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   BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90   

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BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90 (https://dejure.org/1991,1403)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1991 - 2 BvR 121/90 (https://dejure.org/1991,1403)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 (https://dejure.org/1991,1403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung eines ehemaligen Notars zu Schadensersatz aus seinem Privatvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg wegen Amtsverweigerung - Notar - Beschwerdebefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 359
  • DNotZ 1992, 56
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Dies bedeutet, daß den in ihrer Rechtsstellung Betroffenen prozessuale Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden müssen, Übergriffe der Gerichte oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abzuwehren (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]).

    Wer einem Gerichtsverfahren ausgesetzt wird, das auf einen Eingriff in seine Rechte oder rechtlich geschützten Interessen abzielt, darf nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht werden; ihm muß vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 38, 105 [114 f.]; 65, 171 [174 f.]; ferner 37, 67 [80 ff.]).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Das Vermögen als solches nimmt jedoch an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Eigentums nicht teil (vgl. BVerfGE 74, 129 [148]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Bei der sachlich-rechtlichen Beurteilung des zur Entscheidung gestellten Begehrens ist das Adressatgericht jedoch nicht an die Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts gebunden; es hat insoweit eine eigenverantwortliche, selbständige rechtliche Würdigung vorzunehmen (vgl. S. 9 f. des im Ausgangsverfahren ergangenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89 - OLG Hamm, a.a.O., S. 103; Kissel, a.a.O., Rdz. 47, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Auslegungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]), sind hier nicht erkennbar.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    a) Das Grundrecht, die Persönlichkeit frei zu entfalten, umfaßt in der grundgesetzlichen Ordnung den Anspruch eines jeden, vor rechtsstaatswidrigen Eingriffen der Staatsgewalt in die eigene Rechtssphäre bewahrt zu werden (vgl. BVerfGE 9, 83 [88]; 19, 206 [215]; 19, 253 [257]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    a) Das Grundrecht, die Persönlichkeit frei zu entfalten, umfaßt in der grundgesetzlichen Ordnung den Anspruch eines jeden, vor rechtsstaatswidrigen Eingriffen der Staatsgewalt in die eigene Rechtssphäre bewahrt zu werden (vgl. BVerfGE 9, 83 [88]; 19, 206 [215]; 19, 253 [257]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Hinzukommen muß vielmehr, daß sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß auf sachfremden Erwägungen aufdrängt (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 119/88

    Rechtsweg für Klage gegen einen Notar auf Rückzahlung zu Unrecht von einem

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Der Bundesgerichtshof hat in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 14. Dezember 1989 - IX ZR 119/88) klargestellt, daß ein Notar, der ein Anderkonto entgegen Treuhandauflagen erschöpft hat, nur vor den Gerichten der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung auf Ersatz der zu Unrecht ausgefolgten Beträge in Anspruch genommen werden kann; ein Verfahren nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO ist insoweit nicht zulässig.
  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 224/62

    Abgrenzung von streitiger und Freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung und Teile des Schrifttums vertreten die Ansicht, es handle sich um eine Verweisung eigener Art in ein anderes, nach Zweck und Ausgestaltung wesentlich verschiedenes Verfahren, für welche damals die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 3 GVG a.F. die Grundlage bot (vgl. BGHZ 40, 1 [6]; Zimmermann, Zivilprozeßordnung, 1990, Anh. 1 GVG , § 17 Rdnr. 6).
  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90
    aa) Das angefochtene Urteil mag sich zwar, am Maßstab des Verfahrensrechts gemessen, als fehlerhaft erweisen; vom Vorliegen einer schlechthin unhaltbaren Willkürentscheidung kann aber nicht gesprochen werden: In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar allgemein anerkannt, daß das Verlangen auf Vornahme einer Amtshandlung des Notars, der eine Tätigkeit nach den §§ 23, 24 BNotO übernommen hat, im Wege der Beschwerde nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO zu verfolgen ist (vgl. BGHZ 76, 9 [13 f.]; OLG Köln, DNotZ 1978, S. 751 [752]; OLG Celle, DNotZ 1976, S. 691 [692 f.] jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1986 - 18 U 174/85
  • KG, 04.11.1986 - 7 U 3050/86
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BVerwG, 16.06.2021 - 6 AV 1.21

    Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1

    Das ist nur dann der Fall, wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 , vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
  • BGH, 16.10.2014 - V ZB 223/12

    Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit

    Folgerichtig ist der Notar in solchen Fällen auch zur Einlegung von Rechtsmitteln befugt (BVerfG, NJW 1992, 359, 360; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 771; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 7. Aufl., § 15 Rn. 104; jeweils mwN; vgl. auch BT-Drucks. 16/6308, S. 204).
  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 71, 202 ; 81, 132 ; 87, 273 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juni 2012 - 1 BvR 3017/09 -, NJW 2012, S. 2639 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 -, NJW 1992, S. 359 ff.).

    Nach allgemeiner Meinung hatte ein Notar unter Geltung der alten Rechtslage ausnahmsweise ein eigenes - auf die Kostenentscheidung bezogenes - Beschwerderecht zum Oberlandesgericht, wenn ihm trotz seiner Stellung als erste Instanz die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden (zur Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG: vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Januar 1972 - BReg 2 Z 127/71 -, a.a.O., S. 2 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 -, a.a.O., S. 359 f.).

  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung ist in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG, Beschl. v. 26.8.1991 - 2 BvR 121/90, NJW 1992, 359, 361).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 AV 11.19

    Bindungswirkung; Erinnerung; Gerichtskosten; Rechtsweg; Verweisung; Willkür;

    Mit Rücksicht auf die in § 17a GVG eröffnete Möglichkeit, den Verweisungsbeschluss in dem in § 17a Abs. 4 Satz 3 - 6 GVG vorgesehenen Instanzenzug überprüfen zu lassen, kann die gesetzliche Bindungswirkung eines unanfechtbaren Verweisungsbeschlusses allenfalls bei extremen Rechtsverstößen durchbrochen werden, etwa wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 , vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).

    Eine Fehlvorstellung des Amtsgerichts konnte auch nicht auf mangelhaftem Parteivortrag beruhen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359), da der Antragsteller die genannten Unterlagen und Entscheidungen seinem Antragsschriftsatz als Anlagen beigefügt hatte, so dass sie dem Amtsgericht bei Fassung des Verweisungsbeschlusses vorlagen.

  • BVerwG, 21.06.2021 - 6 AV 4.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem rechtswegübergreifenden negativen

    Das ist nur dann der Fall, wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 , vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
  • BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Die gesetzliche Bindungswirkung eines gemäß § 83 Satz 2 VwGO unanfechtbaren Verweisungsbeschlusses kann allenfalls bei extremen Rechtsverstößen durchbrochen werden, etwa wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 und vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und Kammerbeschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
  • BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen

    Eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung wäre in Anbetracht der durch § 17 a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (Sen.Beschl. v. 13.11.2001, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.11.1994 - 9 AV 1.94, DVBl. 1995, 572), etwa wenn die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen sich soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, wenn sie also objektiv oder auch verfahrensrechtlich willkürlich zustande gekommen ist (BGHZ 144, 21, 25; BVerfG NJW 1992, 359, 361).
  • BVerwG, 29.12.2021 - 3 AV 1.21

    Vollstreckung eines Bußgeldbescheids - Rechtsweg bei Erinnerung gemäß § 766 Abs.

    Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 , vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01

    Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes

    Dieser Verstoß wiegt ebenso schwer wie die Verkennung der Beschwer, bei welcher der Senat trotz eindeutiger Unrichtigkeit zwar ein weiteres Rechtsmittel gegen die nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, 3 BNotO einen früheren Notar zum Schadensersatz verpflichtende Anordnung des Landgerichts nach Beschwerdeverwerfung durch das Oberlandesgericht für unstatthaft gehalten (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89, WM 1990, 782, 784), das Bundesverfassungsgericht später aber den Beschluß des Oberlandesgerichts aufgehoben hat (NJW 1992, 359).
  • BVerwG, 09.06.2020 - 6 AV 3.20

    Anfechtungsklage; Bindungswirkung; Gerichtsstand; Rückverweisung;

  • BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01

    Bindungswirkung einer Verweisung

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

  • BVerwG, 21.06.2021 - 6 AV 3.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem rechtswegübergreifenden negativen

  • BVerwG, 11.08.2021 - 6 AV 5.21

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit;

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 AV 1.11

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgericht und einem anderem Gericht

  • BVerwG, 23.04.2021 - 8 AV 1.21

    Rechtswegübergreifende Zuständigkeitsbestimmung

  • BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07

    Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung

  • BVerwG, 31.08.2021 - 6 AV 6.21

    Bindungswirkung eines verfahrensfehlerhaften Verweisungsbeschlusses

  • BVerwG, 01.10.2019 - 6 AV 14.19

    Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts zwischen einem Amtsgericht und

  • BVerwG, 02.02.2023 - 6 AV 1.22

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • OLG Köln, 18.09.2009 - 2 Wx 78/09

    Zurückbehaltung von für eine Eigentumsumschreibung erforderlichen Urkunden durch

  • VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 13.1159

    Schadensersatzanspruch; Amtshaftung; Anspruch aus enteignendem oder

  • OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 20 W 139/95

    Zurückbehaltungsrecht wegen Gebührenansprüchen

  • SG Magdeburg, 27.06.2011 - S 16 SV 44/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Verweisung des

  • VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 13.115
  • OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 182/97

    Verkauf einer Eigentumswohnung; Antrag auf Eigentumsumschreibung bei dem

  • OLG Bremen, 07.04.1994 - 2 U 153/93

    Bestehen einer Vorlagepflicht nach Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der

  • KG, 11.08.2003 - 2 AR 26/03

    Rechtsweg: Voraussetzung für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung

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