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   BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2244/08   

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https://dejure.org/2010,25186
BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2244/08 (https://dejure.org/2010,25186)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2010 - 2 BvR 2244/08 (https://dejure.org/2010,25186)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2244/08 (https://dejure.org/2010,25186)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde bei fehlendem Nachweis einer Bevollmächtigung des die Klage einlegenden Vertreters des Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Nachweises der Bevollmächtigung gem § 22 Abs 2 BVerfGG unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels Nachweises der Bevollmächtigung gem § 22 Abs 2 BVerfGG unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 22 Abs. 2
    Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde bei fehlendem Nachweis einer Bevollmächtigung des die Klage einlegenden Vertreters des Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2244/08
    Die von dem Vertreter für die Beschwerdeführer eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG trotz Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nicht geführt hat (vgl. BVerfGE 62, 194 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 4 R 3235/14

    Rechtsbehelfsverfahren - Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs ohne

    Entsprechend geht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ebenfalls davon aus, dass es eine Frist setzen kann (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 - in juris, Rn. 7), nimmt aber Verfassungsbeschwerden auch dann mangels Vollmacht nicht zur Entscheidung an, wenn trotz Hinweis auf die fehlende Vollmacht eine ordnungsgemäße Vollmacht nicht vorgelegt wird, ohne hierfür offenbar durchweg eine Frist zu setzen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 - in juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2244/08 - in juris, Rn. 1).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Trotz Nachfrage des Verfassungsgerichtshofs hat der Verfahrensbevollmächtigte insofern den Nachweis ordnungsgemäßer Bevollmächtigung gem. § 20 Abs. 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - nicht erbracht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2244/08 - juris Rn. 1).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 60/10

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Insoweit ist der Nachweis ordnungsgemäßer Bevollmächtigung gemäß § 20 Abs. 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - nicht erbracht (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2244/08 -, juris Rn. 1).
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