 - 9 O 560/09

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung auf Rückzahlung

  • OLG Hamm, 21.03.2012 - 20 U 189/11

    Rückerstattungsbegehren des Versicherungsnehmers geleisteter Prämien unter

  • BVerwG, 06.12.2019 - 8 B 57.19

    Zu Folgen des Ausscheidens aus einem Versorgungswerk

  • LG Siegen, 22.10.2013 - 8 O 86/13

    Rückzahlung von geleisteten Beiträgen einer fondsgebundenen

  • AG Warstein, 17.10.2012 - 3 C 161/12

    Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Übernahme der Abschlusskosten und

  • LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 479/09

    Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Auskunft über die Berechnung des auf seinen

  • AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06

    Privatversicherungsrecht

  • LG Köln, 30.01.2013 - 20 S 15/12

    Anspruch auf eine Überschussbeteiligung im Rahmen einer freiwilligen

  • LG Köln, 11.09.2008 - 37 O 553/08

    Voraussetzungen für einen auf Rückabwicklung gerichteten Schadensersatzanspruch

  • LG Magdeburg, 12.05.2015 - 11 O 194/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

  • LG Köln, 18.10.2006 - 26 S 24/05

    Auch nach dem Urteil des BVerfG VersR 2005, 1127 besteht kein Anspruch des VN auf

  • LG Köln, 30.01.2013 - 25 S 15/12
  • LG Magdeburg, 20.01.2015 - 11 O 776/14

    Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsprämien nach Widerruf des Vertrages,

  • AG Hamburg, 14.06.2006 - 6 C 676/05

    Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers auf

  • KG, 09.12.2008 - 6 U 95/08
  • AG Köln, 26.10.2005 - 112 C 268/05
  • AG Bitburg, 28.01.2009 - 6 C 170/09
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